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       # taz.de -- Stellungnahme von Forscher:innen: Embryonen für Forschungszwecke?
       
       > Zwei Wissenschaftsverbände plädieren für eine Reform des
       > Embyronenschutzgesetzes. Danach sollen Paare im Labor befruchtete
       > Eizellen freiwillig spenden können.
       
   IMG Bild: Umstritten: Sollen überschüssige Embryonen für die Forschung genutzt werden dürfen?
       
       Halle (Saale) dpa/epd | Die Nationale Akademie der Wissenschaften
       Leopoldina in Halle (Saale) und die Union der deutschen Akademien der
       Wissenschaften haben sich für eine Neufassung des Embryonenschutzes
       ausgesprochen. Paaren in fortpflanzungsmedizinischer Behandlung sollte es
       künftig erlaubt sein, überschüssige, außerhalb des Mutterleibs (in vitro)
       erzeugte Embryonen für Forschungszwecke zu spenden, erklärten die
       Wissenschaftsvereinigungen am Mittwoch in Halle in einer gemeinsamen
       Stellungnahme.
       
       In Deutschland verbietet dies bislang das 1990 erlassene
       Embryonenschutzgesetz. Auch die Bundesärztekammer hatte sich 2020 [1][für
       eine Neufassung dieses Gesetzes ausgesprochen.]
       
       Die Stellungnahme betont, nach internationaler wissenschaftlicher
       Auffassung gebe es eine Reihe wichtiger Fragen, die wissenschaftlich nur
       mithilfe der Embryonenforschung bearbeitet werden können. Dazu gehöre etwa
       die Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Arthrose, Herzinfarkt
       oder Schlaganfall mithilfe von Stammzelllinien. Zudem gehe es etwa um die
       die Klärung der frühen Entwicklungsbiologie des Menschen, die Verbesserung
       der Fortpflanzungsmedizin oder eine bessere Entwicklung von Embryonen und
       Föten in der Schwangerschaft.
       
       Die Embryonenforschung sorgt seit Jahrzehnten für intensive Debatten. Dabei
       spielen Forschungsinteressen ebenso eine Rolle wie ethische und rechtliche
       Überlegungen. Die Kirchen etwa stellen das Grundrecht auf den Schutz des
       Lebens von Anfang an in den Vordergrund.
       
       Derzeit erlaube [2][das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz (ESchG)]
       zwar die Erzeugung menschlicher Embryonen in vitro zum Zweck der
       Fortpflanzung, heißt es in der Stellungnahme. Es verbiete aber jegliche
       Forschung an ihnen. In Ländern wie etwa Israel, Dänemark, Schweden,
       Großbritannien, den USA und Japan dagegen sei die Forschung an frühen
       menschlichen Embryonen, die nicht mehr für die Fortpflanzung benötigt
       werden, in engen Grenzen erlaubt. An überzähligen Embryonen dürfe dort bis
       14 Tage nach der Befruchtung geforscht werden. International werde sogar
       eine Ausweitung auf 28 Tage diskutiert.
       
       ## Zellkugeln von 0,1 bis 0,2 Millimeter
       
       Bislang könnten deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu dieser
       Forschung wenig beitragen, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Dreißig
       Jahre nach Inkrafttreten des ESchG ist es nach Auffassung der Akademien an
       der Zeit, den rechtlich zulässigen und ethisch vertretbaren Umgang mit
       frühen menschlichen Embryonen neu zu bewerten.“
       
       Die Entscheidung darüber, ob überzählige Embryonen für die Forschung zur
       Verfügung gestellt werden, sollte aus Sicht der Wissenschaftsakademien bei
       dem Paar liegen, von dem sie stammen. Wenn die Familienplanung dieser Paare
       etwa abgeschlossen ist, könnten die übrigen Embryonen bislang nur verworfen
       oder für andere Paare gespendet werden. In der Embryonenforschung geht es
       den Angaben zufolge um 0,1 bis 0,2 Millimeter große Zellkugeln.
       
       Den Angaben zufolge sind in Deutschland zwischen 1997 und 2018 mehr als
       319.000 Kinder nach einer In-vitro-Fertilisation (IVF) geboren worden. Bei
       dem Verfahren werden der Frau nach einer Hormongabe Eizellen entnommen und
       mit dem Samen des Mannes zusammengebracht. Zum Teil entstehen mehr
       Embryonen als der Frau übertragen werden.
       
       „Die Forschung an frühen Embryonen in vitro, also außerhalb des
       menschlichen Körpers, die für Fortpflanzungszwecke erzeugt wurden, aber
       dafür keine Verwendung mehr finden (…), sollte im Einklang mit
       internationalen Standards erlaubt werden“, empfiehlt die Stellungnahme.
       „Die Erlaubnis zur Forschung sollte dabei ausschließlich für hochrangige
       Forschungsziele gelten, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im
       Rahmen der Grundlagenforschung und der Erweiterung medizinischer Kenntnisse
       bei der Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer
       Verfahren dienen.“
       
       Eine Bundesbehörde könnte demnach zusammen mit einer Ethikkommission über
       die Zulässigkeit der Vorhaben entscheiden. Ähnlich sei das für die
       Stammzellforschung geregelt, bei der das Robert Koch-Institut und die
       Zentrale Ethikkommission für Stammzellforschung zusammenarbeiten.
       
       26 May 2021
       
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