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       # taz.de -- Erleichterungen für Geimpfte: Keine Ausgangssperre mehr
       
       > Justizministerin Lambrecht will Geimpften und Genesenen bald ihre
       > Freiheiten zurückgeben. Eine Einigung könnte es schon nächste Woche
       > geben.
       
   IMG Bild: Geimpfte und Genesene dürfen bald wieder nachts durch die Gegend schlendern
       
       Berlin taz | Wenn es nach Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) geht,
       sollen coronabedingte Ausgangssperren nicht mehr für Geimpfte und Genesene
       gelten. Lambrecht hat nun den Entwurf für eine entsprechende
       Ausnahme-Verordnung, die auch weitere „Erleichterungen“ enthält, an ihre
       Kolleg:innen in der Bundesregierung verschickt. Das 15-seitige Papier
       liegt der taz vor.
       
       Noch ist offen, wann die Verordnung in Kraft tritt. Lambrechts Ziel ist
       aber klar: „So schnell wie möglich“. Wenn man sich den Kalender der
       Berliner Bundespolitik anschaut, heißt das: Am kommenden Mittwoch könnte
       die Bundesregierung die Verordnung beschließen, am Donnerstag würde der
       Bundestag zustimmen und am Freitag, den 7. Mai, der Bundesrat.
       
       Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält eine schnelle Einigung mit
       Bundestag und Bundesrat auf die Neuregelungen für Geimpfte und Genesene für
       möglich. „Das kann innerhalb von Tagen gehen“, sagt der Minister am Freitag
       bei einem Besuch im schleswig-holsteinischen Reinbek. Erste Gespräche
       würden bereits geführt.
       
       „Und wenn wir dabei sehr schnell zu einem Konsens kommen, dann kann man
       sicherlich auch bis Ende nächster Woche (…) zu einer entsprechenden
       Entscheidung kommen.“ Zuvor hatte Spahn die bisher übernächste
       Bundesratssitzung am 28. Mai als Ziel für eine Einigung genannt.
       
       ## Keine Ausgangssperre für Geimpfte
       
       Der Entwurf von Lambrecht sieht vor, dass sich Geimpfte und Genesene trotz
       nächtlicher Ausgangssperre die ganze Nacht auf Straßen und Plätzen
       aufhalten dürfen. Auch Kontaktbeschränkungen sollen für sie nicht mehr
       gelten, sie können sich also in beliebiger Zahl draußen oder in der Wohnung
       treffen.
       
       Daneben sollen Geimpfte und Genesene beim Zugang zu bestimmten Leistungen
       (etwa Fußpflege) mit Getesteten gleichgestellt werden. Und nach der
       Einreise aus Risikogebieten sollen sie in der Regel nicht in Quarantäne
       müssen.
       
       Diese Ausnahmen sollen überall dort gelten, wo die [1][Bundesnotbremse]
       anwendbar ist, weil die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Derzeit sind dies
       bundesweit 325 von 412 Landkreisen und kreisfreien Städten. Außerdem sollen
       die Ausnahmen für Geimpfte und Genesene auch dort gelten, wo die Länder per
       Verordnung Einschränkungen aufgestellt haben.
       
       Für eine schnelle Verabschiedung der Verordnung spricht, dass die
       Bundespolitik auf diesem Weg eine mögliche Intervention des
       Bundesverfassungsgerichts unwahrscheinlicher machen könnte. Viele der weit
       über 100 Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse argumentieren
       damit, dass sie keine Ausnahmen für Geimpfte vorsehe, obwohl diese kaum
       noch infektiös sein können.
       
       ## Was sagt das Verfassungsgericht?
       
       Wann Karlsruhe entscheidet, ist noch unklar. In drei Verfahren, darunter
       der Eilantrag von FDP-Abgeordneten, haben die Richter:innen inzwischen
       eine Frist für Stellungnahmen bis zum 4. Mai gesetzt. Mit den
       Einschränkungen für Geimpfte wird sich das Gericht also frühestens Ende
       nächster Woche befassen.
       
       Druck kommt auch von einigen Bundesländern wie Hessen und Bayern, die
       inzwischen selbst bestimmte Einschränkungen für Geimpfte aufgehoben haben.
       Justizministerin Lambrecht hat dies ausdrücklich begrüßt.
       
       [2][Wenn von Geimpften die Rede ist], muss allerdings immer berücksichtigt
       werden, dass es um vollständig Geimpfte geht. Bei Biontech und Astra Zeneca
       sind also zwei Impfungen erforderlich plus ein zeitlicher Abstand von 14
       Tagen. Erst dann würde die Befreiung von der Ausgangssperre und anderes
       gelten.
       
       Derzeit sind in Deutschland jedoch erst rund 6,3 Millionen Menschen doppelt
       geimpft. Und die Zahl wächst langsamer als die Zahl er Erstgeimpften. Am
       Donnerstag wurden in Deutschland knapp 800.000 Personen erstmals und nur
       rund 90.000 Menschen zum zweiten mal geimpft.
       
       ## Es profitieren Alte und Genesene
       
       Nutznießer:innen der vorgeschlagenen Ausnahmen für Geimpfte wären also
       zum einen alte Menschen und zum anderen Angehörige bestimmter
       Berufsgruppen, etwa im medizinischen und Pflegebereich und bei der Polizei,
       die jeweils prioritär geimpft wurden.
       
       Außerdem könnte noch ein Teil der drei Millionen von Covid-19 Genesenen von
       den Ausnahmen profitieren. Als immun gilt laut Verordnungs-Entwurf nicht
       jede:r Genesene, sondern nur, wer Covid im letzten halben Jahr überwand.
       Anschließend ist auch für Genesene eine Impfung erforderlich.
       
       Die geringe Zahl der Nutznießer:innen erklärt zum Teil, warum die
       Politik bei der Rücknahme von Einschränkungen für Geimpfte und Genesene
       derzeit noch etwas unentschlossen wirkt.
       
       30 Apr 2021
       
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