# taz.de -- Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz: „Reines Büroversehen“
> Versammlungsbehörde erteilt „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ falsche
> Auskunft. Grüne und Linke fragen den Innenstaatssekretär nach den
> Gründen.
IMG Bild: Eine von rund 5000 Versammlungen im Jahr in der Hauptstadt: Demo gegen steigende Mieten
Berlin taz | Die Hauptstadt hat seit Ende Februar bekanntlich ein neues
Versammlungsfreiheitsgesetz. Es sei [1][das liberalste in der
Bundesrepublik] – Grüne und Linke betonen das gern. Schließlich haben sie
es dem Koalitionspartner SPD abgetrotzt. Vom Herzstück der rot-rot-grünen
Innenpolitik ist die Rede. Aber was nützen all die schönen Bestimmungen,
wenn die Polizei nicht mitspielt?
Da gab es etwa folgenden Fall: Am 13. März hatten Unterstützer von
„Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ eine Versammlung in der S-Bahn-Halle am
Ostkreuz angemeldet. Die Versammlungsbehörde teilte den Anmeldern mit, um
sich dort zu versammeln, bedürfe es „der ausdrücklichen Erlaubnis des
Verwalters der Liegenschaft“.
Diese Auskunft war falsch. Denn Paragraf 20 des
Versammlungsfreiheitsgesetzes besagt: Öffentliche Versammlungen dürfen auf
privatrechtlich betriebenen Verkehrsflächen durchgeführt werden, wenn diese
der Allgemeinheit geöffnet sind und die Grundstücke überwiegend von der
öffentlichen Hand beherrscht werden. (Das gilt ganz klar auch für
Bahnhöfe).
Eine Zustimmung der Eigentümer sei nicht erforderlich, heißt es weiter in
dem Gesetzestext. Und: Die Versammlungsbehörde unterrichtet die Eigentümer
von der angemeldeten Versammlung.
## Falsche Auskunft
Irritiert über das Vorgehen der Versammlungsbehörde hakten Grüne und Linke
bei der Innenverwaltung nach. Der Fall am Bahnhof Ostkreuz sei nicht der
einzige gewesen, berichtet der Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg
der taz. Er wisse von mehreren Situationen, in denen Anmelder von „Deutsche
Wohnen & Co Enteignen“ von der Versammlungsbehörde per Mail falsche
Auskunft bekommen hätten: „Das ist nicht nur ärgerlich, es sorgt auch für
Verunsicherung.“
In zwei schriftlichen Anfragen, eine davon mit Benedikt Lux (Grüne), hat
Schlüsselburg sich nach der Umsetzung des Versammlungsfreiheitsgesetzes
erkundigt. In diesem gibt es für die Polizei noch mehr
[2][gewöhnungsbedürftige Neuerungen]. Die Antwort von Innenstaatssekretär
Torsten Akmann (SPD) vom 5. März könnte man so zusammenfassen: Keine Sorge,
wir haben das im Griff.
Schließlich, so Akmann, gäben die Regelungen zumeist den aktuellen Stand
der Rechtsprechung wieder. Das Deeskalationsgebot beispielsweise sei ein
schon seit Jahren fest verankerter und gelebter Grundsatz in der Berliner
Polizeipraxis. Im Übrigen werde die Polizei seit letztem Herbst geschult,
was Neuerungen betreffe.
Schlüsselburg ließ nicht locker. Wie dann der falsche Hinweis bezüglich der
Ringbahnhalle zu erklären sei? Akmanns Antwort, im Abgeordnetenhaus am 31.
März eingegangen, liegt der taz exklusiv vor: Es handele sich „um ein
reines Büroversehen“, schreibt der Innenstaatssekretär. Aha. Das sei eine
„sehr blumige Umschreibung für eine rechtswidrige Auskunft“, findet
Schlüsselburg. Mit Argusaugen werde der Gesetzgeber darüber wachen, dass
das nicht noch mal passiere, kündigt der Linkenpolitiker an.
Gesetzgeber, das ist wohl eine blumige Umschreibung für Schlüsselburg und
Lux.
8 Apr 2021
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## AUTOREN
DIR Plutonia Plarre
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