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       # taz.de -- Rechte Hetze in der Polizei: Neues Recht gegen rechte Chats
       
       > Schleswig-Holsteins Innenministerin will härter gegen rechtsextreme
       > Polizist:innen vorgehen. In Chatgruppen sollen sie nicht mehr hetzen
       > dürfen.
       
   IMG Bild: Auch in Schleswig-Holsteins Polizei gab es schon einen Vorfall mit rechten Chats
       
       Hamburg taz | Sind es nun selbst der CDU zu viel der Einzelfälle von
       Volksverhetzung? Regelmäßig werden rechtsextreme Chatgruppen von
       Staatsbediensteten bekannt, regelmäßig bremsen danach vor allem
       Konservative ein härteres Vorgehen dagegen aus. [1][Schleswig-Holsteins
       Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) strebt nun in die andere
       Richtung].
       
       Sie will volksverhetzende Inhalte innerhalb geschlossener Chatgruppen unter
       Strafe stellen. „Demokratiefeindliche Aussagen in Chatgruppen verurteilen
       wir nicht nur moralisch, sondern sie sollten auch unter Strafe gestellt
       werden“, sagt Sütterlin-Waack. Mit diesem Vorstoß geht das Land in die am
       Mittwoch startende dreitägige Innenministerkonferenz der Länder.
       
       „Ich bin überzeugt davon, dass die überwältigende Mehrheit der
       Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes von unserer
       demokratischen Grundordnung überzeugt ist und danach handelt“, betont
       Sütterlin-Waack erwartungsgemäß.
       
       Doch das Bekanntwerden von Chats rechter Landespolizist:innen im
       vergangenen Dezember habe die Ministerin zur Erkenntnis gebracht, dass
       etwas dagegen unternommen werden müsse. Vier später suspendierte
       Beamt:innen aus Kiel und Neumünster hatten sich in WhatsApp-Chats
       rechtsextreme Nachrichten geschickt.
       
       ## Volksverhetzung erst in der Öffentlichkeit
       
       Als problematisch und hinderlich am effektiven Vorgehen erweist sich aus
       Sicht des Landes bislang allerdings der Tatbestand der Volksverhetzung.
       Dieser treffe zwar inhaltlich auf rechtsextreme Aussagen und das Zeigen von
       Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu – unter die
       Meinungsfreiheit falle eine derartige Aussage nicht. Jedoch: Bei internen
       Chatgruppen sei der Straftatbestand nicht so einfach anzuwenden.
       
       „Der Tatbestand wird erst erfüllt, wenn er auch öffentlich gezeigt oder
       geäußert wird“, sagt der Hamburger Strafrechtler Alexander Kienzle. Der
       Tatbestand ziele schließlich auf die Wahrung des öffentlichen Friedens.
       Strafrechtlich könne bei privaten Chats erst vorgegangen werden, wenn die
       Botschaften weiterverbreitet oder in so großen Gruppen geteilt würden, dass
       von Öffentlichkeit gesprochen werden könne.
       
       Andernfalls könnten sie meist nur disziplinarisch gemaßregelt werden, heißt
       es auf Nachfrage aus dem Innenministerium. Das ist zu wenig, findet
       Sütterlin-Waack angesichts der Vielzahl an Skandalen.
       
       Bundesweit traten in den vergangenen Monaten regelmäßig Chatgruppen von
       Polizist:innen oder aus der Feuerwehr zutage, in denen rechtsextreme
       Äußerungen geteilt und ausgetauscht wurden – [2][schnell konnte der
       Überblick über die einzelnen Skandale verloren gehen].
       
       Besonders in Hessen und Nordrhein-Westfalen wurde eine Vielzahl solcher
       Chats publik. Aber auch die Bundesländer im Norden sind allesamt betroffen:
       [3][Teile der Bremer Feuerwehr] teilten dutzende rechtsextreme,
       rassistische Bilder. In der Hamburger Berufsfeuerwehr gab es ähnliche
       Vorfälle.
       
       ## Innenministerkonferenz stimmt ab
       
       In Niedersachsen laufen bei der Polizeidirektion Osnabrück sechs
       dienstrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf rechtsextreme
       Gesinnung. „Nach unseren Erkenntnissen waren teilweise mehrere Hundert
       Bilder und Videos mit verdächtigen Inhalten unter den Betroffenen
       verschickt worden“, sagte Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion
       Osnabrück, nach Bekanntwerden der Polizei-Chats. Dem niedersächsischen
       Innenministerium sind 23 Verdachtsfälle „rechtslastigen Verhaltens“
       zwischen 2015 und 2020 bekannt.
       
       Bestraft werden solle nach dem Willen des Innenministeriums in Kiel
       künftig, „wenn die einschlägigen Inhalte von Amtsträgern im Zusammenhang
       mit der Dienstausübung verwendet werden“, wie die Zeitungen der Funke
       Mediengruppe aus der Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz
       zitieren.
       
       Bei der jährlich zweimal stattfindenden Innenministerkonferenz besprechen
       sich die Länder, welche Themen sie künftig gemeinsam angehen wollen. Am
       Freitag, zum Ende der Konferenz, stimmen sie auch über den Vorschlag aus
       Schleswig-Holstein ab. Im Vorfeld der Konferenz hielten sich die
       Innenbehörden und -ministerien auf Nachfrage zu dem Thema bedeckt.
       
       16 Jun 2021
       
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