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       # taz.de -- Deutsche Wohnen und Co enteignen: Enteignung per Gesetz
       
       > Das Volksbegehren legt einen Gesetzentwurf für die Vergesellschaftung der
       > Wohnungskonzerne vor. Dieser enthält allerlei Überraschungen.
       
   IMG Bild: Ohne Gesetz läuft hier nichts
       
       Berlin taz | Die Initiator*innen des [1][Volksbegehrens Deutsche Wohnen
       & Co. enteignen] haben einen Gesetzentwurf für die Vergesellschaftung der
       Bestände der großen privaten Wohnungskonzerne vorgelegt. Obwohl nach einem
       erfolgreichen Volksentscheid letztendlich der Senat aufgefordert ist, ein
       entsprechendes Gesetz zu erlassen, soll mit dem Vorschlag bereits jetzt die
       „öffentliche und juristische Fachdebatte“ angestoßen werden, wie Sprecherin
       Agnes Schober bei der Vorstellung am Montag sagte. Zudem biete der Entwurf
       die Möglichkeit, nach einem erfolgreichen Entscheid „direkt mit der
       Umsetzung starten“ zu können.
       
       Der Kernsatz des 11 Paragraphen umfassenden Gesetzentwurfes befindet sich
       in Paragraph 1 unter dem Titel „Vergesellschaftung“. Dort heißt es: „Der
       Bestand an Wohnimmobilien vergesellschaftungsreifer Unternehmen wird in
       Gemeineigentum überführt.“ Die etwa 240.000 Wohnungen, die von einer
       Vergesellschaftung betroffen wären, sollen in eine Anstalt öffentlichen
       Rechts namens „Gemeingut Wohnen“ überführt werden.
       
       Vergesellschaftet werden sollen nicht die Unternehmen selbst, sondern die
       ihnen gehörenden zu Wohnzwecken dienenden Grundstücke. Ziel der
       Vergesellschaftung sind privatrechtliche Unternehmen, die zum Stichtag 26.
       September, dem Tag der möglichen Volksabstimmung, 3.000 und mehr Wohnungen
       in der Stadt besitzen. Bei der Erfassung der Bestände sollen die Konzerne
       unter Androhung von hohen Strafen bei Zuwiderhandlung mitwirken.
       Ausgenommen sind Genossenschaften und landeseigene Wohnungsunternehmen.
       
       Laut dem Juristen Sebastian Schneider, der für die Initiative maßgeblich
       den Gesetzentwurf erarbeitet hat, soll mit der Stichtagsregelung verhindert
       werden, „dass sich Unternehmen durch Umstrukturieren und andere Tricks der
       Vergesellschaftung entziehen“. Spätere Verkäufe, um unter die 3.000er Marke
       zu fallen, wären damit nicht mehr zielführend.
       
       Auch gegen die Aufsplitterung eines Konzerns in kleine Untereinheiten
       wappnet sich das Gesetz, in dem es all jene Unternehmen zu einem Konzern
       rechnet, auf die dieser einen „bedeutenden Einfluss“ ausübt“, also
       mindestens 20 Prozent der Anteile oder Stimmrechte hält. Konzerne sollen
       sich somit nicht hinter „verschachtelten Unternehmenskonstruktionen“
       verstecken können, wie Schneider sagt.
       
       ## Entschädigung ohne Geld
       
       Deutsche Wohnen & Co enteignen legt auch eine neue Idee zur Frage der
       Entschädigung auf den Tisch. Anders als bislang angedacht, sollen die
       Konzerne nicht auf einen Schlag und durch Geldzahlungen entschädigt werden,
       sondern durch übertragbare Schuldverschreibungen, die sie
       Entschädigungsbonds nennt. Die zu Beginn festgeschriebene
       Gesamtentschädigungssumme soll gestreckt über 40 Jahre getilgt werden.
       Unternehmen können die Bonds jedoch handeln und weiterverkaufen, um sich
       frühzeitig die gesamte Summe zu sichern.
       
       In diesem Modell würde die Anstalt öffentlichen Rechts die Entschädigungen
       aus den jährlichen Mieteinnahmen begleichen ohne Kredite aufzunehmen.
       Auswirkungen auf den Landeshaushalt und damit auch auf die Kapazitäten für
       Wohnungsneubau ergäben sich nicht. Die Kampagne reagiert damit auf die weit
       verbreitetsten Gegenargumente: Die Vergesellschaftung sei zu teuer und
       würde nicht zu mehr Wohnungsneubau führen. Letzteres ist dabei jedoch auch
       gar nicht Ziel des Unterfangens.
       
       Die Initiatoren rechnen mit einer Entschädigungshöhe von etwa zehn
       Milliarden Euro. Der Senat war in seiner Kostenschätzung dagegen von 28
       Milliarden ausgegangen. Kritiker*innen nennen auch immer wieder die
       Summe von 36 Milliarden Euro, die dem Marktwert der Wohnungen entspricht.
       Laut dem Grundgesetz jedoch ergibt sich keine Notwendigkeit in dieser Höhe
       zu entschädigen, stattdessen solle diese „unter gerechter Abwägung der
       Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ erfolgen.
       
       Die Idee der Initiative, die laut Schneider den „Spielraum für möglichst
       niedrige Entschädigung nutzen“ will: Die Unternehmen sollen über 40 Jahre
       die Erträge erhalten, die nicht für die Bewirtschaftung der Wohnungen
       erforderlich sind – „bei fairen Mieten“. Als solche definiert die Kampagne
       Mieten, die für armutsgefährdete Haushalte 30 Prozent ihres Einkommens
       nicht überschreiten. Daraus ergebe sich eine Kaltmiete von 4,04 Euro netto
       pro Quadratmeter, mit Abschlägen bei einfachen und mittleren Wohnlagen und
       Zuschlägen bei guten Wohnlagen und guter Ausstattung. Von diesen sollen
       Bewirtschaftungskosten von 2,76 Euro pro Quadratmeter abgezogen werden. Der
       Überschuss, der dann noch bleibt, ist die Entschädigungssumme.
       
       Bei Gewerbeflächen soll die Entschädigung das 15-fache der
       Jahresnettokaltmiete betragen, allerdings gedeckelt auf maximal 21,48 Euro
       je Quadratmeter. Summa summarum ergibt sich eine Entschädigungssumme, die
       deutlich unter dem Marktwert liegt.
       
       Unterstützung für das Modell kam von Rainer Tietzsch vom Berliner
       Mieterverein, der den Entwurf auf der Online-Pressekonferenz der Kampagne
       kommentierte. Die Idee der Schuldverschreibungen, bezeichnete er als
       „tragbar“, das Modell der Entschädigung als „gut vertretbar“. Für Tietzsch
       werden die Ziele der Kampagne, unabhängig von einem Erfolg, die Berliner
       Mietenpolitik auf Jahre hinaus prägen.
       
       Ein besonderer Clou des Gesetzentwurfes: Die vergesellschafteten Wohnungen
       sollen nie wieder privatisiert werden dürfen. Auch soll die
       Vergesellschaftung alle drei Jahre wiederholt werden, um der Entstehung
       neuer privater Marktmacht vorzubeugen.
       
       10 May 2021
       
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