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       # taz.de -- AfD Thüringen erwiesen rechtsextrem: „Das ist eine neue Qualität“
       
       > Erstmals wird ein AfD-Landesverband als erwiesen rechtsextrem eingestuft.
       > Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer über die Gründe – und
       > Fallstricke.
       
   IMG Bild: Darf man als „Faschisten“ bezeichnen: AfD-Rechtsaußen Höcke im März 2020 in Erfurt
       
       taz: Herr Kramer, der Verfassungsschutz in Thüringen [1][hat den
       Landesverband der AfD als erwiesen rechtsextrem eingestuft] und zum vollen
       Beobachtungsfall erklärt, als ersten Landesverband bundesweit. Warum? 
       
       Stephan Kramer: Wir haben die AfD Thüringen im März vergangenen Jahres zum
       Verdachtsfall erklärt und nun zwölf Monate gesammelt, ausgewertet und
       festgestellt, dass in der Gesamtbetrachtung hier eine Bestrebung gegen die
       freiheitlich demokratische Grundordnung vorliegt. Deshalb gehen wir jetzt
       von einem erwiesen rechtsextremistischen Beobachtungsobjekt aus.
       
       Woran machen Sie das fest? 
       
       Wie schon im letzten Jahr an der Entwicklung der politischen Programmatik
       des Landesverbandes, an den von ihm öffentlich vertretenen Positionen und
       seiner personellen Entwicklung. Und auch an der Entwicklung der Bezüge von
       Funktionsträgern und Mitgliedern des Landesverbandes zu
       rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen und der Zusammenarbeit mit
       rechtsextremistischen Akteuren, sowie an der Auseinandersetzung mit
       Rechtsextremismus im Landesverband.
       
       Jenseits der „Identitären Bewegung“, um welche Bezüge geht es noch? 
       
       Vertreter des Landesverbandes pflegen teils offene Verbindungen zu
       Beobachtungsobjekten der „Neuen Rechten“, so der IBD, aber auch PEGIDA und
       anderen. Auch wird für eine Zusammenarbeit mit teilweise extremistischen
       Protestbewegungen, zum Beispiel „Zukunft Heimat“, geworben, um politische
       Transformationsprozesse über die „Straße“ zu beschleunigen. Gemeinsames
       Ziel ist die Etablierung eines Widerstandsmilieus.
       
       Welche Rolle spielt Landes- und Fraktionschef Björn Höcke und der bereits
       vom Bundesamt als gesichert rechtsextrem eingestufte und [2][offiziell
       aufgelöste „Flügel“], dessen Anführer Höcke ja ist? 
       
       Richtig ist, dass Herr Höcke aufgrund seiner führenden Rolle beim „Flügel“
       als Rechtsextremist eingestuft worden ist. Er ist nach wie vor die führende
       Person des AfD-Landesverbandes und zuletzt auf verschiedenen
       Landesparteitagen und Delegiertenkonferenzen als Landeschef und
       Spitzenkandidat wiedergewählt worden. Dabei hat sich große Zustimmung
       manifestiert.
       
       Wir gehen davon aus, dass Mitglieder und Anhänger des formal aufgelösten
       „Flügels“ herausgehobene Funktionen im Landesverband inne haben und
       maßgeblichen Einfluss auf ihn ausüben. Bei den bundesweiten
       Auseinandersetzungen über die Ausrichtung der Partei stellt sich der
       Landesverband stets an die Seite derjenigen, die eine Fortsetzung der
       Programmatik des „Flügel“ innerhalb der Strukturen der Partei anstreben.
       
       Besteht der „Flügel“ weiter? 
       
       Gute Frage, aber nicht entscheidend. Mitglieder des „Flügels“ haben
       führende Funktionen innerhalb des Landesverbands, die Gedanken, die
       Programmatik, die Ideologie des „Flügels“ prägen den Thüringer
       Landesverband. Kritik an diesen Positionen und Personen kommt nicht mehr
       vor oder spielt keine substantielle Rolle mehr.
       
       Was ändert sich durch die Hochstufung, außer dass im
       Verfassungsschutzbericht nicht mehr steht, der AfD-Landesverband sei ein
       Verdachtsfall? 
       
       Das bedeutet, dass es die Partei in Thüringen im Kern ausmacht, dass sie
       eine erwiesen rechtsextreme Bestrebung gegen die freiheitliche Grundordnung
       ist. Wir werden also unsere Beobachtung fortsetzen und dabei jetzt auch
       nachrichtendienstliche Mittel einsetzen – immer den
       Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berücksichtigend natürlich. Und wir werden
       mehr Informationen darüber sammeln, wohin die Reise der Partei geht und wie
       groß die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist.
       
       Das hat auch Konsequenzen für jene, die in der Partei mitmischen und
       gleichzeitig Angestellte des öffentlichen Dienstes sind. Beides geht nicht:
       Man kann nicht loyal zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung dem Staat
       dienen und gleichzeitig Mitglied einer Bestrebung sein, die genau dagegen
       verstößt.
       
       Wie gefährlich ist die AfD für die Demokratie? 
       
       Mit der Einstufung zeigen wir ja, dass wir die AfD für gefährlich halten.
       Und wir stellen diese Information nicht nur der Politik und den Behörden,
       sondern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.
       
       Warum haben Sie die Hochstufung jetzt vorgenommen, wenige Monate vor der
       Bundestags- und vermutlich auch der vor Landtagswahl in Thüringen, auch
       wenn dafür erst noch der Landtag aufgelöst werden muss? Sie greifen damit
       in den Wahlkampf ein. Ist das nicht eine problematische Konstellation? 
       
       Ja, das ist es. Deshalb waren die Informationen ja auch vertraulich, sie
       haben nun leider den Weg in die Öffentlichkeit gefunden. Klar war, dass wir
       zum jetzigen Zeitpunkt nicht proaktiv Öffentlichkeitsarbeit zu dem
       Themenschwerpunkt machen, sondern nur jetzt reagieren und die Gründe für
       unser Tun darstellen.
       
       Wir sind uns darüber im klaren, dass es bei bevorstehenden Wahlen
       möglicherweise eine gesteigerte Neutralitätspflicht von Behörden gibt. Das
       ist einhellige Rechtsprechung, ein Zeitraum, der sich dabei
       herauskristallisiert hat, sind sechs Monate…
       
       … die Sie jetzt reißen.
       
       Ja, und das bedeutet, dass wir in einen Willensbildungsprozess eingreifen.
       Wichtig ist dabei aber, dass es im vorliegenden Fall um die höchste
       Einstufung geht, um eine erwiesen rechtsextreme Bestrebung. Deshalb
       erscheint es uns gerechtfertigt, gerade mit Blick auf die Wahlen, deutlich
       zu machen, für wie gefährlich wir die AfD halten, so dass sich die Bürger
       ein Bild machen können, womit sie es hier zu tun haben.
       
       Was aber nur funktioniert, wenn es öffentlich wird… 
       
       Zweiter Punkt ist, dass der Termin für die Landtagswahl formaljuristisch
       noch nicht fest steht. Dazu ist die Auflösung des Landtags im Juli
       notwendig und noch ist offen, ob es die notwendige Mehrheit dafür überhaupt
       geben wird.
       
       Letzter Punkt: Die Gerichte haben auch gesagt, dass eine Behörde wie der
       Verfassungsschutz, der ja ein Frühwarnsystem ist, auch trotz Wahlen die
       Hände nicht in den Schoß legen kann. Wir müssen unseren gesetzlichen
       Auftrag wahrnehmen.
       
       Der „Flügel“ ist schon vom Bundesamt bereits als erwiesen rechtsextrem
       eingestuft, Herr Höcke auch. Bringt Ihre Einstufung zum jetzigen Zeitpunkt
       überhaupt viel? Oder muss man nicht eher davon ausgehen, dass die AfD klagt
       und Sie ihr wegen der zeitlichen Nähe zu den Wahlen ein Argument in die
       Hände spielen? Das Bundesamt musste diese Erfahrung bereits machen. 
       
       Ich habe die Argumente ja aufgelistet, die haben wir abgewogen. Aber es
       gibt eben auch keine gesetzliche Vorschrift, die uns von unserer Aufgabe
       vor Wahlen entbindet. Und auch die Arbeit des Bundesamtes entbindet die
       Landesämter nicht von ihrem Beobachtungsauftrag mit Blick auf die
       landesspezifische Situation.
       
       Außerdem ist unsere Einstufung eine neue Qualität für die Beobachtung der
       Landespartei, denn die Einstufung des „Flügels“ hat sich nur auf eine
       Parteigliederung bezogen. Jetzt ist erstmals ein ganzer Landesverband als
       erwiesen rechtsextrem eingestuft.
       
       Die AfD wirft Ihnen persönlich vor, den Verfassungsschutz zu missbrauchen,
       weil Sie selbst für die SPD für den Bundestags kandidieren und mit der
       Einstufung einem Mitbewerber schaden. Was entgegen Sie? 
       
       Die AfD beleidigt und diffamiert, das sehe ich sportlich. Jeder Beamter,
       auch der Chef des Verfassungsschutzes hat das Recht, sich politisch zu
       engagieren und für Mandate zu kandidieren.
       
       Wenn nun behauptet wird, dass meine Motivation zur Einstufung der AfD quasi
       darin begründet ist, dass ich selbst kandidiere, dann ist das schlicht
       falsch: Bei der Einstufung geht es ja nicht um Kramers
       Wünschdirwas-Konzert, sondern um das Ergebnis eines Sammlungs- und
       Bewertungsprozesses der ganzen Behörde, die von zahlreichen
       Kontrollinstanzen begleitet ist. Aber natürlich steht es der AfD frei,
       diese Einstufung einer juristischen Nachprüfung zu unterziehen. Dem sehe
       ich gelassen entgegen.
       
       Aktualisierung: Der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hat am
       Freitag mitgeteilt, dass er seine Bundestagskandidatur für die SPD
       zurückzieht. „Angesichts der aktuellen Gefahren und Bedrohungslage habe ich
       mich für meine Aufgaben als Behördenleiter des Verfassungsschutzes im Land
       Thüringen entschieden und will mich auf diese mit voller Aufmerksamkeit
       konzentrieren“, teilte er in einer Erklärung mit. „Ich nehme die
       Entscheidung mit großem Respekt auf und bedauere sie dennoch“, sagte dazu
       SPD-Landeschef Georg Maier, der auch Innenminister und damit Kramers
       Vorgesetzter ist. „Stephan Kramer hat sich entschieden, seinen beruflichen
       Aufgaben den Vorrang zu geben und keinerlei Zweifel an seiner neutralen
       Amtsführung zuzulassen.“ Die „haltlosen Unterstellungen“ in Bezug auf
       Kramers Integrität weise er auf das Schärfste zurück.
       
       12 May 2021
       
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