# taz.de -- Grüne klagt gegen Facebook: Künast geht gegen Falschzitat vor
> Die Grünen-Politikerin hat eine Klage gegen Facebook eingereicht. Sie
> möchte ein grundsätzliches Urteil zur Löschpflicht des Unternehmens
> erwirken.
IMG Bild: Welche Löschpflicht hat Facebook? Grünen-Politikerin Künast möchte dies mit einer Klage klären
Berlin taz | Welche Löschpflicht hat Facebook? Diese Grundsatzfrage möchte
die Grünen-Politikerin Renate Künast mit einer Klage, die sie am Freitag
vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht hat, klären. Die
Politikerin klagt aufgrund eines Memes, das ihr ein Falschzitat in den Mund
legt. Dieses wurde vielfach auf Facebook-Seiten geteilt. Künast hätte
demnach gesagt, dass Integration bedeute, dass Deutsche auch Türkisch
lernen müssten. Das Falschzitat führte zu zahlreichen Hasskommentaren gegen
die Politikerin.
Künast möchte nun mit der Unterstützung der gemeinnützigen Organisation
[1][HateAid] prüfen, ob „Facebook und somit auch andere
Social-Media-Plattformen verpflichtet sind, nicht nur das gemeldete Meme,
sondern auch alle weiteren identischen und sinngleichen Memes zu löschen“,
so HateAid auf [2][ihrer Webseite]. Davon ausgenommen werden sollten
lediglich solche Darstellungen, in denen das Zitat klar als falsch
gekennzeichnet ist. Außerdem sollen Betroffene einen Anspruch auf
Schmerzensgeld bekommen.
Bisher müssen Betroffene laut HateAid selbst nach Inhalten suchen und sich
dann bei Facebook zwecks Löschung melden. HateAid zufolge hat der
US-Konzern in dem konkreten Fall angeboten, die wortgleichen Beiträge zu
löschen. Das allerdings müsse allen Nutzer*innen angeboten werden. „Ich
möchte für alle Betroffenen erreichen, dass das Vorgehen gegen Falschzitate
nicht zu ihrer energiefressenden Lebensaufgabe wird“, sagte Künast am
Dienstag bei einer Pressekonferenz.
## Frauen besonders betroffen
Künast wehrte sich bereits 2019 gegen [3][Hasskommentare im Netz] und stieß
mit ihrer Klage eine Debatte an. Im September 2019 [4][scheiterte sie noch
vor dem Berliner Landgericht.] Das Gericht urteilte, dass sich
Beleidigungen wie „Stück Scheiße“ „haarscharf an der Grenze des von der
Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ bewegten. Im Januar 2020 änderte das
Landgericht den Beschluss und erkannte sechs von 22 Fällen als Beleidigung
an.
Besonders betroffen von Hasskommentaren im Netz sind nach Angaben von
HateAid [5][Journalist*innen], Aktivist*innen und
Kommunalpolitiker*innen. [6][Häufig trifft der Hass im Netz Frauen]. In den
letzten Jahren wehren sich vermehrt Personen, die in der Öffentlichkeit
stehen, gegen Hassnachrichten und gehen erfolgreich gegen Privatpersonen
vor. So etwa die [7][Klimaaktivistin Luisa Neubauer].
Falschinformationen über Privatpersonen, die jedoch vielfach in sozialen
Netzwerken wie Facebook geteilt werden, „können Leben zerstören“, sagte
HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg. Jedoch sei kaum jemand
bereit, gegen einen Konzern wie Facebook vor Gericht zu ziehen. (mit
rtr/afp)
27 Apr 2021
## LINKS
DIR [1] /Hate-Speech-im-Internet/!5628313
DIR [2] https://hateaid.org/klage-hateaid-social-media-plattform/
DIR [3] /Studie-zu-Angriffen-im-Netz/!5717728
DIR [4] /Nach-umstrittenen-Beleidigungs-Urteil/!5631034
DIR [5] /Pressefreiheit-in-Gefahr/!5758599
DIR [6] https://blogs.taz.de/tazlab/2021/04/25/die-grenzen-der-meinungsfreiheit/
DIR [7] /Fridays-for-Future-Aktivistin-wehrt-sich/!5707005
## AUTOREN
DIR Linda Gerner
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