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       # taz.de -- Schrittweiser Ausstieg aus dem Lockdown: Was sich jetzt ändert
       
       > Geschäfte werden bald öffnen, Schnelltests angewandt. Auch über
       > 65-Jährige sollen mit AstraZeneca geimpft werden. Ein Überblick.
       
   IMG Bild: Wirkt auch bei über 65-Jährigen: AstraZeneca-Impfstoff gegen Corona
       
       Im [1][Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz] war noch zaghaft
       angedeutet, dass von der Ständigen Impfkommission (Stiko) eine baldige
       [2][Empfehlung des AstraZeneca-Impfstoffs auch für Menschen ab 65] erwartet
       werde. Kaum 12 Stunden nach Ende der Konferenz war es dann schon soweit:
       Aufgrund positiver Studienergebnisse aus Großbritannien, wo der Impfstoff
       immer schon auch an Ältere verimpft wird, hob die Stiko die
       Altersbegrenzung auf. Zudem wird empfohlen, das Intervall zwischen erster
       und zweiter Impfung auf 12 Wochen zu verlängern.
       
       Das ändert vieles: Unter den laut Impfverordnung zuerst zu Impfenden sind
       vor allem ältere Menschen. Weil bisher aber nicht klar war, ob AstraZeneca
       bei denen überhaupt wirkt, wurden sie vorerst nur mit anderen Stoffen
       geimpft. Damit der schon bestellte AstraZeneca-Impfstoff wiederum nicht
       herumliegt, wurde in nahezu allen Bundesländern begonnen, auch unter
       65-Jährige aus der Priorisierungsgruppe 2 zu impfen.
       
       Je nach Bundesland kommen vorerst nur bestimmte Berufsgruppen wie
       Lehrer*innen, Erzieher*innen, Polizist*innen oder auch die besonders
       gefährdeten Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen sowie
       Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen zum Zug. Wenn nun der
       Impfstoff von AstraZeneca an alle Menschen über 65 abgegeben werden kann,
       wäre wieder die erste Priorisierungsgruppe dran.
       
       ## Impfungen bei Hausärzt*innen
       
       Genaueres wird der Impfverordnung zu entnehmen sein, die nach den
       Beschlüssen vom Mittwoch und den aktuellen Ereignissen überarbeitet wird
       und deren Veröffentlichung für nächste Woche erwartet wird. Darin werden
       noch mehr Neuerungen enthalten sein: Die in einigen Ländern bereits
       modellhaft begonnene Impfung durch Hausärzt*innen soll „einen festen
       Rahmen“ erhalten. Ungeregelt waren bisher die Vergütung und Belieferung der
       Ärzt*innen sowie die Meldung und Abrechnung der durchgeführten Impfungen.
       
       Es sollen dann auch die Hausärzt*innen sein, die die Impfberechtigung
       prüfen. Das dürfte vor allem den Zugang der Menschen mit Vorerkrankungen
       und Behinderungen zur lang ersehnten Immunisierung erleichtern. In die
       flächendeckenden Impfungen sollen Hausärzt*innen ebenso wie
       Betriebsärzt*innen allerdings erst ab Ende März oder Anfang April
       eingebunden werden.
       
       Um das Impftempo zu beschleunigen, wurde Mittwochnacht außerdem
       beschlossen, die für die Zweitimpfung zurückgehaltenen Dosen deutlich zu
       reduzieren und die zulässigen Intervalle zwischen erster und zweiter
       Impfung auszuschöpfen.
       
       Bislang wurden rund 11,5 Millionen Impfdosen nach Deutschland geliefert und
       6,8 Millionen verimpft. Das entspricht bei den Erstimpfungen einer
       Impfquote von 5,5 Prozent der Gesamtbevölkerung, bei den Zweitimpfungen 2,7
       Prozent. Bis Anfang April werden weitere 7,8 Millionen Impfdosen erwartet.
       
       ## Nur ein kostenloser Test pro Woche
       
       Ab kommendem Montag können sich alle Bürger:innen einmal pro Woche
       kostenfrei auf Corona testen lassen. Darauf haben sich die
       Ministerpräsident:innen und die Kanzlerin am Mittwoch geeinigt. Die
       Tests sollen dabei helfen, die beschlossenen Öffnungsschritte abzusichern.
       Sie könnten, so betonte Bundeskanzlerin Merkel am Mittwoch, mehr Sicherheit
       für Kontakte geben.
       
       Die Schnelltests werden von geschultem Personal vor Ort, etwa in
       Testzentren, Apotheken und Arztpraxen, durchgeführt. Die Kosten übernimmt
       der Bund, die Umsetzung liegt bei den Ländern und Kommunen. Im Vorfeld der
       Ministerpräsidentenkonferenz waren zunächst noch zwei kostenfreie Tests pro
       Woche im Gespräch. Doch auch mit der nun reduzierten Testzahl könnte es bis
       April dauern, bis die Schnelltests flächendeckend verfügbar sind.
       
       Schneller gehen könnte es derweil mit den Selbsttests: Der Discounter Aldi
       kündigte an, diese bereits am Samstag anzubieten. Andere Händler, etwa
       Drogerien, wollen in der kommenden Woche nachziehen. Die ersten Selbsttests
       waren in der vergangenen Woche zugelassen worden. Anders als bei den
       bisherigen Schnelltests ist nur ein Abstrich im vorderen Nasenraum nötig,
       sodass diese auch von Laien durchgeführt werden können.
       
       Ein negativer Schnell- oder Selbsttest soll künftig bei bestimmten
       körpernahen Dienstleistungen erforderlich sein, später bei bestimmten
       Inzidenzen auch für Kino-, Theater- und Restaurantbesuche. Fraglich ist im
       Falle der Selbsttests allerdings, wie sichergestellt werden soll, dass er
       korrekt durchgeführt und tagesaktuell ist. Der Geschäftsführer des
       Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, kritisierte die
       Teststrategie in der Rheinischen Post als zu unkonkret. Insbesondere bei
       den Selbsttests blieben viele Fragen offen.
       
       ## Shoppen ist ab nächster Woche möglich
       
       Bund und Länder haben grundsätzlich eine Verlängerung des Lockdowns bis zum
       28. März beschlossen. Doch tatsächlich dürften trotz anhaltend hoher
       Inzidenzen schon ab kommendem Montag die Innenstädte und Shoppingmalls in
       vielen Teilen Deutschlands wieder voll sein.
       
       Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz von
       unter 50 der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem
       Kunden pro 10 Quadratmeter wieder öffnen kann.
       
       Beim vorherigen Bund-Länder-Gipfel war noch vereinbart worden, diese
       Regelung erst bei einer Inzidenz von unter 35 zuzulassen.
       
       Diese Verschiebung der unteren Lockerungsinzidenz hat ganz massive
       Auswirkungen – zumal der Beschluss es den Bundesländern freistellt, ob für
       die Öffnung von Geschäften die landesweiten oder die regionalen
       7-Tage-Werte gelten sollen. Eine Inzidenz von unter 35 haben aktuell 51
       Kreise, eine Inzidenz von unter 50 haben 153, also dreimal so viele.
       
       Der Wirrwarr der Öffnungsregelungen ist komplett: Mit einer 7-Tage-Inzidenz
       von 47,4 am Donnerstag hat etwa Schleswig-Holstein beschlossen, dass der
       Einzelhandel ab Montag im ganzen Bundesland öffnen darf.
       Mecklenburg-Vorpommern will laut Nordkurier ebenso verfahren – allerdings
       bei einer landesweiten Inzidenz von deutlich höheren 72,7. Von
       [3][einheitlichen Regeln ist Deutschland also weit entfernt].
       
       4 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
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   DIR [2] /Aktuelle-Nachrichten-in-der-Coronakrise/!5755847
   DIR [3] /Beschluesse-von-Bund-Laender-Treffen/!5755849
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Manuela Heim
   DIR Felix Lee
   DIR Alena Weil
       
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