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       # taz.de -- Urteil zu Datenauswertung: Das Handy bleibt Privatsache
       
       > Handydaten von Geflüchteten dürfen nicht ohne Grund ausgewertet werden,
       > urteilt das Berliner Verwaltungsgericht. Geklagt hatte eine Afghanin.
       
   IMG Bild: Chats und Fotoalben sind für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von Interesse
       
       Berlin taz | Die Smartphones von Flüchtlingen dürfen nicht anlasslos
       ausgewertet werden. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin. Das
       Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge,
       die nach Deutschland kommen, können [1][keine Ausweispapiere vorlegen].
       Ihre Identität muss deshalb auf andere Weise festgestellt werden. 2017 hat
       der Bundestag dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erlaubt,
       die Mobiltelefone der Asylantragsteller:innen auszuwerten.
       
       Konkret wird dabei etwa festgestellt, an welchem Ort Fotos aufgenommen
       wurden und welche Sprache in Chats gesprochen wird. Diese Auswertung
       erfolgt zwar nicht immer, aber in Tausenden von Fällen pro Jahr müssen
       Flüchtlinge bei der Registrierung kurz ihr Handy abgeben.
       
       Dabei hat sich das Bamf um eine [2][datenschutzfreundliche Lösung bemüht].
       Nachdem die Daten ausgelesen und mithilfe einer Software ausgewertet
       wurden, wird nur der Ergebnisreport gespeichert. Die Rohdaten werden
       gelöscht. Der Ergebnisreport kommt in einen Daten-Safe und wird nur bei
       Bedarf benutzt, etwa wenn es widersprüchliche Aussagen gibt.
       
       ## Keine Wahl als Zustimmung
       
       Gegen diese Handy-Auswertung klagte eine 44-jährige Afghanin, die in Berlin
       lebt und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. „Auf meinem
       Handy sind private Nachrichten mit meiner Familie. Ich hatte keine andere
       Wahl, als der Auswertung zuzustimmen, und wusste gar nicht, was mit meinen
       Daten genau passiert“, erklärte die Klägerin bei der mündlichen Verhandlung
       am Dienstag. Ihre Klage wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte
       (GFF) initiiert und unterstützt.
       
       Die Klage hatte Erfolg. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte nun die
       Praxis des Bamf für rechtswidrig. Es sei „nicht erforderlich“, das Handy
       eines Flüchtlings auszulesen und den Ergebnisreport zu speichern, solange
       „mildere Mittel“ noch gar nicht ausprobiert wurden – etwa eine Nachfrage
       bei der Antragsteller:in. „Damit ist klar, dass die routinemäßige
       Handy-Auswertung des Bamf in der Regel illegal ist“, betonte Matthias
       Lehnert, der Anwalt der Afghanin.
       
       Das Berliner Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine
       Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zu. Dieses
       Rechtsmittel kann aber nur das Bamf einlegen, weil es den Prozess verloren
       hat.
       
       2 Jun 2021
       
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