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       # taz.de -- Bilanz des Mietendeckels in Berlin: Es ist angerichtet
       
       > Wenige Anzeigen zur Mietabsenkung, laut einem Immobilienportal aber
       > sinkende Mieten: was der Mietendeckel in Berlin bisher bewirkt hat.
       
   IMG Bild: Wo Investoren Betongold kaufen, bleibt für MieterInnen meist wenig Gold übrig
       
       Seit am 23. November 2020 die zweite Stufe des „Gesetzes zur
       Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“ (MietenWoG) – kurz Mietendeckel – in
       Kraft trat, müssen Mieten, die über der Deckelungsgrenze liegen, gesenkt
       werden. Ob dies tatsächlich geschieht, weiß jedoch niemand – und laut
       Katrin Dietl, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, kann es
       auch niemand kontrollieren, da keine Behörde die Konditionen einzelner
       Mietverträge kenne.
       
       So ist die Mietsenkung eine Sache zwischen Vermieter und Mieter: Erstere
       müssten von sich aus die Miete senken. Wenn das nicht geschieht, der Mieter
       aber meint, [1][Anspruch auf Mietsenkung zu haben], muss er (oder sie)
       selbst aktiv werden – ein Aspekt des MietenWoG, den viele Befürworter des
       Gesetzes durchaus kritisch sehen.
       
       Einfach selber die Miete zu senken, sei jedoch nicht ratsam, sagt der
       Mieterverein – besser stellt man eine „Anzeige zur Mietabsenkung“ bei der
       Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Bis 20. Januar haben dies 1.277
       BerlinerInnen getan. Das klingt nicht viel, schließlich müssten nach
       Schätzung von SenStadt auf Basis des Berliner Mietspiegels rund 340.000
       Haushalte vom Deckel profitiert haben, der Berliner Mieterverein kommt
       sogar auf 365.000.
       
       Geschäftsführer Reiner Wild geht davon aus, dass viele Vermieter ihrer
       Pflicht zur Mietsenkung bislang nicht gefolgt sind: „Wir wissen aus unserer
       Beratung, dass gerade Klein- und Einzelvermieter das nicht machen.“ Auch
       bei Großvermietern gebe es schwarze Schafe. „Eine Menge Vermieter setzen
       auf die Unkenntnis der Mieter“, so Wild. Häufig müssten Mieter auch um die
       Ausstattungsmerkmale ihrer Wohnung streiten, denn „hochwertige“ Bodenbeläge
       oder Sanitäreinrichtungen ermöglichen Vermietern einen Aufschlag auf die
       erlaubte Miete.
       
       Klagen von Vermieterorganisationen wie Haus und Grund, bei den gedeckelten
       Preisen könne man kaum noch notwendige Instandsetzungsarbeiten bezahlen,
       weist Wild zurück. Zwar begrenze der Deckel in der Tat die Renditen der
       Wohnungswirtschaft, das sei ja auch „erwünscht“. Aber: „Wir dürfen nicht
       vergessen, dass in den letzten 10 Jahren die Immobilienvermögen auch durch
       die Mieterhöhungen massiv angestiegen sind. Hier einen ‚Cut‘ einzuführen,
       dürfte die Wirtschaftlichkeit nicht gefährden.“ Zudem seien ab 2022 ja
       moderate Mieterhöhungen erlaubt. Vermieter, die sich durch den Deckel
       unzumutbar belastet sehen, können bei der Investitionsbank Berlin einen
       Härtefallantrag stellen. Bisher wurden laut IBB 981 Härtefallanträge
       gestellt.
       
       So oder so ist es angeraten, die eingesparte Miete erstmal nicht
       auszugeben. Sollte der [2][Mietendeckel vom Verfassungsgericht gekippt
       werden], werden Vermieter vermutlich den Senkungsbetrag rückwirkend
       nachfordern. Knifflig wird es dann für die rund 20.000 BezieherInnen von
       Wohngeld. Die müssen, wenn der Mietendeckel ihre Wohnkosten um mehr als 15
       Prozent reduziert, beim Wohnungsamt einen „Minderungsantrag“ stellen – und
       einen erneuten Antrag auf Erhöhung, falls der Deckel in Karlsruhe fällt.
       
       Auch die weiteren Auswirkungen des Deckels auf den Wohnungs- und
       Immobilienmarkt bleiben abzuwarten. Portale der Immobilienwirtschaft weisen
       seit Monaten darauf hin, das Gesetz führe zu einer Flut von Umwandlungen
       von Miet- in Eigentumswohnungen. Tatsächlich scheint dies – ebenso wie der
       anhaltende Preisboom beim Eigentum – eher ein bundesweites Problem zu sein,
       wie eine [3][Studie im Auftrag der Grünen] im Dezember feststellte.
       
       Anders sieht es bei den aktuellen Mietpreisen aus. Eine Prognose des
       Portals Immowelt sagte am Mittwoch für dieses Jahr ein Minus von 5 Prozent
       bei den Angebotsmieten in Berlin voraus – entgegen dem bundesweiten Trend
       in Großstädten. Nachdem sie bereits 2020 um acht Prozent gesunken seien,
       sollen sich die Mietpreise bis zum Jahresende im Schnitt bei 8,70 Euro pro
       Quadratmeter einpendeln. Allerdings zeigen sich laut der Analyse auch
       negative Nebenwirkungen des Gesetzes: So sei der Anteil an günstigeren
       Bestandswohnungen am gesamten Angebot stark zurückgegangen, während der
       Anteil an nicht regulierten teuren Neubauwohnungen steige.
       
       1 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.mietendeckelrechner.de/
   DIR [2] /Rechtsstreit-um-Mietendeckel/!5747900
   DIR [3] http://(https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/bauen/PDF/gutachten-umwandlung-miet-endf-061229.pdf)
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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