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       # taz.de -- Ungewollt Kinderlose in Deutschland: Das Gesetz aus einer anderen Zeit
       
       > Viele sind ungewollt kinderlos. Das liegt auch daran, dass in Deutschland
       > neben der Schweiz das restriktivste Reproduktionsrecht in Europa gilt.
       
   IMG Bild: Entnommene Spender-Eizellen werden für den Transfer vorbereitet: Tbilissi/Georgien
       
       Wegen der Pflegeversicherung wurde zuletzt viel von „Kinderlosen“
       gesprochen, deren Beitrag erhöht werden soll. Eine gute Gelegenheit, über
       die Politik und ihren Beitrag zur „Kinderlosigkeit“ in Deutschland
       nachzudenken. Denn nicht alle Menschen sind gewollt kinderlos. Sehr viele
       sind es nicht. Das liegt auch daran, dass in Deutschland neben der Schweiz
       das restriktivste Reproduktionsrecht in Europa gilt.
       
       Die Reproduktionsmedizin wird in Deutschland durch das
       [1][Embryonenschutzgesetz] aus dem Jahr 1990 geregelt.
       Reproduktionsmedizinisch war 1990 noch Mittelalter. In vielen Bereichen
       wurden die Gesetze dem Fortschritt der Wissenschaft angeglichen – nicht
       aber in der Reproduktionsmedizin. Konservative Politiker:innen wollen
       über das Gesetz nicht einmal diskutieren.
       
       Beispiel [2][Eizellspende]: Sie ist in Deutschland verboten, im Gegensatz
       zu fast allen europäischen Ländern. Jedes Jahr gehen zwischen [3][3.000 bis
       5.000] Frauen ins Ausland, um mithilfe einer Eizellspende schwanger zu
       werden.
       
       Es ist schwer, eine Kinderwunschbehandlung durchzustehen – diesen Prozess
       in einem anderen Land durchzumachen, ist ungleich belastender. Die Frauen
       halten es außerdem meist geheim, da es illegal ist; auch mit ihren
       Ärzt:innen dürfen sie nicht darüber sprechen – die machen sich strafbar,
       wenn sie dazu beraten.
       
       ## Das Leid interessiert den Gesetzgeber kaum
       
       Beispiel künstliche Befruchtung: Beim Elective Single-Embryo Transfer
       werden mehrere Eizellen, die der Frau zuvor entnommenen wurden, im Labor
       befruchtet und die Embryonen einige Tage beobachtet. Nur der Embryo mit den
       besten Entwicklungschancen wird in die Gebärmutter implantiert. So steigt
       die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft. Auch das ist in
       Deutschland verboten.
       
       Hierzulande werden der Frau mehrere Embryonen implantiert und man hofft,
       dass einer durchkommt. Die Schwangerschaftsrate bei künstlicher Befruchtung
       liegt in Deutschland nur bei [4][23,6 Prozent], während sie in Schweden bei
       29,5 Prozent liegt. Dort wird der Single-Transfer routinemäßig durchgeführt
       und vielen Frauen bleibt eine erneute psychisch und körperlich belastende
       Behandlung erspart.
       
       Letztes Jahr [5][appellierte die Bundesärztekammer] an die Regierung, die
       Fortpflanzungsmedizin dem internationalen Stand der Forschung anzugleichen.
       In einem Memorandum [6][schreibt die Kammer], dass das
       Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 auf damaligen wissenschaftlichen
       Erkenntnissen beruhe: „Viele der seitdem eingetretenen Entwicklungen ließen
       sich Ende der 1980er Jahre nicht vorhersagen.“ Ach was.
       
       Interessiert den Gesetzgeber aber nicht besonders. Der
       CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß wünscht sich „eine gelassene
       Debatte zum Embryonenschutzgesetz“. Man brauche „keine Schnellschüsse“.
       Nach 30 Jahren. Das Leid der Frauen, Familien und all jener, die nicht dem
       Bild der „klassischen“ Familie entsprechen, besteht damit fort.
       
       7 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Stellungnahme-von-Forscherinnen/!5775242
   DIR [2] /Streitgespraech-zu-Eizellspenden/!5751293
   DIR [3] https://www.deutschlandfunk.de/diskussion-ueber-neues-embryonenschutzgesetz-raus-aus-der.724.de.html?dram%3Aarticle_id=486854
   DIR [4] https://www.aerzteblatt.de/archiv/215480/Embryonenschutzgesetz-Das-Dilemma-der-Reproduktionsmedizin
   DIR [5] /Reform-des-Embryonenschutzgesetzes/!5706833
   DIR [6] https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/MuE/2020-09-11_Memorandum_DAEB_final.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gilda Sahebi
       
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