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       # taz.de -- Kampf gegen Antisemitismus: Viele Worte, oft keine Taten
       
       > Wie wichtig es ist, Antisemitismus zu bekämpfen, betonen Niedersachsens
       > Minister gern. Im konkreten Fall fällt eine Strafverfolgung aber oft aus.
       
   IMG Bild: Lässt sich allein mit Broschüren nicht schützen: Tor der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover
       
       Hannover taz | In Niedersachsen wird Antisemitismus vor allem mit
       Broschüren bekämpft. Diesen Eindruck könnte man jedenfalls bekommen, wenn
       man einen Blick auf die seltsame Häufung von Pressekonferenzen zum Thema im
       vergangenen Monat wirft.
       
       Schon am 9. März stellte der Verfassungsschutzchef Bernhard Witthaut
       zusammen mit Innenminister Boris Pistorius (SPD) die [1][Broschüre
       „Antisemitismus im Extremismus“ vor]. Am 31. März folgte das
       Justizministerium mit dem [2][Leitfaden „Antisemitismus im Fußball“], der
       aus einem kleinen Forschungsprojekt der niedersächsischen Gedenkstätten und
       des Jüdischen Weltkongresses hervorgegangen ist.
       
       Und nur eine Woche später stellte wiederum die Justizministerin Barbara
       Havliza (CDU) zusammen mit ihrem Landesbeauftragten gegen Antisemitismus
       und für den Schutz jüdischen Lebens, Dr. Franz Rainer Enste, [3][dessen
       ersten Jahresbericht vor]. „Zufall“ und ein „Versehen“ sei diese Häufung,
       versichern die Organisator*innen. Koordiniert war das jedenfalls nicht.
       
       Und das sagt vielleicht schon viel über die potenziell undankbare Rolle
       Franz Rainer Enstes aus. Als Landesbeauftragter wurde er Ende 2019
       offiziell ernannt – kurz nach dem Attentat von Halle. Das war aber
       ebenfalls Zufall, denn die Entscheidung war lange vorbereitet worden. Nun
       darf er – ehrenamtlich und unentgeltlich, aber unterstützt von einer
       kleinen Geschäftsstelle im Justizministerium – überall mitwirbeln und
       versuchen, die zahlreichen schon länger Aktiven in diesem Feld irgendwie
       sinnvoll zu vernetzen.
       
       Das wurde – auch von vielen jüdischen Gemeinden und Organisationen – erst
       einmal mit Skepsis betrachtet. Enste weiß das sehr wohl und scheut sich
       auch nicht, es anzusprechen. Er zitiert den [4][CDU-Politiker Michel
       Friedman], der die Antisemitismusbeauftragten als „Placebo,
       Selbsttäuschung, Alibi“ schmähte – und stürzt sich trotzdem mit Verve in
       die Aufgabe. Damit habe er sogar ihn überzeugt, sagt der Vorsitzende des
       Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Michael Fürst.
       
       Auch an anderer Stelle legt Enste seinen Finger in die Wunde. Es hat seinen
       Grund, dass Justizministerin Havliza gleich mehrfach betont, dass „nicht
       jede antisemitische Äußerung strafbar“ sei. Denn es hat in den vergangenen
       Jahren in Niedersachsen eine ganze Reihe von Entscheidungen gegeben, die –
       nicht nur – bei den jüdischen Gemeinden auf Unverständnis gestoßen sind.
       
       Da ist zum Beispiel die umstrittene Entscheidung der Staatsanwaltschaft
       Hannover, die [5][Europawahl-Plakate der Partei „Die Rechte“ mit der
       Aufschrift] „Israel ist unser Unglück!“ nicht als Volksverhetzung zu
       betrachten.
       
       Da ist die Entscheidung des Amtsgerichtes Burgwedel, einen früheren
       AfD-Funktionär und Allgemeinmediziner, der eine antisemitische Webseite
       betrieben hat, mit einer Geldstrafe per Strafbefehl zu belegen – statt es
       auf eine öffentliche Verhandlung ankommen zu lassen.
       
       Und da sind die regelmäßigen offen antisemitischen Ausfälle und
       Provokationen in Braunschweig, zum Beispiel durch den stellvertretenden
       Kreisvorsitzenden der Partei „Die Rechte“, Martin Kiese.
       
       Kiese hatte am Rande einer rechten Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag
       am 15. November 2020 Journalisten als „Juden“, „Judenpresse“, „Judenpack“
       beschimpft. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig argumentierte aber, sie
       könne dies nicht verfolgen, weil „Jude“ objektiv betrachtet keine
       Beleidigung sei.
       
       Am 20. November 2020 rief „Die Rechte“ zu einer Mahnwache gegen den
       Zionismus auf – von 19.33 bis 19.45 Uhr. Die Staatsanwaltschaft
       Braunschweig erkennt darin „keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein
       strafrechtlich relevantes Verhalten“. Die Veranstaltung wurde unabhängig
       davon abgesagt.
       
       Am 19. Dezember 2020 warf Kiese erneut öffentlich mit antisemitischen,
       sexistischen und homophoben Beleidigungen um sich, während er vor dem
       Braunschweiger Bahnhof eine Flagge schwenkte. Beide Auftritte sind nach wie
       vor auf Twitter zu sehen. Dieses Mal erkannte die Staatsanwaltschaft
       „objektiv diverse Beleidigungen“, bedauerte aber, niemanden zur Hand zu
       haben, der davon unmittelbar betroffen war.
       
       Mit Hilfe der Dresdener Rechtsanwältin Kati Lang [6][hat nun einer der
       betroffenen Journalisten Strafanzeige gestellt] – und auch gleich
       Beschwerde gegen die Einstellung der Verfahren eingelegt. Die liegt nun bei
       der Generalstaatsanwaltschaft, die sich bisher nicht geäußert hat.
       
       Expert*innen der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus
       Niedersachsen (Rias), die bei der Amadeu-Antonio-Stiftung angesiedelt ist,
       kritisieren vor allem die „Bagatellisierung von Antisemitismus von Seiten
       der Justiz“, die sich in diesen wiederholten Verfahrenseinstellungen
       ausdrücke.
       
       ## Grenzen des Strafrechts
       
       Franz Rainer Enste, selbst Jurist, lässt ebenfalls durchblicken, dass er
       sich ein schärferes Vorgehen gewünscht hätte. Er glaubt aber auch, dass es
       hier ein weitergehendes Problem gibt. „Es gibt eine Strafbarkeitslücke
       zwischen Beleidigung und Volksverhetzung. Volksverhetzung setzt immer
       Öffentlichkeit voraus, Beleidigung die Anzeige eines Betroffenen. Vielen
       Dingen wird man damit nicht Herr – wie zum Beispiel hetzerischen E-Mails
       oder Kommentaren, die nur eine begrenzte Öffentlichkeit erreichen.“
       
       Da müsse nachgebessert werden, man müsse „die Grenzen der Meinungsfreiheit
       neu justieren“. Aber, ergänzt er, ganz im Sinne seiner Dienstherrin, der
       Justizministerin, ließe sich natürlich auch nicht alles mit dem Strafrecht
       regeln. Es brauche vor allem Bildungsoffensiven auf allen Ebenen und eine
       neue Wertschätzung jüdischen Lebens.
       
       Mitarbeit: David Speier
       
       15 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/antisemitismus-im-extremismus-neue-kostenlose-broschure-des-niedersachsischen-verfassungsschutzes-veroffentlicht-198353.html
   DIR [2] https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/antisemitismus-im-fussball-199105.html
   DIR [3] https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/mehr-respekt-mehr-zivilcourage-mehr-wachsamkeit-199291.html
   DIR [4] /Michel-Friedman-ueber-Menschenhass/!5477285
   DIR [5] /Antisemitische-Hetze-auf-Wahlplakaten/!5745077
   DIR [6] https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/staatsanwaltschaft-stellt-freibrief-fuer-antisemitische-beleidigungen-aus-journalist-wehrt-sich-mit-strafanzeige-gegen-martin-kiese-67779/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nadine Conti
       
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