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       # taz.de -- Rechtliche Verbesserungen für Tierschutz: Bremen macht's vor
       
       > In Bremen wird das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine erweitert.
       > Gestärkt wird die Möglichkeit, Missstände im Vorfeld zu verhindern.
       
   IMG Bild: In Bremen sind die Regeln für die Tierhaltung künftig früher rechtlich durchsetzbar
       
       Bremen taz | Die rot-grün-rote Regierungskoalition in Bremen möchte den
       Tierschutz stärken. Letzte Woche reichte sie auf Initiative der Grünen
       einen Antrag für die Bürgerschaft ein. Dieser sieht vor, das geltende
       Verbandsklagerecht für den Tierschutz zu erweitern. Denn bisher konnten
       erst im Nachhinein juristische Schritte eingeleitet werden, wenn es um die
       Haltung, Nutzung oder Tötung von Tieren ging. Das soll sich nun ändern.
       
       Seit August 2002 steht der Tierschutz im deutschen Grundgesetz. In den
       Bundesländern wurde daraufhin abgewogen, ob man bestimmten anerkannten
       Tierschutzverbänden ein Verbandsklagerecht einräumen sollte. Bremen hat
       dies getan. Das ermöglicht seriösen Tierschutzorganisationen, den
       verfassungsgemäßen Tierschutz einzuklagen, sollten sich Tierhalter:innen,
       Tiernutzer:innen oder Behörden nicht an die gesetzlichen Bestimmungen
       halten.
       
       Befürworter:innen wie beispielsweise der Tierschutzverein Deutschland
       versprachen sich davon eine Möglichkeit, effektiven Tierschutz betreiben zu
       können. Geltende Vorschriften, so die Idee, seien so einfacher
       durchzusetzen. Gegner:innen der Einführung eines Verbandsklagerechts
       äußerten vor allem Bedenken zu einer möglichen Klageflut und Verzögerung
       von wissenschaftlicher Forschung.
       
       Die Max-Planck-Gesellschaft beispielsweise hält die Bestimmungen im Bereich
       der tierexperimentellen Forschung für „rechtlich klar und ausreichend“ zur
       Gewährleistung des Tierschutzes – auch ohne Verbandsklagerecht. In
       Deutschland seien nur Tierversuche genehmigungsfähig, die unabdingbar und
       ethisch vertretbar sind. Nach § 15 Tierschutzgesetz wirken die
       Tierschutzverbände bereits jetzt bei der Genehmigung von Tierversuchen in
       den Kommissionen mit, weshalb ein Verbandsklagerecht in diesem Bereich auch
       sachlich nicht zu begründen sei, heißt es auf der [1][Website der
       Forschungsorganisation].
       
       Bremen legte dennoch 2007 vor und führte als erstes Bundesland ein
       Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ein. Einige Jahre später
       folgten Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das
       Saarland und Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalen führte zwar 2013 auch
       ein Verbandsklagerecht ein, verlängerte es aber 2018 nicht. Seit
       vergangenem Jahr ist auch Berlin dabei.
       
       Aber Verbandsklagerecht ist nicht gleich Verbandsklagerecht. In Bremen,
       Hamburg und Niedersachsen ist lediglich eine sogenannte Feststellungsklage
       möglich. Das heißt: Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz lässt sich erst
       im Nachhinein rechtlich feststellen. „Aus einer solchen Feststellung muss
       noch nicht einmal eine Handlung resultieren“, sagt Philipp Bruck,
       tierpolitischer Sprecher der Grünen in Bremen.
       
       Seine Fraktion gab den Anstoß für den Antrag auf Erweiterung des
       Verbandsklagerechts der Bremer Regierungskoalition. „Tiere können nicht
       selbst klagen“, sagt Bruck. In den meisten anderen Fällen könnten
       Betroffene gegen ein Unrecht klagen, das ihnen angetan wurde, sagt er. „Wir
       müssen Tierschutzorganisationen die Möglichkeit geben, im Namen der Tiere
       für deren Rechte einzutreten.“
       
       Der Antrag der rot-grün-roten Koalition sieht jetzt eine Erweiterung des
       Rechts um die Möglichkeiten zur Anfechtungs- sowie Verpflichtungsklage vor.
       Durch die Möglichkeit der Anfechtung kann beispielsweise die Entscheidung
       über die Tötung von Tieren verzögert werden. „Das würde dazu führen, dass
       es gar nicht erst zu Missständen kommt“, sagt Bruck. Man könne sie so im
       Vorfeld bereits verhindern.
       
       Evelyn Ofensberger ist Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen
       Tierschutzbund. Sie sei „hocherfreut“ über die Bremer Pläne. „Seit 19
       Jahren steht der Tierschutz im Grundgesetz“, sagt sie. Die geplanten
       Veränderungen des Bremer Rechts seien längst überfällig. Es gehe aber nicht
       einfach nur um das Recht zu klagen. „Es ist ja gar nicht unser Begehr,
       unbedingt zu klagen“, sagt Ofensberger. „Die Möglichkeit einer
       Anfechtungsklage gibt auch den Tierhaltern und -nutzern Sicherheit.“
       
       So könnten sich beide Seiten – Tierschützer:innen wie
       Tiernutzer:innen – sicher sein, dass Tierschutzbestimmungen eingehalten
       würden. Und das, bevor ein Tier beispielsweise getötet würde. Das sei auch
       in Bremen wünschenswert. „Wir verstehen uns nicht als Kontrolleure von
       Verwaltungen“, sagt sie. Aber durch ein solches Gesetz könnte man eben
       sicherstellen, dass es nicht mehr zu Missständen komme, anstatt immer
       wieder im Nachhinein festzustellen, dass Tieren unrecht getan wurde. „Die
       Möglichkeit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage bedeutet einen
       gewissen Rechtsschutz für beide Seiten.“
       
       Tierversuche bleiben allerdings von der Regelung ausgeschlossen. Hier ist
       weiterhin lediglich eine Feststellungsklage möglich – und das auch in allen
       anderen Bundesländern, in denen es die Möglichkeit einer Anfechtungs- und
       Verpflichtungsklage bereits gibt. „Das ist für uns nicht ganz
       nachvollziehbar“, sagt Ofensberger. Wenn begründbares, wissenschaftliches
       Interesse in einem Fall da wäre, könnte man dies auch gegen eine
       Anfechtungsklage durchsetzen.
       
       25 May 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.mpg.de/de
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Mahé Crüsemann
       
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