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       # taz.de -- Prozessauftakt Bamf-Skandal: Großes Theater für Kleinkram
       
       > Im Konzertsaal verhandelt das Bremer Landgericht über die Reste des
       > Bamf-Skandals. Zwei Angeklagten werden 22 vage Taten zur Last gelegt.
       
   IMG Bild: Die ehemalige Leiterin (2.v.l.) der Bremer Außenstelle des BAMF im Gerichtssaal
       
       BREMEN taz | Gerade einmal fünf Zuschauer*innen verteilen sich auf die
       1.400 Plätze: Vor dem Landgericht Bremen hat am Donnerstag die
       Hauptverhandlung im so genannten Bamf-Verfahren begonnen. Er soll den
       [1][vermeintlichen Skandal um die Bremer Außenstelle] des Bundesamtes für
       Migration und Flüchtlinge aufklären. Sitzungsort ist, coronabedingt, „Die
       Glocke“. Das ist das Bremer Konzerthaus, ein Meisterwerk
       expressionistischer Architektur.
       
       Auf dem Podest, wo sonst die Philharmoniker Gustav Mahlers Sinfonien 1 bis
       10 aufführen, sitzen nun, den Rücken zum Publikum, die beiden Angeklagten
       Ulrike B. und Irfan Ç. und ihre drei Verteidiger*innen. Im Hintergrund – wo
       die Kesselpauke steht – hat die Große Strafkammer Platz genommen. Und
       verhandelt nun Kleinigkeiten.
       
       „Vergehen“ heißt es selbst in der Anklage [2][der Staatsanwaltschaft
       Bremen] und nicht etwa Verbrechen. „Wir sitzen hier wegen Vorwürfen“, fasst
       die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens zusammen, „die in den
       Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen.“
       
       Das ist der Stoff, mit dem das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel
       zwischen April und September 2018 fast 20 Druckseiten befüllt und wohl auch
       eine ausländerfeindliche Stimmung geschürt hatte. Polizei und
       Staatsanwaltschaft Bremen ermittelten, unterstützt von Leuten aus der
       Nürnberger Bamf-Zentrale, wegen des Verdachts auf insgesamt 16.000
       Straftaten. Ulrike B., seit deren Gründung Leiterin der Bamf-Außenstelle,
       hätte massenhaft falsche Asylbescheide erstellt, hieß es damals.
       
       ## Spiegel-Leser wissen immer noch nix
       
       Zusammen mit Irfan Ç., Asylrechtsanwalt in Hildesheim und Angehöriger der
       jesidischen Gemeinde, hätte sie die Dienststelle, die als ihr Lebenswerk
       gelten kann, zu einem Schlupfloch gemacht. Bis heute hat das Magazin seine
       Printleser*innen nicht darüber informiert, dass sich von den damals
       erhobenen Vorwürfen nichts hat substanziieren lassen.
       
       Denn auch Bremens größter Ermittlungsgruppe seit Bestehen des Bundeslandes
       war es nur gelungen, 121 Vorwürfe zusammenzuschreiben. Den größten Teil
       davon hatte dann die Strafkammer nach einem Jahr Prüfung der Anklageschrift
       für Quatsch befunden: Zur Verhandlung zugelassen hat sie gerade mal 22
       Punkte.
       
       So ist übrig geblieben, dass Ulrike B. im elektronischen Bamf-System
       „Maris“ eine Datei in einen Ordner geschoben hat, in dem für erledigt
       befundene Vorgänge abgelegt werden. Als Vertuschungsversuch von was auch
       immer wertet das die Staatsanwaltschaft.
       
       Die Angeklagte hätte zudem – warum ist unklar – Bescheide unter dem
       persönlichen Account eines ihrer Untergebenen erstellt. Das wird aber nur
       behauptet. Wie es bewiesen werden soll, ist nicht klar: Einschlägige
       Zeug*innen scheint es nicht zu geben.
       
       ## Ein Stempel passt auf alles
       
       Und dann hat Ulrike B. noch mehrfach per Mail Informationen weitergeleitet:
       standardisierte Fragebögen, die im Asylverfahren zum Einsatz kommen, und
       interne Länderberichte, die nicht, wie Info-Broschüren, zum
       Publikationsprogramm des Bamf gehören. Sie tragen einen VS-NFDG-Stempel.
       Das Kürzel steht für „Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch“.
       
       Darin will die Anklagebehörde den Verrat von Dienstgeheimnissen erkannt
       haben. Richterin Wilkens deutete an, in dieser Frage die staatsanwaltliche
       Einschätzung teilen zu können. Die Verteidigerin Lea Voigt warnte hingegen
       davor, den Stempel als Indiz überzubewerten. „Damit kann ich alles
       stempeln“, sagte sie.
       
       „Etwas als Amtsgeheimnis zu klassifizieren, liegt im rechtsstaatlichen
       Verfahren nicht in der Entscheidung der Behörde“, erinnerte sie an den
       Transparenz-Grundsatz. Verteidiger Johannes Eisenberg verwies auf
       einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte 2015
       analoge und identisch klassifizierte Bamf-Dokumente, deren Einsicht dem
       Verein Pro Asyl verwehrt worden war, [3][als nichtgeheim eingestuft.] 
       
       Daraus, dass sie offenlege, wie sie bestimmte Normen auslegt, „erwächst
       einer rechtsstaatlichen Verwaltung kein Nachteil“, heißt es in dem
       Beschluss. Die Frage ist nur, ob das Bamf eine solche sein will.
       
       Bei Irfan Ç. glauben die Vertreter*innen der Anklagebehörde zwar noch
       an eine Haftstrafe, aber wie sie zu der Einschätzung kommen, bleibt unklar.
       Der Vorwurf, er habe Menschen geholfen, sich unerlaubt in Deutschland
       aufzuhalten, dürfte sich nach der Auftaktsitzung erledigt haben.
       
       ## Beihilfe zu erlaubtem Aufenthalt
       
       Ç.s Anwalt Henning Sonnenberg wies darauf hin, dass die fraglichen Personen
       nach Aktenlage alle mindestens über eine Aufenthaltsgestattung verfügten.
       „Es ist also unmöglich anzunehmnen, dass mein Mandant Beihilfe zu einem
       nicht vorhandenen unerlaubten Aufenthalt geleistet hätte.“ Die Vorsitzende
       signalisierte Verständnis für dieses Argument.
       
       Die Staatsanwaltschaft behauptet ferner, Ç. habe Menschen aus den
       GUS-Staaten angestiftet, sich als Irakis auszugeben. Dabei stützt sie sich
       auf eine soziolinguistische Einschätzung des Bamf – also eine Analyse von
       Sprache und Dialekt der Migrant*innen.
       
       Allerdings haben diese gültige irakische Pässe, wie Sonnenberg betonte.
       Auch Wilkens formulierte Zweifel daran, dass die Staatsbürgerschaft
       wirklich vorgetäuscht sei: „Diese Menschen halten sich für Iraker“, so die
       Richterin. Wozu sie Irfan Ç. dann angestiftet haben soll, ist unklar.
       
       15 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Anklage-im-Bamf-Skandal/!5624571
   DIR [2] /Gericht-missbilligt-Justizbehoerde/!5591146
   DIR [3] https://www.bverwg.de/301115B20F7.15.0
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Schirrmeister
       
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