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       # taz.de -- Barrierefreiheit in Bremer Bädern: „Seit Jahren Pflichtverletzungen“
       
       > Der Petitionsausschuss der Bürgerschaft hat die Bremer Bäder wegen
       > mangelnder Barrierefreiheit gerügt. Die SPD will dem nachgehen.
       
   IMG Bild: Schlechtes Pflaster für Rollifahrer*innen: Barrierefreiheit ist in Bremer Bädern oft nicht vorhanden
       
       Bremen taz | Wie wichtig ist es der Geschäftsführung der Bremer Bäder
       eigentlich, die Bäder so umzurüsten, dass auch Menschen mit Behinderungen
       sie problemlos nutzen können? Das will die SPD-Fraktion in der Bremischen
       Bürgerschaft vom Bremer Senat wissen, eine Antwort gibt es aber erst nach
       der Sommerpause im Parlament.
       
       Der Anlass für die Frage ist die Petition einer Bremerin, die Anfang Juli
       abschließend im Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft beraten
       wurde. Die sehbehinderte Petentin Sanatha Hanning habe „Missstände in der
       Bremer Bäderlandschaft identifiziert, die sie persönlich erlitten hat“,
       heißt es im Abschlussbericht des Petitionsausschusses.
       
       Aus diesem geht deutlich hervor, dass den Bremer Bädern Barrierefreiheit
       kein Herzensanliegen ist. Mehr noch: Diese würden „seit Jahren gegen ihre
       gesetzlichen Pflichten“ verstoßen, „nachdem bei allen Renovierungsarbeiten
       die Verbesserung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude berücksichtigt
       werden müssen“.
       
       Das beginnt bereits bei der Suche nach dem Stichwort „barrierefrei“ auf der
       Internetseite der Bremer Bäder: null Treffer. Auch der Versuch, über den
       „Badfinder“ auf der Homepage weiterzukommen, scheitert. Der soll eigentlich
       helfen, das richtige Bad zu finden – aber da geht es nur um die
       Unterscheidung von Hallen- und Freibädern. Wer „noch Fragen“ hat, soll die
       zentrale Hotline anrufen. Aber um zu erfahren, wo es einen Lift gibt, wie
       breit die Türen sind oder ob ein taktiles Bodenleitsystem vorhanden ist,
       müsse man bei jedem Bad einzeln anrufen, heißt es dort.
       
       Die Petentin Sanatha Hanning würde gern im Südbad schwimmen gehen. Doch
       weil sie sehbehindert ist und sich nur mit einem Blindenstock bewegen kann,
       sei sie dort auf Hilfe angewiesen. Es gäbe im Südbad aber keine taktilen
       Bodenstreifen, die sie mit dem Stock durch das Gebäude leiten würden.
       
       Der Petitionsausschuss schreibt in seinem Bericht, er habe den Bremer
       Bädern vorgeschlagen, nachträglich Leitlinien auf dem Boden anzubringen und
       zur Antwort bekommen, auf Fliesen könne nichts geklebt werden. „Das
       verwundert“, schreibt der Ausschuss, „da es sich hierbei um eine
       gesetzliche Verpflichtung handelt, die von den Bremer Bädern bestmöglich
       umgesetzt werden sollte.“
       
       Ebenfalls „verwundert“ zeigt sich der Ausschuss von der Position des
       Unternehmens, „dass im Südbad ausreichend Handläufe und Schilder vorhanden
       seien“, damit sei der Pflicht, Barrierefreiheit herzustellen, genüge getan.
       Sanatha Hanning fällt dazu auch nicht mehr viel ein, weil ihr das nicht
       weiterhilft. „Schilder kann ich nicht lesen und mit Handläufen kann ich
       nichts anfangen“, sagt sie.
       
       Auch Menschen mit anderen Behinderungen können die Bremer Bäder nur
       eingeschränkt nutzen, ihre Würde bleibt dabei bisweilen auf der Strecke. So
       erzählt es Jörn Neitzel, ein Rollstuhlfahrer, der vor der Pandemie
       wöchentlich mit einer Assistenz im Südbad schwimmen war: „Dort gibt es
       keinen Lift. Ich musste im Nichtschwimmerbecken auf der Treppe mit dem Po
       runterrutschen.“
       
       Außerdem könne man mit dem Rollstuhl, den das Südbad anbietet, nicht selbst
       fahren, sondern sei auf jemanden angewiesen, der einen schiebt. Unnötige
       Hindernisse stellten im Badebereich einige Türen dar, die so schwer seien,
       dass jemand sie für ihn aufhalten müsse.
       
       Es gibt aber auch wenige positive Punkte, sagt Neitzel: Die barrierefreien
       Duschen sowie die mit einer Liege ausgestatteten Umkleiden für
       Rollstuhlfahrer.
       
       ## Keine vollumfängliche Sanierung der Bestandsbäder
       
       Warum auch ein barrierefreies Schwimmbad notwendig ist, erklärt Kai Steuck,
       Stellvertreter des Landesbehindertenbeauftragten. „Barrierefreiheit ist die
       Grundvoraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe“, sagt er, „dadurch wird
       eine unabhängige Lebensführung ermöglicht.“ Gemeint sei damit nicht nur
       rollstuhlgerecht, sondern beziehe sich auf alle Arten von
       Beeinträchtigungen wie Seh- und Hörbehinderungen oder Kleinwüchsigkeit.
       
       Schwimmbäder, die niemanden ausschließen, soll es in Bremen aber bald
       geben. Dann nämlich, wenn das Horner Bad, das Waller Westbad und das
       Freizeitbad Vegesack umgebaut seien. Die Baumaßnahmen seien mit dem
       Landesbehindertenbeauftragten abgestimmt worden, heißt es in einer
       Stellungnahme der Bäder.
       
       Für die anderen Bäder sehe es schlecht aus: „Eine vollumfängliche Sanierung
       der Bestandsbäder um die Barrierefreiheit wird baulich nie möglich sein, da
       die Architektur der Gebäude dies in der Regel nicht zulässt“, heißt es. Es
       seien aber im Zuge von Sanierungen „kleine Optimierungen geplant“.
       
       4 Aug 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jasmin Koepper
       
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