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       # taz.de -- Mit GEZ-Schulden im Gefängnis: Neues aus der Anstalt
       
       > Ein Mann zahlt jahrelang keinen Rundfunkbeitrag. Dafür muss er in den
       > Knast. Schuld daran sind aber nicht die Öffentlich-Rechtlichen.
       
   IMG Bild: GEZ-gebührenfreier Aufenthalt: eine Gefängniszelle in Deutschland
       
       Wie kaputt ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wenn er zu solchen
       Mitteln greift“, fragt gerade mal wieder die Community der GEZ-Hasser auf
       Twitter. Denn da sitzt ein Mensch seit rund drei Monaten im Knast. So viel
       ist sachlich richtig, dann hört es mit den Fakten aber schon auf. Nicht der
       WDR, dem dieser Mensch ein paar Jahre [1][Rundfunkbeitrag] schuldet, hat da
       wen eingebuchtet. Dieser Ordnungswidrige sitzt in der so genannten
       Erzwingungshaft, weil er keine Vermögensauskunft abgeben möchte.
       
       Die wird fällig, wenn jemand angemahnte Gelder, Beiträge oder Gebühren
       nicht zahlt und den Gerichtsvollzieher*innen keinen Einblick in
       seine Finanzen gewährt. Nichtgezahlte Überziehungsgebühren bei der
       Bibliothek oder Schwarzfahren und eben auch der Rundfunkbeitrag sind gerne
       mal so Fälle.
       
       Für die Öffentlich-Rechtlichen ist die dadurch entstehende Aufregung so
       überflüssig wie ein Kropf oder „[2][Sprüche vor acht]“. Vor allem wenn sich
       wie jetzt auch sofort die AfD mit ihrem „ARD abschaffen“ dranhängt. Wenn
       WDR-Chef Tom Buhrow, der gerade passenderweise auch ARD-Vorsitzender ist,
       den Fall nur aus der Presse kennt, ist das hoffentlich fromm geflunkert. So
       hat es Buhrow aber am Montag beim Pressegespräch zum Start der neuen
       Verbundmediathek von ARD und ZDF gesagt. Und dass er zu Einzelfällen
       ohnehin nichts sagen dürfe. Versuch macht also doch nicht klug.
       
       Denn es gab in den letzten Jahren immer wieder solche Vergehen. Damit
       endlich Ruhe im Erzwingerclub einkehrt, müssen alle Anstalten und die
       Vollstreckungsbehörden zu besseren Lösungen kommen. Denn pro 100 Euro, die
       ARD, ZDF und Deutschlandradio geschuldet werden, entsteht ein Imageschaden
       von locker 100.000 Euro.
       
       Es gibt auch bessere Ansätze wie die Auskunftsrechte der Behörden über das
       Bundeszentralamt für Steuern. Doch viele Gerichtsvollzieher*innen
       scheuen den Papierkram und reiten lieber so sheriffmäßig mit der Polizei im
       Schlepptau ein. Bevor sich jetzt der gesamte Berufsstand aufregt: Ja, auch
       ihr habt eure Vorschriften und teilweise macht es jede Kommune, jedes
       Landratsamt auch noch ein bisschen anders. Ein Austausch findet kaum statt.
       
       „Warum gibt es denn hier eigentlich keinen Gerichtsvollzieherverbund, wo
       sich alle verlinken wie bei den Mediatheken,?“, fragt die Mitbewohnerin.
       Klar ist das mühsam und dauert wie das „Streaming-Netzwerk“ von ARD und
       ZDF. Nen Versuch wäre es aber wert.
       
       Immerhin stimmt eins versöhnlich. In der Anstalt muss keiner für die
       Anstalt zahlen. Denn „Hafträume in Justizvollzugsanstalten“ gelten nicht
       als Wohnung oder Betriebsstätte und sind deshalb vom Rundfunkbeitrag
       befreit.
       
       24 Jun 2021
       
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