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       # taz.de -- Gesetz zur Sicherung von Kleingärten: Gartenzwerge für Alle!
       
       > Ein Gesetzentwurf von SPD und Linken will die Existenz der Kleingärten
       > sichern. Neu daran ist die Öffnung für gemeinschaftliches Gärtnern.
       
   IMG Bild: Ein idyllisches Plätzchen in der Großstadt ist ein seltenes Gut
       
       Berlin taz | Nächste Runde im koalitionsinternen Fingerhakeln um die rund
       70.000 Berliner Kleingärten: Am Mittwoch haben FraktionsvertreterInnen von
       SPD und Linken ihren Entwurf für ein – Achtung, Luft holen –
       „[1][Kleingartenflächensicherungsgesetz]“ präsentiert. Die Grünen hatten
       sich ursprünglich ebenso an dem Projekt beteiligt, waren aber
       zwischenzeitlich zu der Ansicht gelangt, dass die rechtlichen
       Komplikationen eines solchen Gesetzes das gemeinsame Anliegen gefährden
       würden.
       
       Denn eigentlich wollen alle drei dasselbe: den Bestand von ca. 2.900 Hektar
       Kleingartenfläche sichern, um deren sozialen und ökologischen Wert für die
       wachsende Stadt zu erhalten. Auch angesichts des Klimawandels sind sich die
       Koalitionsfraktionen darüber einig, dass die grünen Enklaven im Häusermeer
       eine wichtige mikroklimatische Funktion besitzen und der urbanen Aufheizung
       einen kühlenden Effekt entgegensetzen.
       
       [2][Die Grünen argumentieren inzwischen], dass eine gesetzliche Regelung
       auf Landesebene keinen Bestand hätte, weil sie mit dem konkurrierenden
       Bundeskleingartengesetz in Konflikt geriete. Bestärkt darin sehen sie sich
       durch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Abgeordnetenhauses.
       
       Sie vertrauen stattdessen auf den im vergangenen August vom Senat
       beschlossenen Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP) und präsentierten vor
       Kurzem zusätzlich einen Zehn-Punkte-Plan. Der beinhaltet unter anderem eine
       Anpassung des Berliner Flächennutzungsplans sowie die Ausweisung von
       Bebauungsplänen durch die Bezirke, um die Nutzung der Flächen als Gärten
       absichern.
       
       ## „Nur ein Planungsinstrument“
       
       Laut den umweltpolitischen FraktionssprecherInnen Daniel Buchholz (SPD) und
       Marion Platta (Linke) nimmt ihr überarbeiteter Gesetzentwurf nun Rücksicht
       auf alle juristischen Bedenken. Zentrale Punkte sind die umgehende
       „unmittelbare“ Sicherung aller Kleingartenflächen auf landeseigenem Grund
       sowie die innerhalb von 5 Jahren umzusetzende dauerhafte Sicherung der
       nicht landeseigenen Flächen „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch
       Bebauungspläne“ sowie die Ausweisung aller heutigen Kleingartenflächen als
       Grünflächen im Flächennutzungsplans.
       
       Die Sicherungsinstrumente sind im Grunde dieselben, die auch den Grünen
       vorschweben – „aber das hier ist ein gesetzlich definierter Auftrag an die
       Bezirke und das Abgeordnetenhaus“ erläuterte Buchholz den Unterschied. „Das
       ist ein qualitativer Sprung, den Sie nur mit einem Gesetz machen können“,
       so der SPD-Mann. Der Kleingartenentwicklungsplan sei eben „nur ein
       Planungsinstrument“.
       
       Platta wies darauf hin, dass es auch zwischen SPD und Linken noch kleinere
       Meinungsverschiedenheiten gibt: So habe ihre Fraktion für Gartenparzellen
       eine Mindestgröße von 250 Quadratmetern festschreiben wollen, da sei man
       sich aber noch nicht einig geworden – auch weil es im aktuellen Bestand
       kleinere Parzellen gibt.
       
       ## Öffnung für Gartenlose
       
       Nun stünden die 250 Quadratmeter „erst mal als Regelgröße“ im Entwurf. Die
       Abgeordnete der Linken nannte auch Beispiele, wie das Gesetz den
       ökologischen Wert der Gärten noch steigern könne: etwa durch eine
       Begrenzung der Bodenversiegelung auf 10 Prozent der Parzellenfläche. Auch
       sollen Kolonien auf der Gartenfläche keine Kfz-Parkplätze mehr ausweisen
       dürfen.
       
       Der Entwurf verlangt von den Kleingartenvereinen darüber hinaus auch eine
       Öffnung gegenüber den gartenlosen BerlinerInnen, in Form von Kooperationen
       mit Kitas, Schulen oder Seniorenheimen sowie der Ermöglichung von
       gemeinschaftlichem Gärtnern. „Das ist eine Art Zukunftsvertrag“, sagte
       Daniel Buchholz: „Wir erwarten im Gegenzug für die Sicherung auch einen
       Mehrwert für die Stadtgesellschaft“.
       
       Fragt sich nur, ob das Gesetz zustande kommt. Das soll noch vor Ende der
       Legislaturperiode geschehen, klar wurde aber, dass ohne die Rückkehr der
       Grünen ins Gesetzes-Boot daraus nichts wird. „Es wird auf eine gute und
       kluge Diskussion ankommen, damit wir die Grünen ermuntern, sich wieder am
       Gesetzesverfahren zu beteiligen“, so Marion Platta. Sie sei sehr
       zuversichtlich, dass das möglich sei. Eine alternativlose Zuversicht, denn:
       „Wir werden das nicht alleine durchboxen können. Dazu haben wir auch nicht
       das Mandat unserer Fraktionen.“
       
       31 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.spdfraktion-berlin.de/artikel/gesetzentwurf-kleingartenflaechensicherungsgesetz
   DIR [2] /Schutz-von-Kleingaerten/!5759455
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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