# taz.de -- Ungewollt Kinderlose in Deutschland: Das Gesetz aus einer anderen Zeit
> Viele sind ungewollt kinderlos. Das liegt auch daran, dass in Deutschland
> neben der Schweiz das restriktivste Reproduktionsrecht in Europa gilt.
IMG Bild: Entnommene Spender-Eizellen werden für den Transfer vorbereitet: Tbilissi/Georgien
Wegen der Pflegeversicherung wurde zuletzt viel von „Kinderlosen“
gesprochen, deren Beitrag erhöht werden soll. Eine gute Gelegenheit, über
die Politik und ihren Beitrag zur „Kinderlosigkeit“ in Deutschland
nachzudenken. Denn nicht alle Menschen sind gewollt kinderlos. Sehr viele
sind es nicht. Das liegt auch daran, dass in Deutschland neben der Schweiz
das restriktivste Reproduktionsrecht in Europa gilt.
Die Reproduktionsmedizin wird in Deutschland durch das
[1][Embryonenschutzgesetz] aus dem Jahr 1990 geregelt.
Reproduktionsmedizinisch war 1990 noch Mittelalter. In vielen Bereichen
wurden die Gesetze dem Fortschritt der Wissenschaft angeglichen – nicht
aber in der Reproduktionsmedizin. Konservative Politiker:innen wollen
über das Gesetz nicht einmal diskutieren.
Beispiel [2][Eizellspende]: Sie ist in Deutschland verboten, im Gegensatz
zu fast allen europäischen Ländern. Jedes Jahr gehen zwischen [3][3.000 bis
5.000] Frauen ins Ausland, um mithilfe einer Eizellspende schwanger zu
werden.
Es ist schwer, eine Kinderwunschbehandlung durchzustehen – diesen Prozess
in einem anderen Land durchzumachen, ist ungleich belastender. Die Frauen
halten es außerdem meist geheim, da es illegal ist; auch mit ihren
Ärzt:innen dürfen sie nicht darüber sprechen – die machen sich strafbar,
wenn sie dazu beraten.
## Das Leid interessiert den Gesetzgeber kaum
Beispiel künstliche Befruchtung: Beim Elective Single-Embryo Transfer
werden mehrere Eizellen, die der Frau zuvor entnommenen wurden, im Labor
befruchtet und die Embryonen einige Tage beobachtet. Nur der Embryo mit den
besten Entwicklungschancen wird in die Gebärmutter implantiert. So steigt
die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft. Auch das ist in
Deutschland verboten.
Hierzulande werden der Frau mehrere Embryonen implantiert und man hofft,
dass einer durchkommt. Die Schwangerschaftsrate bei künstlicher Befruchtung
liegt in Deutschland nur bei [4][23,6 Prozent], während sie in Schweden bei
29,5 Prozent liegt. Dort wird der Single-Transfer routinemäßig durchgeführt
und vielen Frauen bleibt eine erneute psychisch und körperlich belastende
Behandlung erspart.
Letztes Jahr [5][appellierte die Bundesärztekammer] an die Regierung, die
Fortpflanzungsmedizin dem internationalen Stand der Forschung anzugleichen.
In einem Memorandum [6][schreibt die Kammer], dass das
Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 auf damaligen wissenschaftlichen
Erkenntnissen beruhe: „Viele der seitdem eingetretenen Entwicklungen ließen
sich Ende der 1980er Jahre nicht vorhersagen.“ Ach was.
Interessiert den Gesetzgeber aber nicht besonders. Der
CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß wünscht sich „eine gelassene
Debatte zum Embryonenschutzgesetz“. Man brauche „keine Schnellschüsse“.
Nach 30 Jahren. Das Leid der Frauen, Familien und all jener, die nicht dem
Bild der „klassischen“ Familie entsprechen, besteht damit fort.
7 Jun 2021
## LINKS
DIR [1] /Stellungnahme-von-Forscherinnen/!5775242
DIR [2] /Streitgespraech-zu-Eizellspenden/!5751293
DIR [3] https://www.deutschlandfunk.de/diskussion-ueber-neues-embryonenschutzgesetz-raus-aus-der.724.de.html?dram%3Aarticle_id=486854
DIR [4] https://www.aerzteblatt.de/archiv/215480/Embryonenschutzgesetz-Das-Dilemma-der-Reproduktionsmedizin
DIR [5] /Reform-des-Embryonenschutzgesetzes/!5706833
DIR [6] https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/MuE/2020-09-11_Memorandum_DAEB_final.pdf
## AUTOREN
DIR Gilda Sahebi
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