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       # taz.de -- Slapp–Klagen in der EU: Klagen als Schikane
       
       > Journalist:innen und Aktivist:innen werden durch juristische
       > Manöver eingeschüchtert. Das EU-Parlament und die EU-Kommission wollen
       > handeln.
       
   IMG Bild: Agrarwissenschaftler Karl Bär ist angeklagt, wegen seiner Kritik am Pestizideinsatz
       
       Die EU will rechtsmissbräuchliche Klagen gegen Journalist:innen und
       NGOs verhindern. Die Justiz soll nicht [1][zur Einschüchterung von Medien
       und Zivilgesellschaft missbraucht werden.] Die EU-Kommission hat
       entsprechende Vorschläge angekündigt. Das Europäische Parlament drängt. Es
       geht gegen sogenannte Slapp-Klagen. „Slapp“ steht für Strategic Lawsuits
       Against Public Participation (Strategische Klagen gegen öffentliche
       Beteiligung). Und natürlich soll die Abkürzung an das englische Wort „slap“
       für Ohrfeige erinnern.
       
       Slapp-Klagen sind Klagen, die tendenziell aussichtslos sind und vor allem
       zum Ziel haben, die verklagten Journalist:innen und NGOs
       einzuschüchtern und an ihrer eigentlichen Arbeit zu hindern. Meist wird
       der Vorwurf der Verleumdung erhoben, der zu Strafverfahren führen kann.
       Häufiger geht es aber um zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.
       
       Das in Deutschland bekannteste Slapp-Verfahren betrifft Karl Bär vom
       Umweltinstitut München. Er steht in Bozen vor Gericht, weil er den
       Pestizideinsatz auf den Südtiroler Apfelmonokulturen kritisierte. Der
       Südtiroler Agrar-Landesrat Arnold Schuler stellte einen Strafantrag wegen
       übler Nachrede, ebenso fast 1.400 Südtiroler Bäuer:innen. Das
       Umweltinstitut wertet dies als Einschüchterungsversuch und hat sich dem
       [2][Europäischen Bündnis gegen Slapp-Klagen] (CASE, Coalition Against
       Slapps in Europe) angeschlossen.
       
       Der politische Druck zeigt bereits Wirkung. Im Europäischen Parlament
       bereiten der deutsche [3][Sozialdemokrat Tiemo Wölken und die maltesische
       Christdemokratin Roberta Metsola einen Bericht gegen Slapp-Klagen] vor. Bei
       einer ersten Diskussion in den Ausschüssen zeichnete sich am 1. Juli eine
       breite Mehrheit ab. Die Abgeordneten schlagen einen EU-Rechtsakt gegen
       Slapps vor. Danach soll der Kläger bei Zivilverfahren mit Bezug zur
       öffentlichen Partizipation beweisen, dass die Klage nicht missbräuchlich
       ist. Gerichte sollen verpflichtet werden, missbräuchliche Klagen generell
       abzuweisen. Wer missbräuchlich verklagt wird, soll Anspruch auf
       Schadenersatz haben. Strafrechtlich soll die Verfolgung wegen Verleumdung
       in Slapp-Konstellationen ausgeschlossen werden.
       
       ## Der Anti-Slapp-Bericht
       
       Auch praktische Hilfe soll künftig EU-weit vorhanden sein, schlagen Wölken
       und Metsola vor. Die juristische Hilfe für verklagte Journalist:innen
       und NGOs soll aus einem EU-Fonds bezahlt werden. Unabhängige Stellen wie
       Ombudspersonen sollen Betroffenen zur Seite stehen. Richter:innen sollen
       geschult werden, um Slapps zu erkennen.
       
       Der Anti-Slapp-Bericht von Wölken und Metsola soll in den Ausschüssen des
       Europäischen Parlaments im September beschlossen werden und im Oktober im
       Plenum. Doch die EU-Kommission, die hier zur Initiative aufgefordert wird,
       ist schon weitgehend überzeugt. Sie hat bereits versprochen, dass sie noch
       dieses Jahr Vorschläge vorlegen wird. Sie hat Studien in Auftrag gegeben,
       die die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten untersuchen, und einen
       Expertenrat eingerichtet. Věra Jourová, die zuständige Vizepräsidentin,
       sagte im Mai, offen sei nur noch, ob die Kommission einen Rechtsakt
       vorschlägt oder es bei Unterstützungsleistungen wie der Finanzierung von
       Anwält:innen belässt.
       
       Gegen einen EU-Akt spricht, dass er vermutlich nur einen sehr beschränkten
       Anwendungsbereich haben würde. Wölken und Metsola schlagen vor, die
       Anti-Slapp-Richtlinie auf Fälle mit länderübergreifender Bedeutung zu
       beschränken, wie etwa den Südtiroler Prozess gegen das Umweltinstitut
       München.
       
       Da die EU keine generelle Kompetenz für die Gestaltung von
       Gerichtsverfahren in den Mitgliedstaaten hat, dürfte diese Einschränkung
       wohl zwingend sein. Die EU könnte dann nur darauf hoffen, dass die
       EU-Staaten für Fälle rein nationaler Bedeutung eigene Gesetze beschließen.
       Bisher hat kein EU-Staat ein Anti-Slapp-Gesetz. Teile der USA, Kanada und
       Australien haben solche Gesetze hingegen schon.
       
       In der Praxis dürfte die schwierigste Frage sein, wann ein Missbrauch der
       Justiz vorliegt. Schließlich ist der freie Zugang zu den Gerichten
       verfassungsrechtlich genauso geschützt wie die Meinungs- und die
       Pressefreiheit. Im Europäischen Parlament hatte bisher nur der bulgarische
       Konservative Angel Dschambaski Zweifel an einem weiten Anwendungsbereich:
       „Gruppen, die sich von Russland oder China finanzieren lassen und nur Lügen
       verbreiten, sollten von der EU nicht geschützt werden.“
       
       13 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Journalisten-klagen-gegen-BND-Gesetz/!5479702
   DIR [2] https://www.europarl.europa.eu/germany/de/presse-veranstaltungen/11052021-anti-slapp-pressegespr%C3%A4ch
   DIR [3] https://www.mbei.nrw/sites/default/files/asset/document/20210517_slapp-klagen.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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