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       # taz.de -- EuGH-Urteil zu Datenschutz: Wenige Hebel gegen Facebook
       
       > Der Konzern hat seinen Europasitz in Irland. Nun hat der EuGH geurteilt:
       > Datenschutzverfahren aus anderen EU-Staaten gehen nur im Ausnahmefall.
       
   IMG Bild: Bei Facebook in Dublin 2019
       
       Basel taz | Auch in Zukunft bleibt in der Regel die irische
       Datenschutzbehörde für Facebook zuständig, denn der Internetgigant hat
       seinen Europahauptsitz in Dublin. Nur in seltenen Ausnahmefällen können
       Datenschutzbehörden aus anderen EU-Staaten gegen Facebook vorgehen. Das
       [1][entschied] jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem [2][Fall
       aus Belgien].
       
       Im Ausgangsverfahren hat die belgische Datenschutzbehörde 2015 eine
       Untersuchung gegen Facebook eingeleitet, weil der Konzern mithilfe von
       Cookies und Plugins Daten über das private Surfverhalten von belgischen
       Internetnutzern unrechtmäßig sammelt. Die Daten würden verwendet, um ein
       Profil der Person zu erstellen und dieser dann zielgerichtete Werbung
       anzuzeigen – ohne die Nutzer ausreichend zu informieren und ihre
       Einwilligung einzuholen.
       
       Als im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft
       trat, forderte Facebook die Einstellung des belgischen Verfahrens. Denn nun
       sei für Facebook ausschließlich die irische Data Protection Commission
       zuständig. Allerdings gilt die irische Behörde als eher zahm und
       Facebook-freundlich.
       
       Auf Vorlage des zuständigen belgischen Gerichts hat nun der EuGH bestätigt,
       dass nach der DSGVO grundsätzlich die irische Behörde zuständig ist. Er
       benennt aber zwei Fälle, in denen eine andere – zum Beispiel eben die
       belgische – Behörde gegen Facebook vorgehen könnte.
       
       ## Die Ausnahmen werden kaum eintreten
       
       Zum einen können nicht-irische Datenschützer tätig werden, wenn „dringender
       Handlungsbedarf“ besteht. So können aber nur Maßnahme für maximal drei
       Monate erlassen und keine Grundsatzfragen geklärt werden. Außerdem geht es,
       wenn nur Bürger des jeweiligen Landes betroffen sind und die irische
       Behörde ein Einschreiten ausdrücklich ablehnt.
       
       Auch wenn manche Anwälte bereits von einer „herben Niederlage“ für Facebook
       sprechen, dürfte der Konzern mit dem EuGH-Urteil gut leben können. Beide
       Ausnahmen dürften schließlich selten sein. Zum einen lehnt die irische
       Behörde ein Tätigwerden in der Regel nicht ab, sondern agiert nur langsam
       und zögerlich. Außerdem ist Facebooks Profilbildung mit Nutzerdaten nun
       wirklich kein Problem, dass nur in einem EU-Staat relevant ist.
       
       15 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-06/cp210103de.pdf
   DIR [2] /Datensammler-Facebook/!5019076
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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