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       # taz.de -- Teich-Tüv muss ran: Jeder Tümpel ein Risiko
       
       > Lauenburg und Lütau lassen ihre Gewässer vom TÜV begutachten. Ziel ist
       > es, eine Haftung auszuschließen, falls darin jemand ertrinkt.
       
   IMG Bild: Es müsste nicht unbedingt Stacheldraht sein: Sicherung eines Sees
       
       Hamburg taz | Wann ist ein Teich so gefährlich, dass er besonders gesichert
       werden muss – vom simplen Schild bis hin zum Zaun? Diese Frage lassen die
       schleswig-holsteinische Stadt Lauenburg und das mit ihr gemeinsam
       verwaltete Amt Lütau jetzt vom TÜV-Nord klären. Hintergrund ist ein Fall
       aus Hessen, wo drei Kinder in einem Dorfteich ertranken und der
       ehrenamtliche Bürgermeister dafür haftbar gemacht wurde.
       
       Im hessischen Seigertshausen waren im Sommer 2016 drei unbeaufsichtigte
       Kinder einer Familie ums Leben gekommen. Eines von ihnen konnte
       [1][schwimmen], ein zweites ein wenig, das Dritte gar nicht. Wie das
       Amtsgericht Schwalmstadt 2020 feststellte, ertranken sie, weil die nächst
       gelegene Uferböschung so steil und glitschig war, dass sie sich nicht
       herausziehen konnten.
       
       Das Gericht verurteilte den Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung. Die
       Strafe von 120 Tagessätzen à 100 Euro setzte es zu Bewährung aus. Aus Sicht
       des Gerichts hätte der Bürgermeister erkennen müssen, dass die steile
       Pflasterung der Böschung eine besondere Gefahr darstellte. Ein Schild
       aufzustellen mit der Aufschrift „Teichanlage – Betreten auf eigene Gefahr –
       Eltern haften für ihre Kinder“ habe nicht gereicht.
       
       „Das fanden wir schon sehr bemerkenswert“, sagt Christian Asboe vom
       Lauenburger Stadtentwicklungsamt mit Blick auf das Urteil. Damit es den
       zehn ehrenamtlichen Bürgermeistern des Amtes Lütau nicht eines Tages
       genauso ergeht, will die Verwaltung jetzt vorsorgen.
       
       ## Gutachten für jeden Teich
       
       Nach Auskunft Asboes hat sie für jeden der Teiche, von denen es in jedem
       Dorf mindestens einen gebe, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Kostenpunkt:
       jeweils rund 1.200 Euro. Am Ende sollen Empfehlungen stehen, ob und wie die
       Teiche gesichert werden sollten.
       
       Die Lauenburger Verwaltung habe sich ein Vorbild an der Stadt Bargteheide
       genommen, die bereits mit dem [2][TÜV] zusammenarbeite. Besondere Gutachten
       seien notwendig, weil es für einfache Dorfteiche keine DIN-Normen gebe, wie
       sie zu sichern seien – in Gegensatz zu etwa Feuerlöschteichen oder
       Regenwasserrückhaltebecken. „Die sind alle eingezäunt“, sagt Asboe.
       
       Der TÜV-Nord konnte auf Fragen der taz zu der Teich-Prüfung vor
       Redaktionsschluss nicht antworten. Hinweise darauf, wann Amtsträger haften
       müssen, was Teiche besonders gefährlich macht und wie dem begegnet werden
       könnte, finden sich jedoch in dem [3][Urteil des Amtsgerichts
       Schwalmstadt]:
       
       Grundsätzlich, stellte die Richterin fest, falle es „unter das ‚allgemeine
       Lebensrisiko‘, sich einem natürlichen Gewässer zu nähern“. Allerdings sei
       der Teich verändert worden – unter anderem durch die Befestigung des
       Westufers im 45-Grad-Winkel mit Pflastersteinen. So etwas komme in
       natürlichen Gewässern nicht vor.
       
       Durch Nässe und Verschlammung sei diese Böschung so rutschig gewesen, dass
       selbst ein erwachsener Schwimmer den Teich an dieser Stellte nicht hätte
       verlassen können. Ein Kind habe sich bei dem erfolglosen Versuch, den Teich
       an dieser Stelle zu verlassen leicht an den Fingernägeln verletzt.
       
       Der Bürgermeister habe überdies damit rechnen müssen, dass Kinder an dem
       Teich spielen. Dieser diene seit Generationen als Schwimmteich und sei per
       se für Kinder anziehend. Dazu komme, dass die Gemeinde das Teichgelände
       durch einen Beachvolleyball-Anlage, eine Grillhütte und eine Toilette als
       Freizeitgelände attraktiv gemacht habe.
       
       Was also hätte die Gemeinde tun müssen? Sie hätte ein Schild mit einer
       ertrinkenden Person aufstellen können, wie sie es nach dem Unfall tat, fand
       die Richterin. Des Weiteren schlug sie Rettungsleinen, Ausstiegshilfen wie
       Griffe und Schwimmelemente vor, Unterwassergitter oder die Wassertiefe zu
       verringern. Im Übrigen sei der Bürgermeister gehalten gewesen, „sich in
       Zweifelsfällen fachkundiger Unterstützung zu bedienen“. Das tun die
       Lauenburger jetzt.
       
       9 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Schwimmen-koennen-und-das-Ueberleben/!5419897
   DIR [2] https://www.tuev-nord.de/de
   DIR [3] https://openjur.de/u/2307623.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
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