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       # taz.de -- Brandschutz in der Rigaer Straße 94: Bezirk prüft selbst
       
       > Überraschend hat am Dienstagmorgen eine Brandschutzbegehung in der Rigaer
       > 94 stattgefunden. Eigentümer und Senat sind düpiert.
       
   IMG Bild: Streitpunkt Rigaer Straße
       
       Berlin taz | Eine Mitarbeiterin der Brandaufsicht des Bezirks
       Friedrichshain-Kreuzberg hat am Dienstagmorgen eine Begehung des
       linksradikalen Hausprojekts [1][Rigaer Straße 94] durchgeführt. Auf
       Anordnung von Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) wurden dabei die
       öffentlichen Bereiche sowie alle Wohnungen des Hauses auf Brandschutzmängel
       untersucht. Die Begehung, bei der auch Rigaer 94-Anwalt Lukas Theune dabei
       war, sei problemlos verlaufen, so eine Bewohnerin in einem
       [2][Landgerichtsprozess] am Vormittag.
       
       Der Bezirk teilte anschließend mit, dass im Ergebnis der Begehung ein
       „Mängelprotokoll“ erstellt worden sei, das einer weiteren Klärung bedürfe.
       Zudem sei „beabsichtigt, dass die Bauaufsicht demnächst eine
       Kontrollbegehung durchführt“. In einem Statement der Bewohner*innen
       hieß es: „Wie von uns vermutet und nun auch bestätigt, ist unser Haus nicht
       in einem Zustand, der eine Evakuierung aufgrund von Brandschutz notwendig
       macht. Die Beamtin hat auch keine Mängel festgestellt, die wir nicht selbst
       beheben können.“
       
       Nach bisherigen Planungen sollte eine Begehung des Hauses durch die
       Eigentümerseite, unterstützt durch ein großes Polizeiaufgebot, am
       Donnerstag und Freitag stattfinden. Die Bewohner*innen befürchteten,
       dass diese nur ein [3][Vorwand für eine mögliche Räumung oder deren
       Vorbereitung] sei. Entsprechende Absichten hatte der Hausverwalter in einer
       eigenen Mängelliste aufgeschrieben, über die die taz berichtet hatte.
       Darauf bezugnehmend heißt es in der Mitteilung des Bezirks: „Eine
       Nutzungsuntersagung wurde im Rahmen der Begehung nicht ausgesprochen.“
       
       ## Senat will es selber machen
       
       Der ab 10 Uhr tagende Senat zeigte sich durch die Begehung überrascht: „Ich
       wusste es nicht, und mein Eindruck war, dass auch andere Senatsmitglieder
       keine Kenntnis hatten“, sagte Sozialsenatorin Elke Breitenbach
       (Linkspartei) in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung.
       
       Wie Martin Pallgen, Sprecher von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf
       taz-Anfrage sagte, stimmte die rot-rot-grüne Landesregierung mehrheitlich
       einem Antrag von Geisel zu, der Bezirk möge per Duldungsanordnung die
       Bewohner*innen verpflichten, eine Begehung durch den Eigentümer und
       einem von ihm beauftragten Brandschutzgutachter zuzulassen. Verweigere sich
       der Bezirk, werde „der Senat die Anordnung an die Bewohner*innen im
       Wege einer Ersatzvornahme übernehmen“, es also selber machen. Pallgen
       sagte: „Der Senat steht auf dem Standpunkt, dass ein Vertreter der
       Eigentümer das Recht hat, sich selbst ein Bild zu machen.“
       
       Breitenbach und ihr Parteifreund Sebastian Scheel, der
       Stadtentwicklungssenator, hatten sich bei der Abstimmung enthalten, alle
       anderen stimmten dafür, darunter auch Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne),
       der in der Sitzung vor einer Woche noch gegen einen Beschluss des
       Geisel-Antrags gestellt hatte. Die Begehung soll sich dem Beschluss zufolge
       nicht auf alle Wohnungen erstrecken.
       
       Die Eigentümerseite, vertreten durch Anwalt Markus Bernau, wurde ebenfalls
       überrascht und erfuhr erst im Gerichtssaal von der Begehung durch den
       Bezirk. Gegen eine „kleine Begehung“ des Bezirksamtes – Florian Schmidt
       hatte nur die Begehung einer Wohnung in Aussicht gestellt – hatte Bernau am
       Freitag vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht. Am
       Nachmittag – Stunden nach der Begehung – kam das Urteil. Demnach müsse der
       Bezirk eine Duldungsanordnung an die Bewohner*innen erlassen, das
       Betreten der Wohnungen sei „zu ermöglichen“.
       
       Darüber hinaus hieß es von Seiten des Verwaltungsgerichts: „Eine solche
       Anordnung müsse die Behörde allerdings erst noch erlassen. Wegen der mit
       der Vollstreckung dieser Anordnung verbundenen zeitlichen Verzögerung sei
       der für den kommenden Donnerstag und Freitag geplante Einsatz nicht zu
       realisieren und müsse kurzfristig verschoben werden.“ Keinen Erfolg hatte
       die Eigentümerseite mit ihrem Antrag, dem Bezirk zu verbieten, „das Gebäude
       zum Zweck einer eigenen Brandschutzbegehung zu betreten“.
       
       ## Weitere Überprüfung nötig?
       
       Ob eine Duldungsanordnung, die der zwangsweisen Durchsetzung zur Betretung
       zum Zwecke des Brandschutzes dient, nach der heutigen Begehung überhaupt
       noch erforderlich ist, scheint fraglich. Auch der Senat scheint
       unschlüssig: Die Parallelität von Begehung und Diskussion haben dazu
       geführt, „dass wir uns noch nicht angucken konnten, was daraus folgt“,
       sagte der stellvertretende Senatssprecher Julian Mieth der taz. Nach seinen
       Worten gibt es die Erwartung an den Bezirk, genau zu dokumentieren, was er
       unternommen hat – „eine Twitter-Nachricht reicht dafür nicht aus.“ Der
       Senat sei nicht dazu da, dem Eigentümer zu einer Begehung der Wohnungen zu
       verhelfen.
       
       Geisel-Sprecher Pallgen hingegen äußerte scharfe Kritik am Baustadtrat:
       „Der Bezirk will offensichtlich die Eigentümervertreterin nicht im Haus
       haben.“ Schmidt müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, „politisch
       intendiert und motiviert gehandelt zu haben“.
       
       Das Bezirksamt teilte unterdessen mit, nun zu prüfen, ob sich die im
       Dezember erlassene Anordnung an die Eigentümer den Brandschutz im Haus zu
       überprüfen und sicherzustellen „erledigt hat“. Auf Anfrage der taz sagte
       Florian Schmidt: „Wir werden sehr zeitnah das Mängelprotokoll haben und den
       Senatsverwaltungen für Inneres, Stadtentwicklung und Justiz zur Verfügung
       stellen.“
       
       Die Bewohner*innen und Anwält*innen der Rigaer94 sehen keinen Grund
       mehr für eine weitere Überprüfung durch die Eigentümer. „Anlasslose
       Begehungen finden nicht statt. Die Sache ist erledigt“, so Anwalt Benjamin
       Hersch vor Gericht. Im Statement der Rigaer 94 hieß es, Innensenator Geisel
       würde „politischen Selbstmord begehen“ sollte er an einer „Invasion“
       festhalten.
       
       In dem Prozess vor dem Landgericht stellten die Anwält*Innen der Rigaer
       94 zum wiederholten Male die Prozessfähigkeit der Eigentümerschaft infrage.
       Aufheben lassen wollten sie damit einen [4][Beschluss des Kammergerichts
       von Mitte Februar], der der Briefkastenfirma Lafone Investments Limited das
       Recht zugebilligt hatte, das Haus mit einem Brandschutzgutachter zu
       begehen. Eine erneute Prüfung der angezweifelten Legitimierung des
       Eigentümeranwalts lehnte das Landgericht aber ab. Am Nachmittag wies es den
       Einspruch ab und bestätigte die einstweilige Verfügung des Kammergerichts.
       
       9 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
   DIR Stefan Alberti
       
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