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       # taz.de -- Stickoxid-Werte in Städten: Gericht bemängelt zu schlechte Luft
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Städte Hamburg und
       > Ludwigsburg müssen für bessere Luft sorgen. Geklagt hatten mehrere
       > Umweltverbände.
       
   IMG Bild: Luftqualität könnte besser sein: Innenstadtverkehr in Hamburg
       
       Berlin/Leipzig dpa/afp | Die Städte [1][Hamburg] und [2][Ludwigsburg in]
       Baden-Württemberg müssen für bessere Luft sorgen. Die sogenannten
       Luftreinhaltepläne müssten noch einmal fortgeschrieben werden, entschied
       das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag. Dabei muss Hamburg
       möglicherweise auch Diesel-Fahrverbote verhängen, wenn die
       Stickoxid-Grenzwerte sonst nicht eingehalten werden können.
       
       Geklagt hatten die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Fall von
       Ludwigsburg und der Stadt Kiel und der Bund für Umwelt und Naturschutz
       Deutschland (BUND) zu Hamburg. Stickoxide entstehen vor allem im
       Straßenverkehr und können der Gesundheit schaden. Darum gelten Grenzwerte
       für Tage und im Jahresmittel.
       
       An bestimmten Messstationen in den Städten wurden die Grenzwerte jedoch
       überschritten. Von den Vorinstanzen waren die jeweiligen Bundesländer
       deswegen dazu verurteilt worden, die Luftqualität zu verbessern und teils
       Beschränkungen für Diesel-Fahrzeuge zu verhängen. Gegen die Urteile zogen
       die Städte und Länder vor das Bundesverwaltungsgericht.
       
       Dieses entschied nun für jede der drei betroffenen Städte anders. Im Fall
       von Hamburg bestätigte es die vorherige Entscheidung des
       Oberverwaltungsgerichts weitgehend. Demnach muss Hamburg
       Diesel-Beschränkungen in den Blick nehmen. Ob sie erforderlich würden,
       hinge von den aktuellen Prognosen ab, so das Gericht. Die bisherigen
       Prognosen zu Stickoxiden seien fehlerhaft, weil der Pendlerverkehr nicht
       ausreichend eingerechnet sei.
       
       Zudem bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Messwerte in
       anderthalb Metern Höhe entscheidend seien – nicht in vier Metern Höhe, wie
       die Stadt argumentierte. Eine vom Oberverwaltungsgericht geforderte zweite
       Planungsstufe für den Fall, dass sich die Werte schlechter entwickelten als
       gedacht, hielten die Leipziger Richterinnen und Richter dagegen rechtlich
       nicht für geboten.
       
       ## Auch Fahrverbote möglich
       
       Auch im Fall Ludwigsburg entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die
       Luftqualität verbessert werden müsse. Die Vorinstanz, der
       baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, habe die
       Prognose der Stadt zu Recht beanstandet. Diesel-Fahrverbote hält das
       Bundesverwaltungsgericht hier aber für unverhältnismäßig, wenn der
       Grenzwert bereits im Folgejahr eingehalten werde.
       
       Im Fall von Kiel muss das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erneut
       urteilen. Es müsse dabei ein vorgelegtes Gutachten zu Luftfiltern
       berücksichtigen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
       
       In einer ersten Reaktion teilte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
       DUH, mit: „Das ist ein guter Tag für die saubere Luft und die Menschen in
       Ludwigsburg, Kiel und Hamburg.“ Anstatt saubere Luft „durch ehrliche
       Maßnahmen sicherzustellen“, versuchten ausgerechnet grüne Landesminister in
       Ludwigsburg und Kiel, Stickstoffdioxid nur direkt neben Messsensoren durch
       „absurde Luftstaubsauger“ zu reinigen. „Und erneut benötigten wir
       Gerichtsentscheidungen, um die Einhaltung von Umweltvorschriften
       durchzusetzen“, sagte Resch.
       
       Währenddessen [3][teilte das Umweltbundesamt (UBA) am Freitag mit], dass im
       vergangenen Jahr sechs Städte in Deutschland den zulässigen Grenzwert für
       Stickstoffdioxid in der Luft überschritten haben. Demnach gab es in den
       Städten München (54 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im
       Jahresmittel), Ludwigsburg (47), Limburg (44), Stuttgart (43), Darmstadt
       (42) und Hamburg (41) Überschreitungen des erlaubten
       Luftqualitätsgrenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro
       Kubikmeter Luft.
       
       Dem Umweltbundesamt zufolge handelt es sich um eine deutliche Verbesserung
       der Luftqualität im Vergleich zu den Vorjahren. 2019 waren noch 25 Städte
       von Grenzwertüberschreitungen betroffen, 2018 waren es 57. „Die Luft in den
       Städten wird sauberer, die Entwicklung geht in die richtige Richtung und
       das ist erfreulich“, erklärte UBA-Präsident Dirk Messner am Freitag.
       Allerdings wies er zugleich darauf hin, dass der im Jahr 1999 beschlossene
       Grenzwert zum Schutz der Gesundheit bereits seit 2010 hätte eingehalten
       werden müssen.
       
       28 May 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bverwg.de/de/pm/2021/35
   DIR [2] https://www.bverwg.de/de/pm/2021/34
   DIR [3] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/finale-daten-zur-stickstoffdioxid-belastung-2020
       
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