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       # taz.de -- Rechte für Geimpfte: Quarantäne als Gratwanderung
       
       > Weil das Heim unter Quarantäne steht, darf ein Sohn seine demente Mutter
       > nicht besuchen. Doch die Hamburger Sozialbehörde macht Hoffnung.
       
   IMG Bild: Nicht einfach, der Einsamkeit bei Quarantäne im Altenheim zu entgehen
       
       Hamburg taz | Die Ausgangssituation ist denkbar einfach: ein Sohn möchte
       seine an Demenz erkrankte Mutter [1][im Altenheim besuchen]. Aber nichts
       ist einfach zu Coronazeiten, wenn der Wohnbereich, in dem die Mutter lebt,
       wegen eines Coronafalls unter Quarantäne steht.
       
       Es ist so wenig einfach, dass selbst die Hamburger Sozialbehörde in einer
       Stellungnahme zu emotionalen Begriffen wie „besondere Herausforderung“
       greift und von „größeren Anstrengungen seitens des gesamten Umfelds“
       schreibt, die zu leisten seien. Aber wie diese Anstrengungen aussehen
       könnten, darüber besteht keine Einigkeit.
       
       Für Matthias Schmidt ist nicht nachvollziehbar, warum er seine Mutter, die
       in einem Altenheim der Malteser in Hamburg lebt, nicht besuchen darf:
       schließlich sei sie geimpft, ein PCR-Test negativ und jeder Besucher werde
       ebenfalls getestet. Zumal er gar nicht darauf besteht, das Altenheim zu
       betreten, sondern seine Mutter lediglich nach draußen abholen will.
       
       Dass das Heim versucht, seiner Mutter die Situation möglichst erträglich zu
       machen, stellt Schmidt überhaupt nicht in Abrede: eine Pflegerin rief extra
       an, um ihm davon zu berichten, dass sie mit seiner Mutter ein Fotoalbum
       angesehen hat. Es gab auch Bemühungen, Kontakt herzustellen: so haben
       Pflegekräfte die Mutter im Rollstuhl ans Fenster geschoben, damit der Sohn
       von außen rufen konnte, und sie haben Telefonate ermöglicht.
       
       ## Die demente Mutter braucht emotionale Zuwendung
       
       Aber: aufgrund der fortgeschrittenen Demenz hätten sie diese Situationen
       eher überfordert, schließlich kann seine Mutter schon lange nicht mehr
       sprechen. Was sie brauche, sei ein direkter Kontakt, Berührungen,
       emotionale Zuwendung. Dass das nicht möglich sei, erscheint ihm „nicht
       verhältnismäßig“ und das gesamte Vorgehen „intransparent und auf
       „obrigkeitsstaatliche Weise“ durchgeführt.
       
       Die schlechte Kommunikation – das Gesundheitsamt hat den Quarantänebescheid
       nicht an Schmidt als Betreuer seiner Mutter sondern an die 94-Jährige
       geschickt, er erfuhr formell erst vier Tage nach Beginn von der Isolation –
       ist da nur eine Fußnote.
       
       Was sein Anliegen ist, fasst er extra noch einmal in einer E-Mail zusammen:
       „Uns geht's darum zu verdeutlichen, wie absurd, widersprüchlich und auf
       Kosten welcher Personen die gegenwärtige Rechtslage ist – dass hier in
       einem seelenlosen Verwaltungsakt und trotz nachweislichem Impf- und
       Teststatus Menschen einfach isoliert und ihnen elementare Rechte verwehrt
       werden können.“ Und das in einer Situation, in der alle über
       Erleichterungen für Geimpfte sprechen.
       
       ## Die Rechtslage scheint eindeutig
       
       Nun sind sich andererseits sowohl die Malteser als Träger des Altenheims
       als auch die Hamburger Sozialbehörde, der das Gesundheitsamt untergeordnet
       ist, einig in der Beurteilung der Rechtslage: In der Quarantäne darf, so
       die Sozialbehörde „kein Besuch empfangen werden“. Auf Seiten der Malteser
       klingt da sogar Bedauern mit: „Wir würden gern mehr ermöglichen“, sagt Olga
       Jabs, die Pressesprecherin der Malteser Wohnen & Pflegen GmbH.
       
       „Generell haben unsere Pflegeeinrichtungen keine Spielräume im Umgang mit
       Quarantäneanordnungen, da das Gesundheitsamt darüber entscheidet“, schreibt
       sie auf Anfrage der taz. „Die Umsetzung der Quarantäne gestalten
       Gesundheitsamt und Einrichtung gemeinsam und wägen dabei stets ab, wie sich
       individuelles Bewohnerwohl und Infektionsschutz am besten vereinen lassen“.
       
       Genau diese Abwägung treibt, so wirkt es zumindest, alle um, die mit dem
       Thema befasst sind – privat oder beruflich. Denn dass die Isolation sich
       negativ auf Menschen mit Demenz auswirkt, die die Situation nicht verstehen
       können, ist „unstrittig“, sagt Bernhard Holle vom Vorstand der Deutschen
       Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP). Es sei eine „sehr schwierige
       Situation, für die es nicht die eine Lösung gibt“.
       
       Deshalb empfiehlt die DGP in ihrer Leitlinie zur sozialen Teilhabe in der
       stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie: „Die
       Dauer und die Ausprägung der Quarantänemaßnahmen sind deshalb vor dem
       Hintergrund der Risiken und Nachteile individuell zu bestimmen.
       Orientierung für die Einschätzung der Risikoprofile von Verdachtsfällen
       bieten die Kriterien des RKI“.
       
       Das RKI wiederum berücksichtigt in seiner aktuellen Empfehlung bereits
       Quarantäne-Ausnahmen für Geimpfte – nicht aber für Geimpfte in Altenheimen:
       „durch diese“ könne „die Weitergabe von Infektionen auf ungeimpfte Bewohner
       und Bewohnerinnen, ungeimpftes Personal sowie ungeimpfte Besucherinnen und
       Besucher erfolgen“.
       
       Aber auch das RKI landet wieder bei den Schwierigkeiten einer Abwägung
       zwischen Schutz der Betreuten und MitarbeiterInnen vor einer Infektion
       und den „möglichen negativen psychosozialen Auswirkungen“: Dies sei „gerade
       auch unter dem Aspekt einer sich ständig wandelnden Situation, eine
       schwierige Gratwanderung“.
       
       ## Widerspruch sinnlos
       
       Matthias Schmidt möchte den Verlauf dieser Gratwanderung korrigieren und
       hat die Hamburger Rechtsanwältin Babette Tondorf gebeten, die Möglichkeit
       eines Widerspruchs oder eines Eilverfahrens gegen die Quarantäne-Anordnung
       zu prüfen. Doch dies ist, selbst wenn in der Sache erfolgreich, wenig
       hilfreich: „Durch den Zeitablauf hat sich die Quarantäne dann ohnehin
       erledigt“. Das wäre auch bei Schmidts Mutter der Fall, deren Quarantäne am
       3. Mai endet.
       
       Erledigt hat sich das Thema dennoch nicht, denn das Ende von
       Quarantänemaßnahmen ist bislang nicht in Sicht. Tondorf verweist auf ein –
       in dem zugrundeliegenden Einzelfall zwar abschlägiges – aber wegweisendes
       Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichts zu Ausnahmen für
       Geimpfte von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen. Dort heißt es
       ausdrücklich, dass der Verordnungsgeber sofort im Sinne der Freiheitsrechte
       der Bewohner:innen handeln muss, sobald belastbare wissenschaftliche
       Aussagen zur Übertragung des Corona-Virus durch Geimpfte vorliegen.
       
       Viel näher liegt da die Perspektive, die die Hamburger Sozialbehörde
       eröffnet: seit der vergangenen Woche, so schreibt deren Sprecherin Anja
       Segert, gebe es auf Grundlage des Beschlusses der
       Gesundheitsministerkonferenz „für vollständig geimpfte Bewohnerinnen und
       Bewohner von Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu
       treffen und keine Quarantäne zu anzuordnen“. Jeder Einzelfall werde
       gesondert durch die Gesundheitsämter betrachtet, das Vorgehen richte sich
       unter anderem „nach der Durchimpfungsquote in der jeweiligen Einrichtung
       und danach, ob es sich um ein Ausbruchsgeschehen handelt“.
       
       Und noch ein kleiner Lichtblick: „In diesem Zusammenhang möchten wir auch
       darauf hinweisen, dass sich die Zahlen der positiv Getesteten in den
       Pflegeeinrichtungen auf einem sehr niedrigen Niveau befinden: Aktuell sind
       in insgesamt fünf Einrichtungen lediglich fünf Bewohnerinnen und Bewohner
       mit dem Coronavirus infiziert.
       
       2 May 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Vereinsamung-von-Heimbewohnern/!5764339
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Friederike Gräff
       
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