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       # taz.de -- Rechtsextreme Anschlagsserie: Wer versagte in Neukölln?
       
       > Bis heute sind die Anschläge unaufgeklärt. Eine Kommission sieht Fehler
       > bei Staatsanwaltschaft und VS, aber keine rechten Strukturen bei der
       > Polizei.
       
   IMG Bild: Demonstration am Internationalen Tag gegen Rassismus an der Rudower Spinne
       
       Berlin taz | Es war ausgerechnet die Linke Anne Helm, die in Vertretung des
       eigentlichen Vorsitzenden Peter Trapp (CDU) am Montag die Sitzung des
       Innenausschusses leitete. Unter ihrer Aufsicht – [1][Helm ist selbst
       Neuköllnerin und Opfer rechtsextremer Bedrohungen] – diskutierten die
       Abgeordneten den Abschlussbericht der Kommission Neukölln, die die
       rechtsextreme Anschlagsserie im Bezirk untersucht hatte.
       
       Deren beide Mitglieder, der [2][Ex-Bundesanwalt Herbert Diemer, einst
       Chefankläger im NSU-Verfahren, und die ehemalige Polizeipräsidentin von
       Eberswalde, Uta Leichsenring], hatten seit Oktober 2020 mögliche
       Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen aufgearbeitet –
       nun haben sie ihr 100-seitiges Ergebnis präsentiert.
       
       Mehr als 70 Straftaten, darunter 23 Brandanschläge, werden dem Komplex
       zugerechnet. Die Hauptverdächtigen jedoch sind auf freiem Fuß. Dieser
       Umstand sowie zahlreiche Skandale, etwa um [3][nicht weitergegebene
       Informationen des Verfassungsschutzes] an die Polizei, [4][Beamte, die mit
       den Hauptverdächtigen] verkehrten, oder einen Staatsanwalt mit angeblicher
       AfD-Nähe, [5][haben das Vertrauen insbesondere der Geschädigten in Polizei,
       Verfassungsschutz (VS) und Staatsanwaltschaft erodieren lassen]. Die
       Kommission hatte es sich daher zur Aufgabe gemacht, von der „Sicht der
       Betroffenen“ auszugehen, wie Diemer vor dem Ausschuss sagte.
       
       Die Untersuchung war umfangreich: Überprüfung von etwa 17.000 Aktenseiten
       von Polizei und VS, dazu 17 Gigabyte elektronischer Daten, Auswertung von
       Telefonmitschnitten, Gespräche mit Ermittler*innen und den Opfern. Im
       Ergebnis sehen Diemer und Leichsenring nicht den großen Skandal um etwaige
       rechtsextreme Netzwerke oder das „interessengeleitete“ Übersehen von
       Informationen. Die ausgebliebenen Ermittlungserfolge seien, so sagte es
       Diemer, „nicht auf rechtsextreme Umtriebe oder verdeckte rechtsextreme
       Strukturen zurückzuführen“. Stattdessen hätten die Sicherheitsbehörden ihre
       „Arbeit grundsätzlich ordentlich verrichtet“.
       
       Aber: Während der Polizei, insbesondere der im Mai 2019 eingesetzten
       Sonderermittlungsgruppe [6][BAO Fokus], ein gutes Fazit ausgestellt wird,
       findet der Bericht kritische Einschätzungen zu der Arbeit von
       Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz.
       
       ## Seriencharakter ignoriert
       
       So habe das Landeskriminalamt (LKA) den Seriencharakter der Straftaten
       frühzeitig erkannt, die Staatsanwaltschaft dagegen nicht. Die für
       politische Verfahren zuständige Abteilung 231 habe es noch im Februar 2018
       bei einem Haftantrag gegen die beiden Hauptverdächtigen Sebastian T. und
       Tilo P. versäumt, die „gleichgelagerten Straftaten sowie der persönlichen
       Verhältnisse der Beschuldigten und des Umfelds der Delinquenz
       darzustellen“. Der Antrag sei vom Amtsgericht entsprechend „postwendend
       abgelehnt“ worden. Ein späterer Haftantrag vom November 2019 und eine
       Berufung gegen dessen Ablehnung findet dagegen eine lobende Erwähnung.
       
       Zudem habe die Staatsanwaltschaft in der ersten Jahreshälfte 2017 drei
       Monate gebraucht, um nach einem LKA-Bericht ein Ermittlungsverfahren samt
       Telekommunikationsüberwachung gegen T. und P. zu eröffnen. Dieser lange
       Zeitraum sie „unüblich“. Die Kommission kritisiert zudem, dass die
       Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen Opfern der Anschläge mitteilte, dass
       die Verfahren eingestellt seien, obwohl die Ermittlungen zu der Serie
       weiterliefen. Dies sei laut Diemer „völlig unnötig“ gewesen, es habe
       „Sensibilität“ vermissen lassen.
       
       Im August 2020 hatte die [7][Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen zur
       Anschlagsserie an sich gezogen und die bis dato ermittelnden leitenden
       Staatsanwälte versetzt]. Die beiden hauptverdächtigen Neonazis wurden im
       Dezember vergangenen Jahres [8][festgenommen, aber nach Entscheidungen des
       Landgerichts, das einen „dringenden Tatverdacht“ nicht sah, aus der
       Untersuchungshaft entlassen]. Ein Prozess könnte ihnen dennoch bald gemacht
       werden. Im Ausschuss sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD): „Die
       Generalstaatsanwältin hat erkennen lassen, dass sie davon ausgeht, dass die
       Generalstaatsanwaltschaft demnächst Anklage erhebt.“
       
       ## Kritik am VS
       
       Zur Kritik am VS sagte Leichsenring: Dessen „personelle und technische
       Ausstattung gehen nicht ganz mit der Zeit“. Es fehle an Programmen zur
       Analyse und Datenaufarbeitung. Insgesamt 76.000 abgehörte Telefongespräche
       von Januar 2017 bis Juni 2019 musste der VS auswerten. Eine Stichprobe von
       etwa 1.000 Gesprächen, die sich Leichsenring und Diemer vorlegen ließen,
       habe gezeigt, dass „teilweise zu sehr langen Gesprächen nur sehr kurze
       Protokolle gefertigt wurden“, mitunter auch womöglich relevante
       Informationen nicht erkannt worden seien. Ein Vier-Augen-Prinzip könne hier
       Abhilfe schaffen.
       
       Ungeklärt ist die Frage, woher die Tatverdächtigen sensible
       personenbezogene Daten ihrer Opfer erhielten. Die Kommission fand keine
       Anzeichen, dass Polizist*innen diese abgefragt hätten, verwies aber
       darauf, dass etwa 1.000 Mitarbeiter des Landesamts für Bürger- und
       Ordnungsangelegenheiten Zugriff selbst auf gesperrte Daten hätten. Hier
       müsste die Kontrolle verschärft werden. „Diesem Thema werden wir uns widmen
       müssen“, sagte dazu Geisel. Eine mögliche erneute Überprüfung der
       abgehörten Telefonate müsse durch „unabhängige Stellen“ erfolgen.
       
       Der CDU-Abgeordnete Burkhard Dregger freute sich, dass der Bericht den
       Sicherheitsbehörden eine „summa summarum außerordentlich gute Arbeit“
       attestiere und es „keine rechtsextremen Netzwerke“ gebe. Gestärkt werden
       müsse die Arbeit des VS.
       
       Dem widersprachen Niklas Schrader (Linke) und Benedikt Lux (Grüne): Beide
       betonten, die Nichtexistenz rechter Netzwerke in der Polizei sei mit dem
       Bericht nicht bewiesen. Schrader sieht weiteren Aufklärungsbedarf, etwa zu
       privaten Kontakten zwischen Polizisten und dem Tatverdächtigen T. Nun den
       VS aufzurüsten, statt über dessen Versäumnisse zu sprechen, bezeichnete er
       als denselben Fehler wie den, der nach dem NSU begangen wurde.
       
       31 May 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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