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       # taz.de -- Supermärkte werden Rücknahmestellen: Mit dem Elektroschrott zu Aldi
       
       > Ob alte Rasierer oder E-Zahnbürsten: Verbraucher können Elektroschrott
       > künftig ohne Kassenzettel auch in Supermärkten und Discountern abgeben.
       
   IMG Bild: Im Keller, auf dem Dachboden, am Wegesrand: Viele wissen nicht, wohin mit ihrem Elektroschrott
       
       Berlin taz | Der kaputte Rasierer, die ausrangierte elektrische Zahnbürste
       oder die alte Waschmaschine: Mit der Zeit häuft sich in jedem Haushalt viel
       Schrott an. Manches landet auf dem Speicher, manches in der Mülltonne. Die
       Folge: Die Entsorgung läuft schief, das Recycling klappt zu selten.
       
       2018 – es sind die aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts – kamen
       in den [1][Sammelstellen insgesamt zwar 853.000 Tonnen Elektro- und
       Elektronikgerät]e zusammen. Das sind rund 10,3 Kilogramm pro Kopf. Das hört
       sich viel an, [2][doch die Sammelquote liegt laut Umweltbundesamt nur bei
       43 Prozent]. Die EU fordert aber schon seit 2019 mehr: 65 Prozent. Darum
       sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektrogeräte nun auch im
       Supermarkt und Discounter zurückgeben können. Kassenzettel nicht nötig.
       
       Am Donnerstagabend entschied über die entsprechende Gesetzesänderung der
       Bundestag. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte: „Je mehr
       Sammelstellen wir haben, desto weniger Geräte enden in der Restmülltonne
       oder werden illegal vermarktet.“ Was heißt das genau?
       
       So sieht die Rücknahmepflicht aus: 
       
       Supermärkte und Discounter müssen in jedem Fall Geräte bis zu einer
       Kantenlänge von 25 Zentimetern zurücknehmen, den Rasierer, die
       Taschenlampe, das Smartphone zum Beispiel, auch wenn diese woanders gekauft
       wurden. Für größere Geräte gilt indes: Die Kunden müssen sich ein neues,
       vergleichbares Gerät kaufen, um das alte kostenlos bei dem Händler abgeben
       zu können. Das kann zum Beispiel ein Fernseher sein, den der Supermarkt in
       einem Aktionsangebot verkauft.
       
       Das galt bisher: 
       
       Alles, was mit einem Akku, einer Batterie, einem Stromkabel betrieben wird,
       hat im Restmüll nichts zu suchen, auch nicht in der gelben Tonne oder dem
       gelben Sack. Elektrogeräte müssen extra entsorgt werden, machen nur nicht
       alle. Um Bürgerinnen und Bürgern den Weg zum Wertstoffhof zu ersparen,
       wurden bereits 2016 Geschäfte, die eine Verkaufsfläche für Elektro- und
       Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern haben, verpflichtet, alte
       Geräte zurücknehmen. Auch Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche
       von 400 Quadratmetern müssen dies tun.
       
       Letzteres wissen viele Verbraucherinnen und Verbraucher bisher aber
       offenbar nicht. Zumindest sollen die Internetkaufhäuser künftig Kunden, die
       ein neues Gerät kaufen, immer fragen, ob sie das alte kostenlos
       zurückschicken wollen beziehungsweise der Lieferdienst es mitnehmen soll.
       
       Diese Läden sind ausgenommen: 
       
       Für kleinere Filialen, solchen mit weniger als 800 Quadratmetern, gelten
       die neuen Regelungen nicht. Auch Läden, die nie Elektrogeräte anbieten,
       sind ausgenommen. Die allermeisten Supermärkte allerdings bieten
       Elektrogeräte immer mal wieder als Aktionsware an.
       
       Lücken, die das Gesetz nicht schließt: 
       
       Am besten wäre freilich, wenn erst gar nicht so viel Schrott entstünde und
       die Geräte ein längeres Leben hätten, sagt Bettina Hoffmann,
       Grünen-Fraktionssprecherin für Umweltpolitik. Ihr reicht die Neuregelung
       darum nicht. Sie fordert zum Beispiel eine „Verdoppelung der
       Gewährleistungsfrist von zwei auf vier Jahre“. Auch plädiert sie für ein
       Pfand in Höhe von 25 Euro auf Smartphones und Tablets.
       
       Die neue Regelung, die die Rückgabe von alten Elektrogeräten einfacher
       machen soll, muss noch den Bundesrat passieren. Sie soll am 1. Januar 2022
       in Kraft treten – mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten für die
       Händler.
       
       16 Apr 2021
       
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