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       # taz.de -- Reform der Bioabfallverordnung: Weniger Fremdstoffe im Ökomüll
       
       > Das Umweltministerium will die Verbreitung von Mikroplastik in der Natur
       > eindämmen. Doch an den Plänen gibt es jede Menge Kritik.
       
   IMG Bild: Auch Papier hat in der Biotonne nichts zu suchen
       
       Berlin taz | Zu Kompost und Dünger verarbeitet, verteilt Biomüll große
       Mengen Mikroplastik in die Landschaft. Um den Eintrag in Böden und Gewässer
       zu verringern, reformiert das Bundesumweltministerium nun die
       [1][Bioabfallverordnung] – und stößt dabei auf heftige Kritik.
       
       [2][Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD)] schlägt eine Obergrenze
       für Fremdstoffe in Biomüll vor: Abfälle, die mehr als 0,5 Prozent
       Fremdstoffe wie Plastik, Metall oder Papier enthalten, dürfen Vergärungs-
       oder Kompostieranlagen künftig nicht mehr verarbeiten, so ihr Plan.
       Überschreitet der angelieferte Biomüll den Wert, müssen Anlagenbetreiber
       den Abfall erst von den Fehlwürfen befreien, bevor sie ihn kompostieren
       oder vergären. Diese Regelung soll sowohl für verpackte Lebensmittelabfälle
       aus dem Handel als auch für Garten- und Küchenabfälle aus privaten
       Haushalten gelten.
       
       Umweltverbände kritisieren den Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums
       scharf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zum Beispiel findet das Vorhaben
       „ungeeignet, um das größer werdende Problem von Plastikmüll und anderen
       Störstoffen im Bioabfall zu lösen“. Es reiche nicht aus, Grenzwerte für
       Fremdstoffe vor der Kompostierung zu verschärfen, wenn nicht gleichzeitig
       [3][auch die Müllsammlung] und deren Kontrolle verbessert würden, sagte
       Thomas Fischer vom DUH der taz. Es müsse verhindert werden, dass überhaupt
       erst Plastik in der Biotonne lande.
       
       Derselben Meinung ist der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
       (BVSE). Nicht allein die Anlagenbetreiber, auch die Bürger*innen müssten
       zur Verantwortung gezogen werden, teilte ein Sprecher mit. „Je weniger
       Fremdstoffe bereits bei der Sammlung im Abfall enthalten sind, desto
       leichter und günstiger ist die Aufbereitung. Denn die abgetrennten
       Fremdstoffe müssen teuer in der Müllverbrennungsanlage entsorgt werden.“
       
       Die DUH und der BVSE fordern daher Maßnahmen entlang der gesamten
       Prozesskette: eine bessere Aufklärung der Bevölkerung, strengere Kontrollen
       der Biotonnen und Sanktionen bei zu vielen Fremdstoffen. Fischer vom DUH
       schlägt ein Kartensystem wie beim Fußball vor: Mit einem gelben Anhänger an
       der Tonne könnten Bürger*innen über Fehlwürfe informiert werden. Bei
       sehr vielen Fremdstoffen würde die Tonne nicht geleert und mit einer roten
       Karte versehen, auch Bußgelder seien denkbar.
       
       Darüber hinaus müsse das Umweltministerium den Aufdruck „biologisch
       abbaubar“ auf Produkten verbieten, fordert Fischer. Denn viele Menschen
       schmissen Kaffeekapseln, Einwegteller oder Blumentöpfe aus
       „kompostierbarem“ Kunststoff fälschlicherweise in die Biotonne. Auch die
       grün eingefärbten „biologisch abbaubaren“ Biomülltüten sollten untersagt
       werden. „Biologisch abbaubare Kunststoffe bauen sich in
       Kompostierungsanlagen nur ungenügend ab und verbleiben als Mikroplastik im
       Kompost“, sagte Fischer. „Außerdem ist Verbrauchern schwer zu
       vermitteln, dass bestimmte Sammelbeutel in die Biotonne dürfen, aber alle
       anderen Produkte aus solchen Materialien nicht.“
       
       ## Ministerium weist Kritik zurück
       
       Das Umweltministerium will die Forderungen der DUH nicht aufgreifen. „Die
       Bezeichnung ‚biologisch abbaubar‘ ist für bestimmte Kunststoffe zutreffend
       und schon deshalb nicht zu verbieten. Solche Kunststoffe sind gleichwohl
       kein Bioabfall“, schrieb ein Sprecher. Statt die grünlichen Biomülltüten
       aus Plastik zu verbieten, sollen die Anforderungen an deren Abbaubarkeit
       „konkretisiert und verschärft“ werden. „Künftig muss nachgewiesen werden,
       dass sich die Kunststoffbeutel bei einer Kompostierdauer von höchstens
       sechs Wochen vollständig zersetzen“, so der Sprecher. Bislang müssten sie
       sich binnen 12 Wochen zu 90 Prozent abbauen.
       
       Die Kritik, nicht ausreichend bei den Verbraucher*innen anzusetzen,
       weist das Ministerium zurück. Die Aufklärungsarbeit vor Ort, die Kontrolle
       der Biotonnen und Sanktionen seien Aufgabe der „öffentlich-rechtlichen
       Entsorgungsträger“, also der jeweiligen Landkreise oder Städte. Außerdem
       hätte die Obergrenze für Fremdstoffe „mittelbare Auswirkungen“ auf die
       Bürger*innen. „Je mehr Fremdstoffe im Bioabfall enthalten sind und
       entfrachtet werden müssen, desto teurer wird die Behandlung“, sagte der
       Sprecher. Diese Zusatzkosten würden letztlich auf die Bürger*innen
       umgelegt, was sie zu einer gewissenhafteren Mülltrennung motiviere.
       
       7 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv/
   DIR [2] /Mehr-Naturschutz-fuer-Agrarsubventionen/!5739137
   DIR [3] /Studie-zu-Restmuell/!5699352
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Rieke Wiemann
       
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