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       # taz.de -- Gesetzentwurf des Berliner Enteignungsbegehrens: Nicht zum Nulltarif
       
       > Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen hat einen Gesetzentwurf
       > vorgelegt – doch was taugt der tatsächlich?
       
   IMG Bild: Transparent am 1. Mai 2021 in Berlin
       
       Die Aktivist:innen nehmen die Sorgen der Bürger:innen ernst. Niemand
       will, dass das Land Berlin 36 Milliarden Euro ausgibt, um Wohnungskonzerne
       zu enteignen – wenn Berlin hinterher das Geld für vieles andere fehlen
       würde, insbesondere für eine soziale Politik.
       
       Deshalb hat das Team des Volksbegehrens Deutsche Wohnen & Co enteignen
       jetzt ein „Vergesellschaftungsgesetz“ vorgelegt, das niemand weh tun würde
       – außer den Wohnungskonzernen. Die Entschädigung wäre auf rund 10
       Milliarden Euro begrenzt und müsste auch nicht in bar bezahlt werden,
       sondern in „Entschädigungsbonds“ mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren.
       Die Tilgung würde aus den bis dahin eingenommenen Mieten erwirtschaftet.
       
       Eine Superidee. So kann man kritische Fragen beim Unterschriftensammeln im
       Keim ersticken. Auswirkung der Enteignung auf öffentliche Haushalte?
       NULL!!!
       
       Aber geht der Trick wirklich auf? Schwer zu sagen. Denn seit über 70 Jahren
       steht zwar die Möglichkeit zur Sozialisierung im Grundgesetz, aber es gab
       keinen einzigen Anwendungsfall. Deshalb musste auch das
       Bundesverfassungsgericht noch nie klären, welche Entschädigung dann zu
       zahlen wäre.
       
       Klar ist nur: Der volle Marktwert müsste nicht erstattet werden.
       Schließlich heißt es im Grundgesetz: „Die Entschädigung ist unter gerechter
       Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu
       bestimmen.“ Im Berliner Fall müsste das Land nach einem erfolgreichen
       Volksentscheid also keine 36 Milliarden Euro für die Enteignung einplanen.
       
       Doch welchen Abschlag würde Karlsruhe noch akzeptieren? Falls das Land
       Berlin nur 10 Milliarden Euro Entschädigung zahlt, läge der Sozialrabatt
       immerhin bei 72 Prozent. Und möglicherweise ist die avisierte Entschädigung
       sogar noch weniger wert, da sie ja nicht bar, sondern in zinslosen
       Wertpapieren ausbezahlt wird. Wer weiß schon, wie sich der Kurs für solche
       Bonds entwickeln würde.
       
       Was beim Unterschriftensammeln hilft, könnte vor dem
       Bundesverfassungsgericht also eher schaden. Die Vorstellung, dass das Land
       Berlin die Enteignung durchziehen könnte, ohne einen Cent in die Hand zu
       nehmen, wäre zwar für die Berliner:innen beruhigend, darin dürfte aber
       wohl nicht jede:r die vom Grundgesetz geforderte „gerechte Abwägung der
       Interessen“ sehen.
       
       Und dann würden die Richter:innen sicher auch auf den sozialen Nutzen
       der Enteignungen schauen. Zwar wären Mieten von 4 Euro pro Quadratmeter für
       die Bewohner:innen der 240.000 betroffenen Wohnungen toll. Aber die
       Konzernwohnungen machen nur ein Achtel aller Berliner Wohnstätten aus. Und
       niemand weiß, wie viele dieser Mieter:innen wirklich sozial bedürftig
       sind. Zugleich würden die Mieten im Rest der Stadt steigen wie gehabt. Noch
       wirkt die Initiative eher wie eine antikapitalistische Provokation als wie
       ein überzeugendes sozialpolitisches Konzept.
       
       Allerdings ist der Gesetzentwurf auch gar nicht Gegenstand des
       Volksbegehrens. Dort geht es nur um eine unverbindliche Aufforderung an den
       Senat, er solle Maßnahmen zur Vergesellschaftung „einleiten“. Das heißt
       aber auch: Erst nach einem erfolgreichen Volksentscheid wird es um die
       konkreten, vermutlich deutlich höheren Entschädigungssummen gehen. Teuer
       wird es immer erst am Ende.
       
       15 May 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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