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       # taz.de -- Jeff Kwasi Klein über Cop Culture: „Die Hemmschwelle scheint niedriger“
       
       > „Schwarze Lebensrealitäten und die Berliner Polizei“ heißt der neue
       > Bericht des Berliner Vereins EOTO. Jeff Kwasi Klein hat daran
       > mitgearbeitet.
       
   IMG Bild: Kundgebung auf dem Alexanderplatz aus Anlass des gewaltsamen Todes von George Floyd
       
       taz: Herr Klein, Ihr Verein EOTO hat gerade einen Bericht vorgelegt über
       „Schwarze Lebensrealitäten und die Berliner Polizei“. Was sind Ihre
       Erkenntnisse? 
       
       Jeff Kwasi Klein: Die Lebensrealität in Bezug auf die Polizei sieht für
       Schwarze Menschen so aus, dass sie häufig einem sehr starken Kontrolldruck
       unterstehen – durch die Polizei, aber auch durch andere
       Sicherheitsorganisationen, etwa Securityunternehmen im öffentlichen
       Personenverkehr oder Geflüchtetenunterkünften. Bei der Polizei zeigt sich
       der Kontrolldruck zum einen durch Racial Profiling, das vor allem an
       „kriminalitätsbelasten Orten“ (kbO) stattfindet, zum anderen im
       alltäglichen Aufeinandertreffen. Hier sind es oft diskriminierende
       Situationen, während derer unnötig – oft auch körperlich – gewaltvoll
       eskaliert wird.
       
       Wie das? 
       
       Wir erleben es zum Beispiel häufiger, dass Schwarze Menschen in
       rassistische Polizeikontrollen geraten, plötzlich festgenommen und dann
       besonders brutal angegangen werden, obwohl sie sich nicht gegen die
       Festnahme wehren. Gerade bei Schwarzen Männern und trans Frauen scheint
       häufig die Hemmschwelle bei der Polizei niedriger zu liegen, was in
       Beleidigungen, Erniedrigungen und teilweise extremen Gewaltanwendungen
       mündet. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass unverhältnismäßig viele
       Polizist_innen Betroffene zu Boden drücken, auf Köpfen und Rücken knien und
       zuschlagen.
       
       Ihr Bericht geht auch auf die Demonstration vor einem Jahr zum Tod von
       George Floyd am Alexanderplatz ein. Wie bewerten Sie die Ereignisse im
       Rückblick? 
       
       Wir haben dazu Berichte, auch aus der taz, Meldungen anderer
       Antidiskriminierungsstellen sowie Videos ausgewertet. Auffällig war in der
       Tat, dass vor allem Schwarze Jugendliche von der Polizei unverhältnismäßig
       gewaltsam angegangen wurden. Das ging so weit, dass Beamte nach
       Jugendlichen geschlagen haben, weil sie sich nach Aussage eines Sprechers
       der Berliner Polizeigewerkschaft von den Schildern provoziert gefühlt
       haben. Dabei entstanden lebensbedrohliche Situationen, die gesundheitliche
       und traumatische Folgen für die Betroffenen hatten: Menschen wurden auf dem
       Boden fixiert, sodass sie keine Luft bekamen. Auf ihre Beschwerden wurde
       ihnen gesagt, dass sie Ruhe geben sollten. Es fielen Aussagen wie „Ich
       kriege keine Luft“ – die direkte Parallele zu Fällen von rassistischer
       Polizeigewalt in den USA, wie bei Eric Garner oder George Floyd.
       
       Hören Sie in der Beratung von EOTO öfter solche Berichte von schwerer
       körperlicher Gewalt durch die Polizei? 
       
       Ja, solche gewaltvollen Einsätze sind keine Seltenheit. Und ich muss noch
       mal betonen: Das passiert oft im Rahmen von Racial Profiling, also ohne
       Verdacht. Es ist oft zunächst nichts vorgefallen, dennoch wird so eine
       harte Gangart von der Polizei gewählt.
       
       Raten Sie den Menschen in solchen Fällen zur Anzeige? 
       
       Natürlich reden wir in der Beratung über diese Option. Allerdings ist bei
       vielen eine berechtigte Zurückhaltung vorhanden. Einmal ist das mit hohen
       Hürden, etwa Anwaltskosten, verbunden. Zum anderen gibt es viele
       Erfahrungen, die innerhalb der Communitys weitererzählt werden, dass solche
       Anzeigen nichts bringen oder sogar die geschädigte Schwarze Person selbst
       auf die Anklagebank kommt. Das beobachten wir oft: dass Polizist_innen,
       die angezeigt werden, eine Gegenanzeige stellen. Vor Gericht ist es meist
       so, dass den Menschen nicht geglaubt wird, wenn sie sagen, dass sie
       diskriminiert wurden – man glaubt eher den Polizist_innen, deren Aussagen
       als neutral oder objektiv gewertet werden, selbst wenn sie Konfliktpartei
       sind.
       
       Wie oft kommen solche Fälle vor Gericht? 
       
       Zahlen kann ich nicht nennen, aber sehr selten. Noch viel seltener kommt es
       zu einem Urteil im Sinne der Betroffenen.
       
       Seit einem Jahr gibt es das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das
       Menschen, die von Behörden diskriminiert werden, mehr Möglichkeiten gibt,
       sich zu wehren. Hat das etwas gebracht? 
       
       Es hat auf jeden Fall etwas gebracht in dem Sinne, dass es Menschen eine
       Handlungsoption bringt. Wie wirksam das LADG aber wirklich ist, wird sich
       erst nach einigen Jahren zeigen. Wie beim Allgemeinen
       Gleichbehandlungsgesetz wird es dauern, bis Leute Vertrauen bekommen, dass
       solche Prozesse auch laufen. Und es bedarf noch viel mehr Aufklärung von
       Anwält_innen und Richter_innen, damit sie das LADG anwenden und danach
       urteilen.
       
       Gab es in Ihrer Beratung schon Fälle, die LADG-relevant waren – und was
       haben Sie dann getan? 
       
       Es gab schon Fälle, die LADG-relevant waren. Sie wurden aber nicht zur
       Anzeige gebracht, sodass sie gerichtlich nicht weiterverfolgt wurden. Wir
       von EOTO würden auch mit einem Fall zur Ombudsstelle gehen. Die
       Ombudsstelle wurde beim Senat für das LADG eingerichtet, sie soll
       informieren und versuchen, Lösungen zu finden. Wenn sie bei der
       diskriminierenden Behörde nichts erreichen kann, können
       Antidiskriminierungsverbände auch stellvertretend für den oder die
       Betroffene klagen. Das Gesetz räumt ja diese Möglichkeit der Verbandsklage
       ein. Allerdings gibt es hier noch die Hürde der Prozesskosten – es ist eine
       offene Frage, wie Verbände diese stemmen sollen. Darum fordern wir auch
       einen Prozesskostenfonds für Verbandsklagen, um die Wirksamkeit des LADG zu
       erhöhen.
       
       Aber bisher haben Sie noch niemanden gefunden, der oder die überhaupt
       bereit war, zur Ombudsstelle zu gehen oder zur Not eine Klage zu wagen? 
       
       Bei unserer Antidiskriminierungsstelle bisher nicht.
       
       Das klingt nicht so, als hätten die Menschen Vertrauen in die
       rechtsstaatlichen Institutionen – trotz des neuen Gesetzes. 
       
       Nein, das Misstrauen ist ja über Jahrzehnte gewachsen. Hinzu kommt, dass
       viele Menschen, die rechtliche Schritte erwägen würden, sich dieser
       Möglichkeiten gar nicht bewusst sind – da muss noch viel Aufklärungsarbeit
       geschehen, gerade bei Menschen, die aufgrund von struktureller
       Marginalisierung keinen Zugang zu solchen Informationen haben.
       
       Zurück zu Ihrer Studie: Wie sind Sie vorgegangen? 
       
       Wir haben uns die Fälle von Diskriminierung durch die Polizei angesehen,
       die uns von Mai 2018 bis Mai 2020 – also bis zum Inkrafttreten des LADG –
       gemeldet wurden. Das waren 50 Fälle, aus denen wir uns Beispiele
       herausgesucht haben, um die unterschiedlichen Ebenen von Diskriminierung –
       Racial Profiling, Corpsgeist und Cop Culture, Unverhältnismäßigkeit,
       Täter-Opfer-Umkehr, Gewalt – aufzuarbeiten. Im zweiten Teil gehen wir
       spezifisch auf Intersektionalität ein und schauen uns an, wie die
       unterschiedlichen Merkmale wie Race, Class, Gender, Fluchterfahrung
       zusammenwirken.
       
       Als Beispiel für intersektionale Diskriminierung berichten Sie von einer
       wohnungslosen Frau, die am Kotti kontrolliert wird. Wofür steht die
       Geschichte? 
       
       An dem Beispiel werden Erfahrungen deutlich, die Schwarze Menschen immer
       wieder machen: In der Verschränkung verschiedener Diskriminierungen werden
       die spezifischen Wirkungen der Diskriminierungen unsichtbar gemacht. Die
       Erfahrung, dass eine Person kontrolliert wird, ohne dass es einen konkreten
       Verdacht gibt – das kann am Kotti als kriminalitätsbelasteter Ort jedem
       Schwarzen Menschen schnell passieren. Die Beschwerde darüber wird dann mit
       Bezug auf die Obdach- oder Wohnungslosigkeit zum Ausdruck einer psychischen
       Erkrankung erklärt..
       
       Und dann? 
       
       Ein Krankenwagen wird geholt, um sie in eine psychiatrische Anstalt zu
       bringen. Das ist eine Form von Psychologisierung, die vor allem Schwarze
       Frauen und Schwarze wohnungslose Frauen oder prekär lebende Frauen öfter
       erleben. Von daher zeigt sich an dem Beispiel sehr gut die Intersektion
       zwischen den Diskriminierungsmerkmalen race (Rassismus), class (Klasse) und
       gender (Geschlecht).
       
       Sie meinen, ein weißer obdachloser Mann wäre am selben Ort nicht so schnell
       kontrolliert worden? 
       
       Das Phänomen des Racial Profiling beschreibt ja, dass Schwarze Menschen
       oder People of Colour (PoC) häufig aufgrund von rassistischen Vorurteilen
       oder Vorgaben der Polizei kontrolliert werden. Das soll nicht heißen, dass
       weiße obdachlose Männer am Kotti nicht kontrolliert würden. Aber wir wollen
       in dem Bericht zeigen, dass es oft mehrere miteinander verwobene
       Diskriminierungsdynamiken sind, die auf Schwarze Personen einwirken.
       
       Sie stellen in Ihrem Bericht auch fest, dass es ein Vorurteil sei, dass
       institutionalisierter Rassismus abgebaut werden könnte durch mehr
       Mitarbeiter*innen of Colour. Warum? 
       
       Weil es die Institution selbst ist, die Rassismus reproduziert – auch
       unabhängig von den Einstellungen der Mitarbeiter_innen oder ob sie of
       Colour sind. Es gibt zum Beispiel eine gewisse „Cop Culture“, mit der
       Erwartungen an alle Kolleg_innen verbunden sind. Das kann zum Teil dazu
       führen, dass sich gerade Polizist_innen of Colour mit besonderer Strenge
       gegenüber Schwarzen und PoC verhalten – um den Erwartungen der Institution
       gerecht zu werden.
       
       Was sind denn Ihre wichtigsten Forderungen, um gegen den strukturellen
       Rassismus bei der Berliner Polizei anzugehen? 
       
       Als sehr wichtig erscheint mir, dass die Grundlage für Racial Profiling
       abgeschafft wird – also die „kriminalitätsbelasteten Orte“ – und darüber
       hinaus auch verdachtsunabhängige Kontrollen.
       
       9 Jun 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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