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       # taz.de -- Europäisches Energiecharta-Abkommen: Hartnäckig fossil
       
       > Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht Unternehmen die Klage auf hohe
       > Entschädigung, wenn sie wegen Klimaschutzes erwartbare Profite einbüßen.
       
   IMG Bild: KlimaaktivistInnen fordern in Brüssel den Ausstieg aus dem ECT
       
       Der Energiecharta-Vertrag ist ein multilaterales Abkommen, das einzig
       darauf abzielt, ausländische Investitionen in die Energieversorgung zu
       schützen, ohne dabei zwischen umweltschädigenden und umweltfreundlichen
       Energiequellen zu unterscheiden. Bis Juli 2021 wurde das Abkommen von 53
       Staaten ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von
       Italien, das bereits 2015 aus dem ETC ausgetreten ist. Am Freitag
       vergangene Woche endete die sechste Verhandlungsrunde über eine Reform des
       Energiecharta-Vertrags (ECT) ergebnislos.
       
       Der ECT wurde Anfang der 1990er Jahre von den Niederlanden initiiert, um
       westliche Privatinvestitionen in die [1][Energieversorgung] östlicher
       Staaten sicherzustellen. Unternehmen wurde durch private Schiedsverfahren
       Schutz gewährt, ohne sie dazu zu verpflichten, zunächst nationale
       Rechtsmittel auszuschöpfen. Deutschland unterzeichnete den ECT 1994 und
       ratifizierte ihn drei Jahre später.
       
       Der Vertrag zielte in erster Linie auf die früheren Sowjetstaaten, allen
       voran Russland, Hauptlieferant fossiler Brennstoffe an die EU-Länder. 2009
       stieg Russland aus dem ECT aus. Damit wurde die Raison d’Être des Vertrags
       im Grunde obsolet.
       
       [2][Prognosen] zeigen, dass der fortgesetzte Schutz fossiler Brennstoffe
       potenziell zu stillgelegten Vermögenswerten in Höhe von 2,15 Billionen (!)
       Euro führen könnte. Bereits 2018 wurde eine Reform des ECT in die Wege
       geleitet. Eine Anpassung des Vertrags an das Pariser Klimaziel ist indes
       unwahrscheinlich, da jede Vertragsänderung die einstimmige Entscheidung der
       konträren Vertragsparteien erfordert, darunter auch solche, die selbst
       Gewinne aus dem Verkauf fossiler Brennstoffe erzielen.
       
       ## Vorschlag ignoriert Klimaexperten
       
       Wichtig zu erwähnen ist, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel während der
       deutschen EU-Ratspräsidentschaft das Thema vermied. Stattdessen bot die
       Bundesregierung den deutschen Unternehmen LEAG und RWE eine Entschädigung
       von gut 4 Milliarden Euro für den Kohleausstieg, vorausgesetzt, sie würden
       bei ihren Entschädigungsforderungen auf den ECT verzichten.
       
       Gegen die Bundesrepublik klagte Vattenfall zunächst um eine Entschädigung
       von gut 6 Milliarden Euro wegen des Ausstiegs aus der Atomenergie sowie
       eines umweltschädlichen Kohlekraftwerks.
       
       Ein Anfang 2021 vorgelegter [3][Reformvorschlag des ECT] schließt zwar neue
       Förderungen fossiler Brennstoffe vom Vertrag aus, hält unter anderem aber
       am fortgesetzten Schutz der Energieproduktion mit fossilen Brennstoffen
       fest, vorausgesetzt, die Emission liegt unter 380 Gramm CO2 pro
       Kilowattstunde. Auch die laufenden Öl-, Kohle- und Gasförderungen sollten
       nach Ansicht der EU-Kommission noch bis zum Jahr 2040 geschützt bleiben.
       
       Dieser Vorschlag ignoriert Klimaexperten, Umweltschutzorganisationen und
       -aktivisten sowie mehr als 300 Abgeordnete aus der gesamten EU, die einen
       kollektiven Austritt fordern und zusätzlich das Ende der Klausel, die den
       Schutz der vor dem Austritt getätigten Investitionen für weitere 20 Jahre
       garantiert. Angesichts der Tatsache, dass über 65 Prozent der
       Auslandsinvestitionen in EU-Ländern von Unternehmen mit Sitz in EU-Ländern
       getätigt werden, wird die Beendigung der Klausel das potenzielle Risiko und
       die Kosten neuer Schiedsfälle deutlich reduzieren. Ein entsprechendes
       Abkommen der EU-Staaten könnte nach dem kollektiven Austritt getroffen
       werden.
       
       Befürworter einer Fortsetzung des ECT argumentieren hingegen, dass der
       Vertrag notwendig ist, um das Ziel der Vereinten Nationen zu erreichen, das
       festhält, durch Investitionen in erneuerbare Energien in
       Entwicklungsländern „den Zugang zu erschwinglicher, zuverlässiger,
       nachhaltiger und moderner Energie für alle sicherzustellen“. Tatsache ist,
       dass laut Informationen der Internationalen Energieagentur (IEA) die
       Investitionen in Erneuerbare nur 4 Prozent der Summen ausmachen, die 2021
       in die Öl- und Gasindustrie fließen.
       
       Wichtig ist auch, dass sich die Investitionen in erneuerbare Energien auf
       eine Handvoll Märkte konzentrieren, darunter China, die USA und einige
       EU-Länder, wie Deutschland, Frankreich und Spanien. Die Partner des ECT
       könnten zur Kasse gebeten werden, wenn es darum geht, ausländischen
       Investoren hohe Entschädigungen zu zahlen.
       
       ## Mehrere Staaten gegen Vorschlag
       
       Sechs Verhandlungsrunden fanden bereits statt, zwei weitere sind noch in
       diesem Jahr geplant. Fortschritte beim Klimaschutz sind jedoch nicht in
       Sicht. Im Gegenteil, es ist jetzt klar, dass die Verhandlungen von einer
       auf fossilen Brennstoffen basierenden Wirtschaft blockiert werden. Japan,
       das in die Kohleförderung investiert, Kasachstan, ein an fossilen
       Brennstoffen reiches Land, und mehrere andere Staaten lehnten den Vorschlag
       ab.
       
       Da keine Einigung erreicht werden konnte, wurde nun das ECT-Sekretariat in
       Brüssel mit der Vorbereitung verschiedener Optionen beauftragt, um den
       Investitionsschutz für fossile Brennstoffe auslaufen zu lassen. Die
       Internationale Energieagentur fordert, Investitionen in fossile Brennstoffe
       bis 2025 einzustellen, um so dem Ziel der Netto-Null-Emissionen eine Chance
       zu geben. Alles andere wäre schlicht eine Bedrohung für das Leben auf dem
       Planeten Erde.
       
       Die einzige Hoffnung ist die bevorstehende französische EU-Präsidentschaft
       und Präsident Emmanuel Macrons Ehrgeiz, beim Klima führend zu sein.
       Tatsächlich hat Frankreich bereits im vergangenen Dezember in einem
       Schreiben an die Europäische Kommission den Rücktritt auf den Tisch gelegt.
       Bis heute gab es jedoch keine Reaktion der Kommission. Andere Länder, wie
       Spanien, schlossen sich Frankreichs Aufruf an. Wird Präsident Macron
       gelingen, woran Kanzlerin Merkel scheiterte? Das bleibt abzuwarten.
       
       Aus dem Englischen von Susanne Knaul
       
       13 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Juristin-ueber-Atomausstieg-Entschaedigung/!5757385
   DIR [2] https://investmentpolicy.unctad.org/investment-dispute-settlement
   DIR [3] https://investmentpolicy.unctad.org/investment-dispute-settlement
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Yamina Saheb
       
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