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       # taz.de -- Verhetzung und Strafrecht: Streit um Schutz für Muslime
       
       > Die neue Strafnorm gegen „verhetzende Beleidigung“ soll nach dem Willen
       > der CDU/CSU nur Gruppen mit NS-Verfolgungsschicksal schützen.
       
   IMG Bild: Auch Muslime sind gefährdet: Anschlagsopfer in Hanau
       
       Freiburg taz | – Die Große Koalition wird eine neue Strafnorm gegen
       „verhetzende Beleidigung“ schaffen. Die CDU/CSU will dabei aber
       ausgerechnet Muslimen den Schutz verweigern.
       
       Konkret geht es um verhetzende Emails oder Briefe, die an Einzelpersonen,
       Initiativen oder Verbände geschrieben werden. Da wird die erneute Vergasung
       von Juden propagiert, den Muslimen der Tod gewünscht und Homosexuelle
       werden als „Perverse“ geschmäht. Alles strafbar? Von wegen.
       
       So können individuell zugesandte Nachrichten nicht als „Volksverhetzung“
       bestraft werden. Denn eine Volksverhetzung liegt laut Strafgesetzbuch nur
       vor, wenn die Aussage „der Öffentlichkeit zugänglich“ gemacht wurde oder
       wenn sie geeignet ist, „den öffentlichen Frieden zu stören“.
       
       Auch eine „Beleidigung“ ist in der Regel nicht gegeben, weil hier gegen
       Gruppen gehetzt wird und nicht gegen konkrete Personen. Eine
       Kollektivbeleidigung ist laut Bundesverfassungsgericht bisher nur strafbar,
       wenn der Adressatenkreis überschaubar ist.
       
       ## Die Strafbarkeitslücke
       
       Schon im Frühjahr 2020 hat [1][Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte
       der Bundesregierung,] auf diese Strafbarkeitslücke zwischen Beleidigung und
       Volksverhetzung hingewiesen. Es gelang ihm, Thorsten Frei, Fraktions-Vize
       der CDU/CSU, und Eva-Högl, damaliges Pendant bei der SPD, zu überzeugen.
       Seitdem verhandeln die Regierungskoalitionen über einen neuen
       Strafparagrafen.
       
       Offiziell wurde das Vorhaben erstmals im November 2020. Damals beschloss
       der [2][Antifa-Kabinettsausschuss der Bundesregierung] eine Liste mit 89
       Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Mit dabei: „Erarbeitung
       von Regelungsvorschlägen zur Strafbarkeit von verhetzenden Beleidigungen“.
       
       Diskutiert wird nun ein neuer Paragraph 192a im Strafgesetzbuch. Danach
       würde sich strafbar machen, wer die Menschenwürde anderer angreift, indem
       er bestimmte Gruppen verächtlich macht oder verleumdet. Die Koalition hat
       sich aber noch nicht auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt.
       
       ## CDU will Schutz begrenzen
       
       Hauptstreitpunkt ist die Frage, welche Gruppen und welche Personen hier vor
       Angriffen geschützt werden sollen. CDU-Mann Frei will den Anwendungsbereich
       der Norm eng halten. „Nicht jede Kollektivbeleidigung soll strafbar sein“,
       sagte er zur taz. Die Union will den Schutz der Norm daher auf die
       Mitglieder von Gruppen begrenzen, die im Nationalsozialismus verfolgt
       wurden.
       
       Das hält die SPD jedoch für falsch. „Dann wären ja Muslime nicht erfasst“,
       warnt Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
       [3][Nach den Morden von Hanau] und der Anschlagsserie des NSU, die jeweils
       auf Muslime abzielten, sei es nicht vertretbar, ausgerechnet Muslime beim
       Schutz der neuen Norm auszunehmen.
       
       Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat im Januar geprüft, ob die
       Beschränkung der Strafnorm auf Gruppen mit NS-Verfolgungs-Geschichte
       rechtlich möglich wäre und hat dies bejaht. Der Gesetzgeber habe einen
       weiten Gestaltungsspielraum. Die Annahme sei „nicht willkürlich“, dass
       Gruppen, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden, auch heute noch
       besonders schutzwürdig sind, so das Kurz-Gutachten, das der taz vorliegt.
       
       ## Zentralrat will keine Exklusivität
       
       Politisch ist der bisher kaum bekannte Vorschlag der CDU/CSU aber
       konfliktträchtig. „Es ist brandgefährlich, die Strafbarkeit auf nur einige
       betroffene Gruppen zu beschränken und dadurch den Eindruck zu erwecken, der
       Staat würde zwischen Betroffenen der ersten und zweiten Klasse
       unterscheiden“, kritisiert Deniz Nergiz, Geschäftsführerin des
       Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats (BZI).
       
       Auch der Zentralrat der Juden will keinen Exklusivschutz für Jüdinnen und
       Juden. „Es ist selbstredend, dass ein solcher Straftatbestand nicht eine
       bestimmte Gruppe, sondern alle Opfer schützen soll.“
       
       Thorsten Frei geht davon aus, dass eine Einigung noch in dieser Wahlperiode
       möglich ist. „Die CDU/CSU ist an der Realisierung der neuen Strafnorm genau
       so interessiert wie die SPD.“
       
       2 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/beauftragte/beauftragter-antisemitismus/beauftragter-antisemitismus-artikel.html
   DIR [2] /Kampf-gegen-Rechtsextremismus/!5669084
   DIR [3] /Schwerpunkt-Rechter-Anschlag-in-Hanau/!t5563930
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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