# taz.de -- EuGH-Urteil zu Datenschutz: Wenige Hebel gegen Facebook
> Der Konzern hat seinen Europasitz in Irland. Nun hat der EuGH geurteilt:
> Datenschutzverfahren aus anderen EU-Staaten gehen nur im Ausnahmefall.
IMG Bild: Bei Facebook in Dublin 2019
Basel taz | Auch in Zukunft bleibt in der Regel die irische
Datenschutzbehörde für Facebook zuständig, denn der Internetgigant hat
seinen Europahauptsitz in Dublin. Nur in seltenen Ausnahmefällen können
Datenschutzbehörden aus anderen EU-Staaten gegen Facebook vorgehen. Das
[1][entschied] jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem [2][Fall
aus Belgien].
Im Ausgangsverfahren hat die belgische Datenschutzbehörde 2015 eine
Untersuchung gegen Facebook eingeleitet, weil der Konzern mithilfe von
Cookies und Plugins Daten über das private Surfverhalten von belgischen
Internetnutzern unrechtmäßig sammelt. Die Daten würden verwendet, um ein
Profil der Person zu erstellen und dieser dann zielgerichtete Werbung
anzuzeigen – ohne die Nutzer ausreichend zu informieren und ihre
Einwilligung einzuholen.
Als im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft
trat, forderte Facebook die Einstellung des belgischen Verfahrens. Denn nun
sei für Facebook ausschließlich die irische Data Protection Commission
zuständig. Allerdings gilt die irische Behörde als eher zahm und
Facebook-freundlich.
Auf Vorlage des zuständigen belgischen Gerichts hat nun der EuGH bestätigt,
dass nach der DSGVO grundsätzlich die irische Behörde zuständig ist. Er
benennt aber zwei Fälle, in denen eine andere – zum Beispiel eben die
belgische – Behörde gegen Facebook vorgehen könnte.
## Die Ausnahmen werden kaum eintreten
Zum einen können nicht-irische Datenschützer tätig werden, wenn „dringender
Handlungsbedarf“ besteht. So können aber nur Maßnahme für maximal drei
Monate erlassen und keine Grundsatzfragen geklärt werden. Außerdem geht es,
wenn nur Bürger des jeweiligen Landes betroffen sind und die irische
Behörde ein Einschreiten ausdrücklich ablehnt.
Auch wenn manche Anwälte bereits von einer „herben Niederlage“ für Facebook
sprechen, dürfte der Konzern mit dem EuGH-Urteil gut leben können. Beide
Ausnahmen dürften schließlich selten sein. Zum einen lehnt die irische
Behörde ein Tätigwerden in der Regel nicht ab, sondern agiert nur langsam
und zögerlich. Außerdem ist Facebooks Profilbildung mit Nutzerdaten nun
wirklich kein Problem, dass nur in einem EU-Staat relevant ist.
15 Jun 2021
## LINKS
DIR [1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-06/cp210103de.pdf
DIR [2] /Datensammler-Facebook/!5019076
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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