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       # taz.de -- Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz: „Reines Büroversehen“
       
       > Versammlungsbehörde erteilt „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ falsche
       > Auskunft. Grüne und Linke fragen den Innenstaatssekretär nach den
       > Gründen.
       
   IMG Bild: Eine von rund 5000 Versammlungen im Jahr in der Hauptstadt: Demo gegen steigende Mieten
       
       Berlin taz | Die Hauptstadt hat seit Ende Februar bekanntlich ein neues
       Versammlungsfreiheitsgesetz. Es sei [1][das liberalste in der
       Bundesrepublik] – Grüne und Linke betonen das gern. Schließlich haben sie
       es dem Koalitionspartner SPD abgetrotzt. Vom Herzstück der rot-rot-grünen
       Innenpolitik ist die Rede. Aber was nützen all die schönen Bestimmungen,
       wenn die Polizei nicht mitspielt?
       
       Da gab es etwa folgenden Fall: Am 13. März hatten Unterstützer von
       „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ eine Versammlung in der S-Bahn-Halle am
       Ostkreuz angemeldet. Die Versammlungsbehörde teilte den Anmeldern mit, um
       sich dort zu versammeln, bedürfe es „der ausdrücklichen Erlaubnis des
       Verwalters der Liegenschaft“.
       
       Diese Auskunft war falsch. Denn Paragraf 20 des
       Versammlungsfreiheitsgesetzes besagt: Öffentliche Versammlungen dürfen auf
       privatrechtlich betriebenen Verkehrsflächen durchgeführt werden, wenn diese
       der Allgemeinheit geöffnet sind und die Grundstücke überwiegend von der
       öffentlichen Hand beherrscht werden. (Das gilt ganz klar auch für
       Bahnhöfe).
       
       Eine Zustimmung der Eigentümer sei nicht erforderlich, heißt es weiter in
       dem Gesetzestext. Und: Die Versammlungsbehörde unterrichtet die Eigentümer
       von der angemeldeten Versammlung.
       
       ## Falsche Auskunft
       
       Irritiert über das Vorgehen der Versammlungsbehörde hakten Grüne und Linke
       bei der Innenverwaltung nach. Der Fall am Bahnhof Ostkreuz sei nicht der
       einzige gewesen, berichtet der Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg
       der taz. Er wisse von mehreren Situationen, in denen Anmelder von „Deutsche
       Wohnen & Co Enteignen“ von der Versammlungsbehörde per Mail falsche
       Auskunft bekommen hätten: „Das ist nicht nur ärgerlich, es sorgt auch für
       Verunsicherung.“
       
       In zwei schriftlichen Anfragen, eine davon mit Benedikt Lux (Grüne), hat
       Schlüsselburg sich nach der Umsetzung des Versammlungsfreiheitsgesetzes
       erkundigt. In diesem gibt es für die Polizei noch mehr
       [2][gewöhnungsbedürftige Neuerungen]. Die Antwort von Innenstaatssekretär
       Torsten Akmann (SPD) vom 5. März könnte man so zusammenfassen: Keine Sorge,
       wir haben das im Griff.
       
       Schließlich, so Akmann, gäben die Regelungen zumeist den aktuellen Stand
       der Rechtsprechung wieder. Das Deeskalationsgebot beispielsweise sei ein
       schon seit Jahren fest verankerter und gelebter Grundsatz in der Berliner
       Polizeipraxis. Im Übrigen werde die Polizei seit letztem Herbst geschult,
       was Neuerungen betreffe.
       
       Schlüsselburg ließ nicht locker. Wie dann der falsche Hinweis bezüglich der
       Ringbahnhalle zu erklären sei? Akmanns Antwort, im Abgeordnetenhaus am 31.
       März eingegangen, liegt der taz exklusiv vor: Es handele sich „um ein
       reines Büroversehen“, schreibt der Innenstaatssekretär. Aha. Das sei eine
       „sehr blumige Umschreibung für eine rechtswidrige Auskunft“, findet
       Schlüsselburg. Mit Argusaugen werde der Gesetzgeber darüber wachen, dass
       das nicht noch mal passiere, kündigt der Linkenpolitiker an.
       
       Gesetzgeber, das ist wohl eine blumige Umschreibung für Schlüsselburg und
       Lux.
       
       8 Apr 2021
       
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