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       # taz.de -- Entscheidung zum Abstammungsrecht: Vom Recht, Mutter zu sein
       
       > Gesa und Verena Akkermann sind Mütter einer Tochter. Doch nur Gesa darf
       > sich Mutter nennen. Ist das rechtens? Karlsruhe muss das nun klären.
       
   IMG Bild: Glückliche Familie
       
       Die Geburt hat sich den Müttern eingebrannt: Das hektische Piepen der
       Monitore, die melden, dass Gesa Teichert-Akkermann und das Kind in ihrem
       Bauch zu wenig Sauerstoff im Blut haben. Der Chefarzt, der das OP-Team zum
       Notkaiserschnitt ruft. Das blaue Baby, das er drei Minuten später in den
       Händen hält und das sich nicht bewegt. Die Stille zwischen den
       Beatmungsversuchen. Verena Akkermann erinnert sich an die Worte, mit denen
       sie versucht hat, ihre Tochter zum Atmen zu bewegen. An den Takt, in dem
       sie mit Paula an ihrer Brust atmet. Gesa sieht immer noch die 94 Prozent
       Sauerstoffsättigung vor sich, die der Überwachungsmonitor anzeigt. Hört das
       Schmatzen an ihrer Brust. Der Moment, in dem sie weiß, dass sie es
       geschafft haben.
       
       Die Risikogeburt, die immer nur ein abstraktes Szenario war, ist zu einem
       Teil ihrer Geschichte geworden. Eine ganz persönliche Geschichte, die
       zugleich erzählt, wie Staat, Justiz und Gesellschaft in Deutschland
       festlegen, was Familie bedeutet. Gesa Teichert-Akkermann und ihre Frau
       Verena Akkermann kämpfen gegen das deutsche Abstammungsrecht. Angefangen
       haben sie damit etwa zur selben Zeit, in der sie über den Namen ihres
       Ungeborenen diskutierten und das Kinderzimmer apfelgrün strichen. Wann ihr
       Rechtsstreit endet, ist ungewiss. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht
       Celle entschieden, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       vorzulegen.
       
       Von den Einzelkämpferinnen zu einer rechtlich gut vertretenen Familie bis
       hin zum Teil einer Bewegung – so fassen die beiden Frauen das letzte Jahr
       zusammen.
       
       Mehrfach haben sie in diesem Jahr geschildert, welche Risiken die
       Schwangerschaft birgt: Gesa ist 45 Jahre alt und sitzt im Rollstuhl. Sie
       hat das Turner-Kieser-Syndrom, eine Erkrankung, die ihre Gelenke versteifen
       lässt. Der Kaiserschnitt ist riskant. Sollte Gesa die Geburt nicht
       überleben, stünde Verena allein mit einem Kind da, für das der Staat ihr
       kein Sorgerecht gewährt. Denn zwei Frauen, die gemeinsam ein Kind kriegen,
       können rechtlich betrachtet nicht beide Mütter sein.
       
       ## Auf dem Papier gilt Gesa Akkermann als alleinerziehend
       
       Gesa und Verena sind seit 24 Jahren ein Paar, seit 2013 sind sie
       verpartnert, seit Kurzem verheiratet. Gesa arbeitet für die
       Magnus-Hirschfeld-Stiftung, Verena ist Schulleiterin. Sie wohnen in einem
       kleinen Dorf in der Nähe von Hildesheim. Sie haben sich lange ein
       gemeinsames Kind gewünscht. Drei Fehlgeburten haben sie erlebt, bevor beim
       vierten Mal eine Embryonenspende Erfolg hatte. Bis hierhin waren sie gleich
       anderen Paaren.
       
       Das Abstammungsrecht erkennt jedoch nur Gesa als Mutter an, da sie Paula
       geboren hat. Auf dem Papier gilt sie als alleinerziehend. Verena ist als
       Mutter nirgendwo aufgeführt.
       
       Ende Januar, Paula ist mittlerweile fast ein Jahr alt. Zwischen ihren
       Müttern schaut sie neugierig in die Kamera. Statt bei Kaminfeuer und
       Ostfriesentee wie beim letzten [1][Gespräch vor einem Jahr] sitzen Gesa und
       Verena vor dem Bildschirm ihres Laptops. Die Mütter wechseln sich ab:
       Erzählt Verena, nutzt Gesa die Gelegenheit um zu stillen. Redet Gesa,
       blättert Verena mit Paula durch Bilderbücher. Interviews geben und
       gleichzeitig ein Baby versorgen – darin haben sie im letzten Jahr Routine
       bekommen.
       
       Mitte Januar, zwei Wochen zuvor, hat sich das Oberlandesgericht Celle mit
       ihrem Fall befasst. Es ist bereits das dritte Gericht: Die Akkermanns haben
       in zweiter Instanz auf die Berichtigung ihrer Geburtsurkunde und die
       Feststellung von Verenas Mutterschaft geklagt. Sie sehen nicht nur Paulas
       Kindeswohl gefährdet, sondern auch ihre Grundrechte verletzt. Artikel 3 des
       [2][Grundgesetzes] sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Und
       weiter: Menschen dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt
       werden. Artikel 6 sagt: Der Staat muss die Ehe und Familie schützen. Die
       Akkermanns sehen sich nicht gleichbehandelt, sie fühlen sich benachteiligt.
       Sie haben den Eindruck, dass der Staat ihre Familie nicht schützt.
       
       Konnten sie die Richter*innen in Celle überzeugen, wäre Verena auch auf
       dem Papier Paulas Mutter. Für die Familie ein großer Erfolg. Damit
       allerdings der Paragraph 1592 in Zukunft nicht mehr nur für heterosexuelle,
       sondern auch für lesbische Eltern oder Eltern mit Divers-Eintrag gilt,
       reicht es nicht, wenn das Oberlandesgericht den Akkermanns Recht gibt. Die
       Entscheidung wäre für andere Gerichte nicht bindend und die gemeinsame
       Mutterschaft lesbischer Paare weiterhin eine Einzelfallentscheidung.
       
       Bisher orientierten sich die Gerichte an einem Urteil des
       Bundesgerichtshofs von 2018. Dieser hatte in einem ähnlichen Fall
       abgelehnt, den Paragrafen 1592 auch für Mitmütter zu öffnen. Der Grund: In
       der Geburtsurkunde versuche man, ein Kind anhand seiner biologischen
       Abstammung seinen Eltern zuzuordnen. Eine Vermutung für diese biologische
       Abstammung bestehe bei lesbischen Paaren eben nicht. Doch das Urteil ist
       umstritten: Auch bei heterosexuellen Paaren ist der als Vater eingetragene
       Mann nicht immer auch der Erzeuger des Kindes.
       
       Oberlandesgerichte sind dem Bundesgerichtshof untergeordnet. Das erschwert
       es ihnen, seine Rechtsprechung infrage zu stellen. „Es müsste schon ein
       eher mutiges Gericht sein“, meint Anwältin Lucy Chebout.
       
       ## Der Beschluss: Karlsruhe muss entscheiden
       
       Seit diesem Mittwoch steht fest: Mut hat bei dem Beschluss des
       Oberlandesgerichts durchaus eine Rolle gespielt. Zwar hat der Senat die
       Mutterschaft Verena Akkermanns nicht anerkannt – dafür biete das derzeitige
       Gesetz keine Grundlage – dennoch halten die Richter*innen die
       gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts für verfassungswidrig. Sie sehen
       die Grundrechte queerer Eltern und ihrer Kinder verletzt. In dem 60seitigen
       Beschluss positionieren sie sich damit gegen die Entscheidung des
       Bundesgerichtshofs von 2018, der keine verfassungsrechtlichen Bedenken
       geäußert hatte. Das hat Signalwirkung in Richtung der Familiengerichte, vor
       allem aber in Richtung des Gesetzgebers – auch wenn das Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts noch aussteht.
       
       Für die Akkermanns ist der Beschluss ein Etappensieg. Die Frauen reichen
       nun nicht selbst Verfassungsbeschwerde ein; stattdessen legt der Senat die
       gesetzliche Regelung direkt den Richter*innen in Karlsruhe vor. Konkrete
       Normenkontrolle nennt sich dieses Verfahren.
       
       Gleichzeitig hält Familie Akkermann immer noch eine Geburtsurkunde in der
       Hand, die eine der beiden Mütter verschweigt. Es kann Jahre dauern, bis das
       Bundesverfassungsgericht in ihrer Sache entscheidet. Jahre der rechtlichen
       Unsicherheit.
       
       Das Paar hat sich dafür entschieden, diese rechtliche Unsicherheit
       auszuhalten. Die Alternative wäre eine Stiefkindadoption: ein aufwendiges
       Prozedere, das sich jahrelang hinziehen kann. Bei dem die Mitmutter dem
       Jugendamt und dem Familiengericht beweisen muss, dass sie geeignet ist, das
       Sorgerecht für ihr Kind zu tragen. Je nachdem wer vor ihr sitzt, muss sie
       Fragen zu ihrer Sexualität beantworten, Gesundheitszeugnisse vorweisen oder
       zeigen, wie sie ihr Kind wickelt.
       
       Die Akkermanns lehnten diesen Weg von Anfang an ab. Dass sich trotzdem
       viele lesbische Paare für die Stiefkindadoption entscheiden, verstehen sie.
       „Die stehen an dem gleichen Punkt wie wir und sagen: Eigentlich müsste man
       sich wehren, aber aus welchen Gründen auch immer können wir das gerade
       nicht“, sagt Gesa Teichert-Akkermann. „Und ich glaube, das sind immer gute
       Gründe.“
       
       ## Der Konflikt beginnt mit einer Seite Papier
       
       Niemals hätte sie gedacht, dass Zeitungen und Magazine aus ganz Deutschland
       über ihre Klage berichten würden. Im Nachhinein sehe alles viel planvoller
       aus, sagt sie. Dabei begann ihr Weg durch die Gerichte mit einem einzelnen
       Blatt Papier: wenige Zeilen an das Standesamt in Hildesheim, zwei
       Unterschriften, eingegangen am 18. November 2019, rund drei Monate vor der
       Geburt. Verena Akkermann erkennt darin ihre Mit-Mutterschaft an, Gesa
       Teichert-Akkermann erklärt sich einverstanden.
       
       Es dauert nur eine Woche, bis das Standesamt ablehnt. Noch im Dezember legt
       das Paar Widerspruch ein.
       
       Anfang Januar, Gesa ist mittlerweile im neunten Monat schwanger,
       verschicken die beiden das erste Rundschreiben. Im Anhang ein
       Kampagnenlogo: zwei Frauen, die eine im Rollstuhl, in ihrer Mitte ein Kind.
       „Mama“ steht neben der einen, „Mami“ neben der anderen. Sie stehen auf
       einem Regenbogen, eine Sonne strahlt. Sie haben sich entschieden an die
       Öffentlichkeit zu gehen – ab jetzt geht es nicht mehr nur um ihre Klage,
       sondern um die schätzungsweise 14.000 Kinder, die in Regenbogenfamilien
       abseits der heterosexuellen Norm geboren werden. Den größten Teil dieser
       Familien bilden lesbische Paare.
       
       Mit jedem Tag, den Paulas Geburt näher rückt, häufen sich die Termine: Eine
       Woche nach ihrem Kampagnenstart reichen die Akkermanns Klage beim
       Amtsgericht Hildesheim ein. Am 7. Februar 2020, sechs Tage vor dem
       geplanten Kaiserschnitt, treffen die Frauen eine Notarin in Hannover, die
       sich bereit erklärt hat, Verenas Mitmutterschaft notariell anzuerkennen –
       die jene Unterschrift setzt, die das Standesamt Hildesheim verwehrt hatte.
       
       Noch im Krankenhaus stellen sie die Unterlagen für das Standesamt zusammen:
       die notarielle Anerkennung der Mitmutterschaft, die Geburtsbescheinigung,
       ihre Heiratsurkunde, dazu Ausweisdokumente. Weil Paula in Hannover auf die
       Welt gekommen ist, ist jetzt neben Hildesheim ein zweites Standesamt
       zuständig.
       
       Sie reichen die Unterlagen ein, als hätte es nie eine Klage gegeben. Sie
       wissen, dass das Standesamt ablehnen wird. Trotzdem haben beide einen
       letzten Funken Hoffnung, dass jetzt, mit Paulas Geburt, auch der Weg durch
       die Gerichte ein Ende hat.
       
       ## Das Standesamt bleibt stur
       
       Die Akkermanns hoffen nur drei Wochen lang. Im Briefkasten liegt die
       Geburtsurkunde von Paula, der Absender: das Standesamt Hannover. Verena
       Akkermann taucht in dem Dokument nicht auf. Als ob sie nie eine zweite
       Elternstelle geltend gemacht hätten. In dem Moment haben sie den Eindruck,
       als würde ihre Diskriminierung schwarz auf weiß sichtbar, sagen die
       Akkermanns später, mit Adler und Stempel. Paula hat rechtlich nur eine
       Mutter.
       
       Die Neufassung des Abstammungsrechts politisiert auch die Politik. In
       demselben Monat, in dem Paula geboren wird, lehnt der Bundestag einen
       Gesetzentwurf der Grünen ab. Der sah jene Reform von Paragraf 1592 vor und
       stützte sich auf Vorschläge, die ein Arbeitskreis im Bundestag erarbeitet
       hatte. Die große Koalition, AfD und FDP lehnen die Initiative ab.
       
       Im März 2020 klagen die Akkermanns gegen die Geburtsurkunde, die das
       Standesamt Hannover ihnen ausgestellt hat. Von jetzt an vertritt sie die
       Anwältin Lucy Chebout aus Berlin – pro bono. Chebout nahm als Referendarin
       an dem Arbeitskreis des Bundestags teil. Zusätzlich ist die Gesellschaft
       für Freiheitsrechte (GFF) auf die Familie aufmerksam geworden – ein Verein,
       der einzelne Klagen wie die der Akkermanns strategisch begleitet. Lea
       Beckmann, Verfahrenskoordinatorin bei der Gesellschaft, übernimmt jetzt die
       Planung und die Pressearbeit für die Akkermanns.
       
       „Letztes Jahr, als Gesa hochschwanger war, da waren wir allein“, sagt
       Verena Akkermann. Sie sitzt dabei vor der Kamera, während Gesa in der Küche
       Paula füttert. Seit die Anwältin und der Verein sie unterstützten, sei sie
       entspannter. Sie weiß, welches Schreiben ihre Anwältin vorbereitet und
       welches Gericht abgelehnt hat. Mit der rechtlichen Situation sei es ähnlich
       wie mit Corona, sagt sie: „Man gewöhnt sich leider daran.“
       
       Wenn die Akkermanns auf das letzte Jahr blicken, wechseln sie fließend von
       juristischen Fachbegriffen zu Paulas ersten Krabbelversuchen. Mal sind sie
       Klägerinnen, mal Mütter. Nur eines haben beide Welten gemeinsam: Paula
       steht im Mittelpunkt. „Natürlich fühle ich mich als Lesbe diskriminiert“,
       sagt Verena. „Aber dass am Ende Paula diejenige ist, die – rechtlich
       gesehen – darunter leidet, dass sie zwei Mütter hat, das halte ich für das
       gewichtigere Argument.“
       
       Gesa ist wieder dazugekommen, sie nickt. Sowohl die Anhörung in Celle als
       auch die Kommentarspalten bei Twitter zeigten ihr, dass viele immer noch
       zwischen der „normalen“ und der „Homo“-Ehe unterschieden. Und das zeige
       sich dann auch an den Geburtsurkunden. „Es sollte nicht darum gehen, Vater
       und Mutter in dieser Urkunde zu bestimmen, sondern darum, einem Kind zwei
       Elternteile zuzuordnen. Und ob die cis oder trans sind und wie die
       begehren, das darf keine Rolle spielen. Der Schutz muss der Ehe und der
       Familie gelten, egal in welcher Konstellation.“
       
       Es gibt mittlerweile mehrere Gesetzesinitiativen, die die lesbische
       Mutterschaft in den Blick nehmen. Im Sommer 2020 hat das
       Bundesjustizministerium einen weiteren Entwurf geschrieben, aber noch nicht
       veröffentlicht. Doch was ist mit trans* Menschen, mit nicht-binären oder
       einigen inter* Menschen? Mit jenen, die den noch neuen Personenstand
       „divers“ oder aber keinen Geschlechtseintrag haben? Deren Elternschaft
       klammern die Entwürfe aus – schwer genug, für lesbische Eltern, im
       Bundestag politische Mehrheiten zu finden.
       
       Gesa geht davon aus, dass in Berlin noch lange diskutiert, aber nichts
       entschieden wird. Die Wahl im September könnte eine Reform zusätzlich
       hinauszögern. Zwar kann sich auch die Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts über Jahre hinziehen – doch selbst dann, schätzt
       Gesa, könnten die Richter schneller sein als die Politik.
       
       Im Juli 2020 lehnten die Amtsgerichte in Hildesheim und Hannover die Klagen
       ab, die Chebout nach Paulas Geburt eingereicht hatte. Das Verfahren ging in
       die nächste Instanz. Am 13. Januar 2021 die Videoverhandlung vor dem
       Oberlandesgericht Celle. Vor der Verhandlung trafen sich die Akkermanns,
       ihre Anwältin und Lea Beckmann von der GFF in Hildesheim – für Twitter
       schossen sie ein Foto, auf dem sie gemeinsam ein Banner hochhalten.
       „#PaulaHatZweiMamas“ steht darauf; der Hashtag landet am Verhandlungstag
       auf Platz zwei der deutschen Twittertrends.
       
       Neben dem Logo der GFF steht auch das Logo von nodoption, einer Berliner
       Initiative, unter der sich mehrere lesbische Paare zusammengeschlossen
       haben. Im August haben sieben von ihnen beim Amtsgericht
       Tempelhof-Kreuzberg Anträge zur gerichtlichen Feststellung der Elternschaft
       eingereicht.
       
       Es ist schon eine Weile dunkel an diesem Abend Ende Januar 2021, Verena
       bringt Paula zu Bett. Gesa erzählt von den ersten Videogesprächen im
       Dezember, bei denen sie die Familien von nodoption kennengelernt haben.
       Wenn der Gedanke an die nächsten Jahre sie zu ängstigen beginnt, erinnert
       sie sich daran. Diesen Sommer will sie anfangen zu arbeiten – der
       öffentliche Kampf gegen das Abstammungsrecht wird dann zu einem parallel
       laufenden Dauerjob. Und es bleibt natürlich die Frage: Wird ihnen das
       Verfassungsgericht am Ende recht geben?
       
       Sollte es so kommen, dann wäre für alle lesbischen Familien, in die ein
       Kind geboren wird, Rechtssicherheit geschaffen. Als Klägerinnen, deren
       persönliche Geschichte im vergangenen Jahr zu einem Politikum geworden ist,
       haben die Akkermanns dieses Ziel vor Augen. Doch wen das Abstammungsrecht
       in Zukunft als Eltern anerkennt, wird sich nicht nur an ihrem Verfahren
       entscheiden. Denn vor den Türen der Gerichte, von der ersten bis zur
       obersten Instanz, warten bereits die nächsten Einzelfälle, die dafür
       streiten, zur Norm gesprochen zu werden.
       
       24 Mar 2021
       
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