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       # taz.de -- Urteil im Missbrauchsfall Münster: Problem Datenschutz
       
       > Die Tatsache, dass sich Pädokriminelle zumeist im Darknet organisieren,
       > erschwert ihre Verfolgung. Hier beißen sich Kinder- und Datenschutz.
       
   IMG Bild: 14 Jahre in Haft: der Hauptangeklagte im Fall Münster am Dienstag im Gerichtsaal
       
       Lange Haftstrafen im sogenannten [1][Missbrauchskomplex Münster]: zwischen
       11 und 14 Jahren für die angeklagten Täter mit zusätzlicher
       Sicherungsverwahrung sowie 5 Jahre für eine weitere Mittäterin. Die Härte
       des Urteils ist so nachvollziehbar wie richtig, denn sexuelle Gewalt gegen
       Kinder zählt zu den schwersten Verbrechen überhaupt. Unabhängig davon
       senden Urteile wie dieses sowie in früheren Fällen wie [2][Lügde] und
       [3][Bergisch-Gladbach] ein deutliches Signal an potenzielle Täter:innen:
       
       Viele Jahre Gefängnis sind garantiert. Hohe Haftstrafen sind das eine. Das
       andere ist das Vorgehen gegen Missbrauchsnetzwerke, die Pädokriminelle
       immer wieder stricken. Sexuelle Gewalt erfolgt in der heutigen Zeit nicht
       mehr nur analog, sondern wird verstärkt digital organisiert. Der
       Kriminalität im Netz ist schwer beizukommen. Manche „Pädoringe“ vernetzen
       sich über Messengerdienste wie Telegram und andere Chatprogramme. Dafür
       müssen Nutzer:innen ihre Telefonnummer preisgeben.
       
       Über diese kommen Verfolgungsbehörden relativ unkompliziert an die
       Täter:innen heran. Schwierig wird es beim anonymisierten [4][Darknet]
       oder bei Plattformen, zu denen nur Zutritt hat, wer von den Betreibenden
       dort (oft mit einhergehender Gesinnungsprüfung) zugelassen ist. Über
       IP-Adressen ist der Zugriff auf Personen leichter. In diesem Zusammenhang
       wird gefordert, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, nach der
       IP-Adressen nach wenigen Tagen gelöscht werden müssen, aufzuweichen.
       
       Hier stehen sich Kinder- und Datenschutz konträr gegenüber. Eine
       Alternative ist das [5][Quick-Freeze-Verfahren], mit dem Daten
       vorübergehend „eingefroren“ und gesichert werden. Doch dafür gibt es keine
       klare Rechtsgrundlage. Eine Lösung dieses Dilemmas ist überfällig. Die vom
       Missbrauchsbeauftragten geforderte Enquete-Kommission, die
       Datenschützer:innen, Verfolgungsbehörden und Betroffenenverbände an einen
       Tisch bringt, könnte helfen. Beschlossen werden muss die Enquete dann so
       schnell wie möglich vom nächsten Bundestag. Jede Verzögerung zerstört
       Leben.
       
       6 Jul 2021
       
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