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       # taz.de -- Urteil zu Neonazi-Überfall in Thüringen: Justiz von vorgestern
       
       > Die Männer, die in Thüringen eine Kirmesgesellschaft niedergeprügelt
       > haben, sind vor Gericht zu billig davon gekommen. Das Urteil ist ein
       > Skandal.
       
   IMG Bild: Verpixelte Tätowierungen eines Angeklagten im Gerichtssaal Erfurt
       
       Auch Neonazis haben in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch auf ein
       faires Verfahren. Auch für sie ist der Rechtsstaat da und es gilt die
       Unschuldsvermutung, solange eine Tat nicht erwiesen ist. Und
       selbstverständlich muss die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt sein.
       
       Umgekehrt allerdings muss die Justiz, müssen Richter auch aushalten können,
       wenn die Öffentlichkeit ihr Vorgehen kritisch hinterfragt. Und das ist im
       Fall des Urteils gegen Neonazis, die Mitglieder einer friedlich feiernden
       Gesellschaft in der thüringischen Kleinstadt [1][Ballstädt] krankenhausreif
       geprügelt haben, mehr als geboten. Das Landgericht Erfurt hat es nämlich im
       Namen des Volkes für rechtens erklärt, dass diese politisch einschlägig
       bekannten Männer mit Bewährungsstrafen davonkommen. Die Tat sei nicht
       rechtsextremistisch motiviert, sondern ein Racheakt gewesen, sprach die
       Richterin.
       
       Ein merkwürdiges Urteil. Da haben Richter und Staatsanwälte inzwischen
       bundesweit erkannt, dass rechtsradikal motivierte Straftäter mit Härte
       verurteilt werden müssen. Da erhalten der Mörder von [2][Walter Lübcke] und
       der Attentäter von Halle lebenslange Strafen. Nur im beschaulichen Erfurt
       hat man offenbar noch nicht erkannt, dass Neonazis keiner Schonung
       bedürfen. Ihr brutales Vorgehen wird gewertet wie eine beliebige
       Kneipenschlägerei. Stattdessen ergeht sich die Richterin in Medienschelte
       gegen die Öffentlichkeit im Allgemeinen und die Nebenklage im Besonderen.
       
       Sieben Jahre sind seit dem Überfall vergangen. In diesen sieben Jahren hat
       es das Landgericht geschafft, das erste Urteil mangelhaft zu begründen,
       weshalb der Bundesgerichtshof eine Neuverhandlung bestimmte, und jetzt ein
       Urteil zu fällen, das den Opfern Hohn spricht und die Täter fröhlich aus
       dem Gerichtssaal treten lässt. Gericht und Staatsanwaltschaft haben zuletzt
       einen Deal mit den Angeklagten geschlossen: milde Strafen gegen
       Geständnisse. Das erspart ein langwieriges Verfahren und verhindert, dass
       Schuldige möglicherweise mangels Beweisen freigesprochen werden müssen.
       Jetzt aber tun sie so, als habe die Strafprozessordnung sie zu einem
       solchen Vorgehen gezwungen. Das ist erstens falsch und vernebelt zweitens
       die Verantwortung des Gerichts, das den Angeklagten damit die Möglichkeit
       eröffnete, glimpflich aus der Sache herauszukommen.
       
       Dieses Urteil ist ein Skandal. Es zeugt von einer bemerkenswerten Ignoranz
       gegenüber gesellschaftlichen Entwicklungen und blendet die vom
       Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren aus, indem es die politische
       Relevanz der Tat unberücksichtigt lässt. Und es gibt ein furchtbares Signal
       an diejenigen aus, für die Menschlichkeit kein Maßstab ist: Man kann
       Menschen verprügeln und in Todesangst versetzen – und muss dafür kaum
       Konsequenzen fürchten. Den Opfern der Gewaltexzesse aber fällt die Erfurter
       Justiz in den Rücken.
       
       Wir waren da schon mal weiter. Erfurt bleibt hoffentlich ein Einzelfall.
       
       12 Jul 2021
       
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