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       # taz.de -- Nach dem Bamf-Skandal: Ermittlung gegen Staatsanwälte
       
       > Während der Ermittlungen gegen die Bremer Bamf-Leiterin hat die
       > Staatsanwaltschaft sexistische Gerüchte über sie lanciert. Der Chef war
       > mit dabei.
       
   IMG Bild: Ein Ort des Plauderns und Schweigens: In diesem Gebäude sitzt die Bremer Staatsanwaltschaft
       
       Bremen taz | Gegen den Leiter der Bremer Staatsanwaltschaft Janhenning Kuhn
       wird strafrechtlich ermittelt. Außer ihm werden auch eine
       Oberstaatsanwältin, Claudia H., der Dezernent „Johannes F.“, der die
       Anklageschrift [1][im Bamf-Verfahren federführend] verfasst hatte, sowie
       der Pressesprecher der Ermittlungsbehörde, Frank P. als Beschuldigte
       geführt im Verfahren mit dem schönen Aktenzeichen 1 Js 1/21.
       
       Der Schrägstrich wird von Jurist*innen als „aus“ gelesen: Es ist [2][der
       erste Fall im Jahr 21], in dem die Generalstaatsanwältin, Kirsten
       Graalmann-Scheerer und ihr kleiner Stab ermitteln. Sie hat nämlich Mitte
       April von ihrem Devolutionsrecht Gebrauch gemacht – also der im
       Gerichtsverfassungsgesetz verankerten Möglichkeit, jeden Fall der ihrer
       Aufsicht unterstellten Staatsanwaltschaft [3][an sich zu ziehen.] „Das
       überlegt man sich bei 70.000 Verfahren im Jahr sehr gut“, sagt
       Graalmann-Scheerer der taz. „Das kommt außerordentlich selten vor.“
       
       Hier aber hatte es sich als notwendig erwiesen. Denn kurz vor dem Auftakt
       des Prozesses über die Vorgänge an der Bremer Außenstelle des Bundesamts
       für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorm Landgericht Mitte April war
       endlich herausgekommen, wer im März 2019 [4][an einem rechtswidrigen
       Gespräch mit einem „Zeit online“-Journalisten teilgenommen hatte]. Bei dem
       Gespräch war die ehemalige Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. vorverurteilt und
       durch ehrenrührige Geschichtchen diffamiert worden. Anonym. Trotzdem wurden
       sie dann von „Zeit online“ ohne Gegenprobe in die Welt geblasen und von
       Agenturen, Verlaufsmedien und Qualitätspresse ebenso ungeprüft
       vervielfältigt. Dass der „Zeit online“-Journalist so bedingungslos seiner
       Quelle traute, ist nachvollziehbar: Kuhn höchstselbst, der Leitende
       Oberstaatsanwalt, also Chef der Ermittlungsbehörde, war damals mit von der
       Partie gewesen.
       
       ## Unzulässig vorverurteilt
       
       Diffamiert ist hier der bessere, weil rechtlich weichere Ausdruck: Ob es
       sich um [5][Verleumdung] – Paragraf 187 des Strafgesetzbuchs – oder um die
       Verletzung von Privatgeheimnissen nach Paragraf 203 gehandelt hat, müssen
       die Ermittlungen ja noch klären. „Das wird alles umfassend geprüft“, stellt
       Graalmann-Scheerer klar. „In jeder in Betracht kommenden Hinsicht.“ Auch
       bleibt zu untersuchen, ob Kuhn seine Finger im Spiel hatte, als das erste
       Ermittlungsverfahren gegen die schwatzhaften Staatsanwälte im Dezember 2019
       eingestellt worden war – sang-, klang- und komplett ergebnislos.
       
       Als weisungsbefugter Chef der Staatsanwaltschaft kann Kuhn den Umfang der
       Recherchen seiner Dezernent*innen steuern und auch ihr Ende erzwingen.
       Zwar muss sich auch ein Staatsanwalt nicht selbst belasten. Wer allerdings
       verhindert, [6][dass ein anderer für seine Missetaten durch die Justiz
       belangt wird], macht sich strafbar. „Die strafrechtlichen Ermittlungen sind
       massiv verschleppt worden“, so der Vorwurf von Ulrike B.’s Anwalt Johannes
       Eisenberg.
       
       Seine Beschwerde gegen die Einstellung immerhin war erfolgreich gewesen. In
       der Folge war erneut die von Kuhn geleitete Staatsanwaltschaft dazu
       verdonnert, nach Schuldigen in ihren eigenen Reihen zu suchen. Denn dass
       bei dem seltsamen Gespräch aktiv Recht gebrochen wurde, ist unstrittig: Das
       hatte das Verwaltungsgericht Bremen schon im Mai 2019 erkannt, als es in
       der Sache von Ulrike B.'s Anwalt angerufen worden war. „Die Äußerungen
       überschreiten die Grenzen staatsanwaltlicher Äußerungsbefugnisse gegenüber
       der Presse“, heißt es im Beschluss vom 7. Mai 2019. Die Staatsanwaltschaft
       hat ihn nicht angefochten. Das heißt, sie hat eingesehen, dass die darin
       getroffenen Feststellungen zutreffen.
       
       Mit ihren Äußerungen hatten die beteiligten Staatsanwälte laut
       Verwaltungsgericht „unzulässig in die Privatsphäre“ von Ulrike B.
       eingegriffen und sie unzulässig vorverurteilt. So hatten sie dem
       Journalisten gegenüber geprahlt, über „zahlreiche Beweise für eine
       kriminell kollusive Zusammenarbeit“ zu verfügen und von einer unabwendbaren
       Haftstrafe geraunt. Insgesamt ging es beim Gespräch laut Verwaltungsgericht
       darum, „ein ehrenrühriges Bild“ von Ulrike B. zu entwerfen. Demzufolge
       hätte sie ihre Amtspflichten verletzt, „um einem der beteiligten Anwälte zu
       gefallen, ohne dass er ihre Zuneigung erwiderte.“
       
       Der plumpe Sexismus dieser Story macht noch immer sprachlos. „Diese
       Veröffentlichung war noch einmal wie ein Tritt in den Unterleib“, hatte
       Anwalt Eisenberg am 16. April am ersten Verhandlungstag des Prozesses gegen
       Ulrike B. an den unsäglichen Vorgang erinnert. Von Gefängnis war da selbst
       seitens der Anklage gar nicht mehr die Rede. Gar keine Strafe hat das
       Gericht am Ende verhängt. Eingestellt worden ist das Verfahren, [7][gegen
       eine empfindliche Geldbuße]. Das ist der Preis, den Ulrike B. hat zahlen
       müssen, um jetzt endlich ihr beamtenrechtliches Verfahren vorantreiben zu
       können. Und in Ruhe gelassen zu werden.
       
       ## Erst plaudern, dann schweigen
       
       Richtig ein bisschen sauer wird der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft
       Bremen, Frank P. „Dazu werden Sie hier keinen vors Mikrofon kriegen“,
       raunzt er auf die Bitte, einen Kontakt zum Leiter der Ermittlungsbehörde
       Janhenning Kuhn herzustellen. Oder selbst was zu sagen, schließlich ist er
       ja auch ein Verdächtiger. Nicht mal ein Hintergrundgespräch, [8][ein ganz
       vertrauliches?]
       
       Frank P. lässt den Anrufer kaum ausreden: „Das Verfahren liegt allein bei
       der Generalstaatsanwältin“, motzt er, und das stimmt. Aber es geht ja nicht
       um den Stand des Verfahrens. Im Journalismus ist es guter Brauch, auch
       diejenigen zu befragen, denen vorgeworfen wird, strafbare Handlungen
       vollzogen zu haben – wie eben ihm, Claudia H., dem Dezernenten mit
       tragischem Namen, und ihrem Chef, Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn. Was
       trieb ihn dazu, die Grenzen seiner Äußerungsbefugnisse so schmählich zu
       verletzen? Bereut er es heute? Hat er ein Unrechtsbewusstsein entwickelt
       und Besserung gelobt? Aber da ist close shop. Logisch: Nichts zu sagen, ist
       die schlaueste Verteidigung. Wie sollen denn die einzelnen Zitate im „Zeit
       online“-Artikel den einzelnen Beteiligten zugeordnet werden? Und jeder darf
       schließlich nur für das bestraft werden, was er selbst getan oder
       unterlassen hat. Aber hätte der Behördenleiter nicht die ganze Chose
       jederzeit stoppen können?
       
       Noch [9][enthält sich die Justizsenatorin] einer politischen Bewertung des
       peinlichen Vorgangs. „Wir werden laufende Ermittlungen nicht kommentieren“,
       versichert ihr Sprecher Matthias Koch. Beurlaubt wird keiner der
       Beschuldigten. Da haben sie es objektiv [10][besser als Ulrike B., die seit
       drei Jahren nicht arbeiten darf] – obwohl bei ihr niemand einen Rechtsbruch
       festgestellt hat. Generalstaatsanwältin Graalmann-Scheerer rechnet mit
       einem Ergebnis der Ermittlungen „hoffentlich noch diesen Sommer“, wie sie
       der taz erklärt.
       
       3 May 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Bremer-Bamf-Prozess/!5762191
   DIR [2] https://www.generalstaatsanwaltschaft.bremen.de/ueber_die_behoerde/aufgaben_der_generalstaatsanwaltschaft-1465#Fach-%20und%20Dienstaufsicht
   DIR [3] https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__145.html
   DIR [4] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen73.c.18728.de&asl=bremen73.c.12796.de
   DIR [5] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
   DIR [6] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html
   DIR [7] https://www.betterplace.me/solidaritaet-mit-ulrike-b
   DIR [8] /Pressefreiheit/!5111257
   DIR [9] https://www.justiz.bremen.de/das_ressort/senatorin_dr__claudia_schilling-1272
   DIR [10] /Bremer-Bamf-Prozess/!5763392
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Schirrmeister
       
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