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       # taz.de -- EU-Verfahren gegen Deutschland: Kampf der Gerichte
       
       > Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein Warnsignal auch an Polen und
       > Ungarn. Niemand soll sich der europäischen Ordnung widersetzen.
       
   IMG Bild: Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Kirchberg, Luxemburg
       
       Der Schritt ist alltäglich und zugleich spektakulär. Zwar leitet die
       EU-Kommission als Hüterin der EU-Verträge ständig
       Vertragsverletzungsverfahren gegen die EU-Mitgliedstaaten ein, auch gegen
       Deutschland. Meist aber geht es um nationale Parlamente, die bei der
       Umsetzung von EU-Recht zu langsam oder zu eigensinnig waren.
       
       Ungewöhnlich ist es dagegen, wenn die EU-Kommission gegen ein
       Gerichtsurteil vorgeht – insbesondere wenn es sich um eine Entscheidung des
       besonders renommierten deutschen Verfassungsgerichts handelt. Es ist aber
       nachvollziehbar, dass die EU-Kommission diesen Schritt geht. Das
       [1][Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2020 die Anleihekäufe der
       Europäischen Zentralbank (EZB) gerügt] und dabei ein Urteil des
       Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für unbeachtlich erklärt.
       
       Damit stellte sich das Karlsruher Gericht außerhalb der europäischen
       Ordnung. Es bestand und besteht die Gefahr, dass ausgerechnet die
       Edelrichter aus Karlsruhe zum Vorbild für die wahren Outlaws in [2][Ungarn]
       und [3][Polen] werden. Die Entscheidung der Kommission, nun gegen Karlsruhe
       vorzugehen, ist zugleich eine Geste der Entschlossenheit Richtung Warschau
       und Budapest. Allerdings kann bei diesem Verfahren nichts Vernünftiges
       herauskommen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht wird nie seinen Anspruch aufgeben, in extremen
       und offensichtlichen Fällen auch Akte der EU-Institutionen für rechtswidrig
       zu erklären. Deshalb müsste die EU-Kommission irgendwann Deutschland beim
       EuGH verklagen. Und der EuGH müsste dann – in eigener Sache – entscheiden,
       ob es richtig ist, EuGH-Urteile als unbeachtlich abzukanzeln. Da würde es
       keine Überraschungen und keinen Frieden geben.
       
       Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht im Streit um die
       EZB-Anleiheankäufe nicht weiter eskaliert und die von der EZB
       nachgeschobene Pro-forma-Verhältnismäßigkeitsprüfung gutwillig akzeptiert.
       Es spricht deshalb viel dafür, dass die EU-Kommission das nun eröffnete
       Vertragsverletzungsverfahren irgendwann ohne Klage im Sande verläufen
       lässt.
       
       10 Jun 2021
       
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