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       # taz.de -- Kampf gegen Rechtsextremismus: Demokratieförderung auf Dauer
       
       > Nach langem Ringen einigt sich das Kabinett auf ein Gesetz, um
       > Demokratieprojekte langfristig zu fördern. Anderswo blockiert die Union
       > weiter.
       
   IMG Bild: Für sie ist das Demokratiefördergesetz ein Durchbruch: Familienministerin Franziska Giffey
       
       BERLIN taz | Es stand lange auf der Kippe, am Mittwoch nun wurden doch
       Eckpunkte dazu im Bundeskabinett beschlossen: Das „Gesetz zur Förderung der
       wehrhaften Demokratie“, zuvor auch als [1][Demokratiefördergesetz]
       firmierend. Es sei „dringend notwendig“, dass zivilgesellschaftliche
       Projekte „dauerhafte, verlässliche Strukturen“ bekommen, begrüßte
       Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) den Beschluss. Die Arbeit
       für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sei „unerlässlich“. „Die
       Demokratieförderung ist eine nationale Aufgabe, die nicht endet.“
       
       Mit dem Projekt sollen Demokratieprojekte etwa in Kommunen, Schulen oder
       mit Neonazi-Aussteigern langfristig vom Bund finanziert werden. Bisher gilt
       die Förderung immer nur für eine Legislaturperiode – danach stehen die
       Projekte wieder vor dem Aus und müssen sich mit neuen Konzepten bewerben.
       Das Gesetz wurde schon lange diskutiert und von der Bundesregierung
       schließlich im November 2020 als eine zentrale Konsequenz aus den
       rechtsextremen Anschlägen auf Walter Lübcke, in Halle und Hanau verkündet –
       zusammen mit [2][88 weiteren Maßnahmen].
       
       Ziel des Gesetzes sei „die Schaffung eines gesetzlichen Auftrags des Bundes
       zur Erhaltung und Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
       und des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie“, heißt es in
       den Eckpunkten. Geschaffen werden solle eine „bedarfsorientierte,
       längerfristige und altersunabhängige Projektförderung von Maßnahmen mit
       überregionaler Bedeutung zur Demokratiestärkung“.
       
       ## Seehofer war für das Gesetz, die Unionsfraktion dagegen
       
       Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zuletzt für das Gesetz
       geworben: „Es geht um Prävention. Darum, Gruppierungen zu unterstützen und
       zu fördern, die sich für gelebte Demokratie einsetzen und deren Gegnern die
       Stirn bieten.“
       
       Die Unionsfraktion aber hatte sich lange [3][gegen das Gesetz gewehrt].
       Dafür gebe es keinen Bedarf, denn schon jetzt würden Demokratieprojekte
       jährlich mit 150 Millionen Euro gefördert, hieß es dort. Auch bestehe die
       Sorge, dass radikale Initiativen gefördert werden könnten. Die Fraktion
       pochte deshalb auf ein gesondertes, schriftliches Demokratiebekenntnis der
       Projekte. Eine entsprechende „Extremismusklausel“ hatte bereits 2011 die
       frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder eingeführt. Später wurde
       diese [4][wieder abgeschafft], nachdem Initiativen einen Generalverdacht
       beklagt hatten.
       
       ## Projekte müssen Demokratieklausel unterzeichnen
       
       Giffeys Familienministerium, das für das „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“
       federführend ist, hatte die Eckpunkte deshalb zuletzt nachgebessert. Nun
       müssen die Projekte bei der Antragstellung schriftlich zusichern, dass sie
       sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und dass sie
       ihre Mittel ausschließlich für grundgesetzkonforme Ziele verwenden. Die
       Initiativen sollen dies auch „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ für ihre
       Mitarbeiter:innen und Partnerorganisationen überprüfen.
       
       Daraufhin – und nach Vermittlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel –
       stimmte auch die Union dem Projekt zu. Dass das Gesetz aber noch in dieser
       Legislatur verabschiedet wird, nannte selbst Giffey „extrem ambitioniert“.
       Dafür müsse das Kabinett spätestens am 2. Juni über das Gesetz beraten.
       Laut Giffey brauche es aber nur noch die Zuarbeit des Innenministeriums:
       „Jetzt ist Speed angesagt.“ Eigentlich dürfe es bei diesem Thema keine
       Diskussion geben.
       
       ## Auch Strafverschärfungen geplant
       
       Neben dem „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“ einigte sich die Koalition auch auf
       weitere Eckpunkte, darunter eine Stärkung des Bundesfreiwilligendienstes,
       den Aufbau eines neuen Bundesprogramms „Demokratie im Netz“ oder
       Strafverschärfungen. So soll künftig schon die versuchte Unterstützung
       einer terroristischen Vereinigung strafbar sein. Auch soll der Strafrahmen
       für „besonders schwere“ Angriffe auf Polizeibeamte, etwa wenn diese in
       einen Hinterhalt gelockt werden, von fünf auf bis zu zehn Jahren erhöht
       werden.
       
       Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch auch den Abschlussbericht
       des nach dem Hanau-Anschlag eigens geschaffenen [5][Kabinettsausschuss] zur
       Bekämpfung des Rechtsextremismus – der den 89 Punkte umfassenden
       Maßnahmenkatalog enthält. Dazu gehören etwa neue Strafparagrafen für
       „verhetzende Beleidigungen“ oder Feindeslisten, mehr Personal und
       Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden, ein neues Beratungszentrum für
       Rassismus-Betroffene oder eine „Einbürgerungsoffensive“.
       
       Die Bekämpfung des Rechtsextremismus „kann nur durch einen breiten
       Politikansatz gelingen“, heißt es in dem Bericht. Auch in der kommenden
       Legislaturperiode solle die Umsetzung der Maßnahmen „eine zentrale Rolle
       einnehmen“. Für diese sind von 2021 bis 2024 insgesamt gut eine Milliarde
       Euro eingeplant.
       
       ## Maßnahmen sind eine „Daueraufgabe“
       
       Seehofer lobte das Paket: „Nie zuvor hat eine Bundesregierung so viel zur
       Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus getan wie
       diese.“ Die Ergebnisse des Kabinettsausschusses seien gemeinsam mit
       Zivilgesellschaft und Politik erarbeitet worden und „von unschätzbarem Wert
       für unser ganzes Land“. Die Extremismusbekämpfung bleibe aber eine
       „Daueraufgabe“. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)
       erklärte, mit dem Abschlussbericht sei die Arbeit „keineswegs
       abgeschlossen“. Die beschlossenen Maßnahmen müssten nun „so schnell wie
       möglich auch umgesetzt werden“.
       
       Zwei Punkte landeten – auf Druck der Unionsfraktion – am Mittwoch indes
       nicht im Kabinett, obwohl auch sie Teil des 89-Punkt-Plans sind. Der eine
       ist die [6][Streichung des „Rasse“-Begriffs] aus dem Grundgesetz, auf den
       Lambrecht drängte. Sie und Seehofer hatten sich bereits auf eine
       Neuformulierung geeinigt, dass künftig Diskriminierungen „aus rassistischen
       Gründen“ verboten sein sollen. Die Unionsfraktion wollte lieber, dass von
       „vermeintlicher Rasse“ die Rede ist. Lambrecht kritisierte die Blockade der
       Union als „fatales Signal im Kampf gegen Rassismus“.
       
       Zudem wollte der Kabinettsausschuss Betroffenen von rassistischen,
       religiösen oder anderen Benachteiligungen sechs statt bisher zwei Monate
       Zeit einräumen, um sich mittels des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
       dagegen zu wehren. Hier geht es um Fälle im Berufsleben, der Bildung oder
       etwa bei Wohnungsanmietungen. Auch in diesem Punkt verhinderte die
       Unionsfraktion aber kurz vor knapp, dass er im Kabinett landete.
       
       12 May 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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