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       # taz.de -- Bamf, Staatsanwälte und Medien: Bremer Freiheit
       
       > Vom großen Bamf-Skandal um Ulrike B. blieb vor Gericht nichts übrig. Doch
       > nicht alle Beteiligten sind bereit, daraus Lehren zu ziehen.
       
   IMG Bild: Von sämtlichen deutschen Medien diffamiert worden: Ulrike B. vor Gericht am 15. April 2021
       
       Was fehlt ist: der große Knall am Schluss. [1][Das lange so erregt
       erwartete Bamf-Verfahren] ist seit Prozesseröffnung Mitte April vorm
       Landgericht Bremen nach und nach in sich zusammengesackt und dann vorbei
       gewesen, pfffft!, einfach so: Am 20. April schon war das Verfahren gegen
       Ulrike B., die langjährige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts
       für Migration und Flüchtlinge (Bamf), wegen Geringfügigkeit gegen Auflagen
       eingestellt worden.
       
       Und am 27. Mai hatte dann die zweite große Strafkammer den Hildesheimer
       Rechtsanwalt Irfan Ç. wegen eines Delikts nahe der Bagatellgrenze zu 60
       Tagessätzen verurteilt, „wegen einer pieseligen Vorteilsnahme“, wie sein
       Verteidiger Henning Sonnenberg nachher sagte. Es ging darum, dass er Ulrike
       B. zwei Hotelübernachtungen à 65 Euro zahlen wollte, was sie ablehnte. Von
       den ausländerrechtlichen Tatvorwürfen hat das Landgericht Irfan Ç.
       freigesprochen. Von allen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 2 KLs 311).
       
       Drei Jahre zuvor waren er und Ulrike B. von sämtlichen deutschen Medien als
       Hauptakteur*innen eines massenhaften Asylbetrugs diffamiert worden.
       Gestützt hatte sich die Berichterstattung auf Auszüge aus Ermittlungsakten,
       vermittelt von der Staatsanwaltschaft Bremen. Im dortigen Ankunftszentrum
       seien [2][„bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften
       missachtet worden“, behauptete Bundesheimatminister Horst Seehofer] (CSU)
       angesichts der Schlagzeilen.
       
       Welche gesetzliche Regelungen? Das beließ er im Unklaren. Stattdessen
       verfügte er die temporäre Stilllegung der Bamf-Außenstelle. Damals bekam er
       viel Lob dafür, leider [3][auch aus der taz.] „Das, was in Bremen
       passierte“, so unser Kommentar auf Seite eins, zerstöre „das Vertrauen
       vieler Menschen in den Rechtsstaat“. Na ja, den sah das
       Oberverwaltungsgericht Bremen wenig später eher durch den bis dato
       [4][unvorstellbaren Grad amtlicher Vorverurteilung] durchs Innenministerium
       gefährdet.
       
       ## 48-köpfige Ermittlungsgruppe
       
       Aufs Ausländerrecht bezogen waren es im Prozess gegen Irfan Ç. nur noch
       sieben Anklagepunkte gewesen, die sich als nichtig erwiesen. Er hätte
       Mandant*innen angestiftet, sich als Iraker auszugeben, lautete ein
       Vorwurf. Zwar halten die sich selbst für Iraker und laut Pass sind sie es
       auch. Für die 48-köpfige „Ermittlungsgruppe Antrag“, der größten in der
       Geschichte des Bundeslandes Bremen, war hingegen ein
       [5][soziolinguistisches Schnellgutachten] des Bamf der schlagende Beweis
       dafür, dass sie aus der postsowjetischen Staatengemeinschaft stammen
       müssten.
       
       Während die Ermittlungsgruppe es also sprachwissenschaftlich krachen ließ,
       waren ihr andere linguistische Differenzen mumpe: So wurden nur
       Arabisch-Dolmetscher*innen beschäftigt, als in Hildesheim Irfan Ç.s
       Mandant*innen auf die Wache zitiert wurden, um gegen ihren Anwalt
       auszusagen. Allerdings: Irfan Ç. ist jesidischer Kurde. Die meisten seiner
       damaligen Klient*innen sind es auch. Kurdisch ist ihre Muttersprache –
       und sie ist mit dem Arabischen nicht verwandt und nicht verschwägert. Die
       Polizei hätte also ebenso gut Estnisch-Übersetzer*innen die Protokolle
       anfertigen lassen können.
       
       Ein anonymes Schreiben, das im Juni 2020 im Landgericht einging – und
       Insider*innnenkenntnisse der „Ermittlungsgruppe Antrag“ aufweist,
       schildert, wie „einseitig belastend“ ermittelt wurde. „Entlastendes
       Material“ habe demnach „unberücksichtigt bleiben“ sollen. Eine Mail, die
       Ulrike B.s Rechtstreue unterstrichen hätte, wäre vom Vorgesetzten
       kurzerhand gelöscht worden. Und außer auf sie habe man sich „ausschließlich
       auf die ‚türkischstämmigen Rechtsanwälte‘ konzentrieren“ sollen.
       
       Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte Ulrike B., weil sie im Sommer 2016
       einen Abschiebebescheid durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
       torpediert hatte. Eine sechsköpfige jesidische Familie sollte nach
       Bulgarien ausgeflogen werden. Der Regionspräsident von Hannover, Hauke
       Jagau, und Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (beide SPD)
       beschwerten sich beim Bamf-Chef in Nürnberg, erfolgreich: Ulrike B.s
       Bescheid wurde eingestampft. Die Familie wurde abgeschoben, im Sinne der
       Dublin-III-Verordnung, aber [6][menschenrechtswidrig], wie mittlerweile in
       letzter Instanz geklärt ist.
       
       ## Rechtskundiger, als das Amt erlaubt
       
       Ulrike B. war rechtskundiger, als das Amt erlaubt. Sie hatte im Vorgriff
       auf diese Entscheidungen gehandelt. Das war juristisch kühn, hatte ihr
       schon vor den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen disziplinarische
       Maßregeln eingetragen, und es ist ihr jetzt noch teuer zu stehen gekommen:
       Am 20. April hatte sie in die Einstellung des Verfahrens eingewilligt – aus
       prozessökonomischen Gründen. 10.000 Euro musste sie zahlen, um endlich ihre
       beamtenrechtliche Angelegenheiten klären zu können: Seit drei Jahren darf
       sie nicht arbeiten – weil sie so gut ist, in ihrem Job. Ulrike B. „soll
       dafür zahlen, dass sie Opfer einer Intrige von Asylgegnern wurde“, sagt
       Wissenschaftler Matthias Knuth. Er hat [7][ein Crowdfunding initiiert,]
       „damit die Betroffene dieses Geld nicht selbst aufbringen muss“.
       
       Ihr hatte die Anklage nicht ein einziges Delikt aus dem Rechtskreis
       Ausländerrecht vorwerfen können: Dabei wollte Staatsanwalt Johannes F. das,
       dringend. Nur hatte das Landgericht seine substanzlosen Beschuldigungen
       nicht zur Verhandlung angenommen. Um eigenmächtig vermeintliche
       Strafbarkeitslücken zu schließen, hatte Johannes F. in der ursprünglichen
       Fassung der Anklage sogar angeregt, [8][andere Strafnormen analog
       anzuwenden auf das, was ihm an Ulrike B.s Entscheidungen missfallen hatte].
       Das klingt, wie ein für ein Jura-Lehrbuch konstruierter Fall von
       Rechtsbeugung.
       
       Johannes F. gehört, neben Behördenleiter Janhenning Kuhn, dessen Sprecher
       und einer Abteilungsleiterin, zu den vier Staatsanwält*innen, die wegen
       ihrer Rolle in den Ermittlungen zu den Bamf-Ermittlungen bei der Bremer
       Generalstaatsanwaltschaft als namentliche Beschuldigte geführt werden.
       Pikant: Dieses Zwischenergebnis gab diese erst am 22. April bekannt, also
       zwei Tage nach dem teuren Einstellungsbeschluss: Johannes Eisenberg, Ulrike
       B.s Verteidiger, sieht in der Verzögerung eine bösartige Volte. Schließlich
       datiert seine Strafanzeige auf Frühjahr 2019.
       
       Momentan ist Johannes F. abgeordnet an die Bundesanwaltschaft. Mindestens
       in einem Fall hat er dazu beigetragen, [9][in einem vom Bremer
       Verwaltungsgericht für illegal erklärten] „Hintergrund-Gespräch“ mit einem
       Zeit-Journalisten Ulrike B. und Irfan Ç. eine zutiefst sexistische
       Lovestory anzudichten – als Motiv für Taten, die man ihnen hatte
       unterstellen wollen. Staatsanwälte gelten Medien als „privilegierte
       Quelle“, also eine, auf die man sich verlassen darf, – umso mehr, wenn der
       weisungsbefugte Behördenleiter Kuhn, der alles hätte stoppen können,
       mitplaudert.
       
       Die Frage, wie im Frühjahr 2018 eine gegenstandslose Geschichte die
       Schlagzeilen dominieren konnte, die vor allem Stimmung gegen Geflüchtete
       schürte, wird nicht überall mit gleicher Intensität bearbeitet.
       Qualitätsmedien, die auf sich halten, haben über den Fort- und Ausgang des
       Verfahrens berichtet, [10][so, wie es ihre Pflicht ist.] Manche
       selbstkritisch: „Die Medien, allen voran der NDR, waren willige Helfer und
       machten die Geschichte groß“ – erinnerte der NDR an die eigene Rolle im
       bösen Spiel.
       
       ## Wie ein Soufflé
       
       Leid tun müssen einem dagegen Spiegel-Abonent*innen. Denn eine Zeit lang
       hatten in dem Blatt [11][fast montäglich Horrorstorys über dieses
       linksgrün-versiffte Bremer Schlupfloch gestanden]. „Wir haben unsere
       Leserinnen und Leser über die Einstellung des Verfahrens informiert“,
       behauptet zwar Spiegel-Sprecher Michael Grabowski, aber die Aussage hat die
       Struktur einer jesuitischen Lüge: Sie gilt nur fürs Online-Publikum. Das
       Papier hingegen ist dem Verlag zu schade, um zu verbreiten, dass sich all
       diese Behauptungen vor Gericht als so belastbar erwiesen haben, wie ein
       Soufflé, bei dem vorzeitig die Ofentür geöffnet wurde. Im Magazin kommt die
       Affäre nicht mehr vor seit November 2018.
       
       Auf Revision hat die Staatsanwaltschaft verzichtet. Das leise Ende des
       Skandals kommt aber auch anderen zupass. Horst Seehofer etwa und seinem
       parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer (beide CSU): Der hätte als
       Dienstherr die Beamtin Ulrike B. bei ihrer [12][amtlichen Tätigkeit und in
       ihrer Stellung schützen müssen]. Stattdessen hatte er in der Talkshow „Anne
       Will“ so richtig auf die Tube gedrückt, als versuche er mit 170 Sachen den
       zweiten Gast, Alexander Gauland (AfD), rechts zu überholen. [13][Was
       illegal war.] Sanktioniert wurde es nie. Vielleicht wäre hier
       zivilrechtlich was zu holen.
       
       Der Bremer [14][Staatsanwaltschaftsskandal] braucht Seehofer und Mayer
       indes nicht zu kümmern. Der bleibt in Bremen. Und selbst dort … „Die
       zuständige Senatorin Claudia Schilling (SPD) muss sich mit der Frage
       befassen“, fordert zwar die Fraktionsvorsitzende der mitregierenden Linken,
       Sofia Leonidakis. Es sei „ein Schaden für die Staatsanwaltschaft insgesamt
       entstanden“. Aber bislang ist sie die einzige vernehmbare Stimme aus dem
       politischen Raum geblieben. Diese Stille ist beunruhigend.
       
       14 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.spiegel.de/politik/bamf-skandal-in-bremen-wie-eine-behoerde-fragwuerdige-asylbescheide-ausstellen-konnte-a-00000000-0002-0001-0000-000158955148
   DIR [2] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ankunftszentrum-bremen-darf-vorerst-keine-asylentscheidungen-mehr-treffen
   DIR [3] /Kommentar-Seehofer-und-Bamf-Affaere/!5505493
   DIR [4] https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht-11265?id=11265&skip=160
   DIR [5] https://gal-ev.de/sektionen/soziolinguistik/
   DIR [6] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=AD852ADA74D46426B0DB21436133E006?text=&docid=211801&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1409212
   DIR [7] https://www.betterplace.me/solidaritaet-mit-ulrike-b?utm_campaign=user_share&utm_medium=campaign_sticky_facebook&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR0xmU92UPyl9mEO4d-sHoanbPXdRqBnPPEqAE_fpOdBua7mGl5NHW2TiLU
   DIR [8] https://www.juraforum.de/lexikon/analogieverbot
   DIR [9] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen73.c.18728.de&asl=bremen73.c.12796.de
   DIR [10] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=69626&pos=0&anz=1
   DIR [11] /!5724072/
   DIR [12] https://dejure.org/gesetze/BBG/78.html
   DIR [13] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen73.c.18069.de&asl=bremen73.c.12796.de
   DIR [14] https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2021-05-10-lockerungen-beamtenbekleidung-klimaklage/
       
       ## AUTOREN
       
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