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       # taz.de -- Urteil zu Missbrauchskomplex Münster: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten
       
       > Das Landgericht verhängt hohe Gefängnisstrafen gegen vier Beschuldigte im
       > Missbrauchskomplex Münster. Die Männer müssen danach in
       > Sicherungsverwahrung.
       
   IMG Bild: Muss für 14 Jahre in Haft, danach in Sicherungsverwahrung: Der Hauptangeklagte im Fall Münster
       
       Münster dpa/afp | Im Hauptprozess um den [1][Missbrauchskomplex Münster]
       sind vier Angeklagte am Dienstag zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
       Zudem ordnete das Gericht in allen vier Fällen anschließende
       Sicherungsverwahrung an. Der 28-jährige Hauptangeklagte muss wegen des
       schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen für 14 Jahre ins
       Gefängnis. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess.
       
       Die Urteile für die anderen Männer lauten: 10 Jahre Haft für einen Mann aus
       Hannover (36) für 4 Fälle, 11 Jahre und 6 Monate für einen 43-Jährigen aus
       Schorfheide in Brandenburg für 5 Fälle und 12 Jahre für einen 31-Jährigen
       aus dem hessischen Staufenberg für 6 Fälle. Auch für diese Männer ordnete
       das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der
       Forderung der Staatsanwaltschaft.
       
       Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins
       Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert. Die Urteile
       sind noch nicht rechtskräftig.
       
       Münster ist neben [2][dem Komplex Lügde] und Bergisch Gladbach einer von
       drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen.
       Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht.
       Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen
       gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen
       verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige
       identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen.
       
       Mit seinen Urteilen folgte das Landgericht im Wesentlichen den Forderungen
       der Staatsanwaltschaft. Der Missbrauchskomplex war vor etwas mehr als einem
       Jahr bekannt geworden. Im Zentrum der Ermittlungen stehen insgesamt 30
       Stunden lange Videoaufnahmen von den Taten in der Gartenlaube, bei
       Durchsuchungen wurden diverse Speichermedien mit Missbrauchsdarstellungen
       entdeckt. Die Arbeit der Polizei ist noch nicht beendet. Durch die
       Auswertung geraten immer wieder neue Verdächtige aus ganz Deutschland ins
       Visier.
       
       6 Jul 2021
       
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