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       # taz.de -- Corona und mobiles Arbeiten: Bis Ende Juni allein zu Haus
       
       > Finanzminister Olaf Scholz lehnt eine vorzeitige Aufhebung der
       > Homeoffice-Pflicht ab. Unternehmen hatten dies gefordert.
       
   IMG Bild: Auch nach der Pandemie noch zuhause? Hängt auch von der Firma ab
       
       Die Inzidenzzahlen der Corona-Infektionen gehen runter, viele Arbeitgeber
       wünschen sich daher eine vorzeitige Aufhebung der Pflicht zum Homeoffice
       und zum Testen im Betrieb. Bundesfinanzminister Olaf Scholz,
       SPD-Kanzlerkandidat, lehnt diese Forderungen ab. „Jetzt dürfen wir nicht
       leichtsinnig werden“, sagte Scholz der Bild am Sonntag. Das Virus sei noch
       nicht besiegt.
       
       Die Regelung läuft nach bisheriger Planung allerdings ohnehin am 30. Juni
       aus. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte in derselben
       Zeitung Lockerungen in Aussicht gestellt. Die Idee, dass man zur Normalität
       zurückkehre, bedeute auch, dass man „dort, wo es Sinn macht, auch wieder
       vor Ort arbeiten kann“, sagte er. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes
       mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, hatte die sofortige
       Abschaffung der Homeoffice- und Testvorschriften für Unternehmen gefordert.
       Der Impffortschritt mache „beides verzichtbar“, so Jerger.
       
       Die Verpflichtung zum Homeoffice ist [1][im Infektionsschutzgesetz (IfSG)
       festgelegt,] unterliegt also dem Bundesgesundheitsministerium von Jens
       Spahn (CDU). Laut dem Gesetz haben Arbeitgeber den Beschäftigen „im Fall
       von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten“ anzubieten, diese
       „Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen“, wenn keine „zwingenden
       betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen“. Im Zuge der Verschärfung
       dieser Bestimmung haben auch die Beschäftigten „dieses Angebot anzunehmen,
       soweit ihrerseits keine Gründe“ entgegenstehen. Diese Regelung ist an die
       „Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gebunden
       und soll „längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“ gelten.
       
       In der [2][Corona-Arbeitsschutzverordnung, die dem Bundesarbeitsministerium
       von Hubertus Heil (SPD) unterliegt,] sind die Betriebe angehalten, ihren
       Beschäftigten, die arbeitstechnisch bedingt vor Ort arbeiten müssen,
       zweimal in der Woche einen kostenlosen Coronatest anzubieten. Außerdem soll
       jede:r Arbeitnehmer:in mindestens eine Fläche von zehn Quadratmetern
       im Betrieb zur Verfügung haben. Falls das nicht möglich ist, gilt eine
       Maskenpflicht. Auch diese Verordnung ist bis Ende Juni befristet.
       
       ## Jede:r Dritte im Homeoffice
       
       Im Mai haben laut einer Befragung des Ifo-Institus 31 Prozent der
       Beschäftigten von zu Hause aus gearbeitet. Den höchsten Homeoffice-Anteil
       gab es laut Ifo bei IT-Dienstleistern mit 80 Prozent. Etwas rückläufig war
       der Anteil im Mai bei Forscher:innen und Entwickler:innen und lag
       dort zuletzt bei 49 Prozent.
       
       VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo erklärte, viele fänden das
       Arbeiten von zu Hause aus gut. Sehr viele sagten aber auch klar, „sie
       würden gern wieder ins Büro gehen und die Kolleginnen und Kollegen nicht
       nur über Videokonferenzen sehen, sondern endlich wieder direkten Austausch
       haben“. Mehr Flexibilität sei generell möglich. Die Entscheidung, mobil zu
       arbeiten, müsse aber für die Beschäftigten „eine freiwillige“ bleiben.
       Cavallo berichtete, das Unternehmen verbinde die Frage „durchaus auch mit
       einer möglichen Reduzierung von Büroraum und dem Einsparen von Kosten“.
       Cavallo ist gegen eine frühzeitige Rückkehr der Beschäftigten im Homeoffice
       noch vor den Sommerferien.
       
       Beim [3][Siemens-Konzern ist geplant,] den Beschäftigten im Bürobereich
       nach der Pandemie zwei bis drei Tage in der Woche freiwilliges mobiles
       Arbeiten zu ermöglichen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Schreibtisch
       im Betrieb gibt es dann nicht mehr. (mit dpa)
       
       30 May 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4_BevSchG_BGBL.pdf
   DIR [2] https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html
   DIR [3] /Neue-Homeoffice-Regelung-bei-Siemens/!5768737
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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