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       # taz.de -- Überzogene Eigenbedarfskündigung: Erst der Wohnraum, dann die Moral
       
       > Ex-Moralkolumnist Rainer Erlinger hat wegen Eigenbedarfs ein ganzes Haus
       > in Berlin-Mitte entmietet. Es ist Zeit, über Enteignungen zu diskutieren.
       
   IMG Bild: Eng ist es in Berlin. Ob es da gerechtfertigt ist, in Mitte auf 240 Quadratmetern zu leben?
       
       Für die Süddeutsche Zeitung hat er 16 Jahre lang in seiner Kolumne „Die
       Gewissensfrage“ moralische Fragen seiner Leser:innen beantwortet: Rainer
       Erlinger, Deutschlands wohl bekanntester Autor in Sachen Moral. Der doppelt
       promovierte Jurist und Mediziner schrieb mehrere Bücher zum Thema, trat im
       Deutschen Theater mit einer „Moral-Show“ auf und hielt als Gastprofessor
       Vorlesungen über Moral.
       
       Eine Antwort auf seine persönliche Gewissensfrage ist [1][Erlinger
       allerdings schuldig geblieben]. Die nämlich lautet: „Darf ich allen
       Mieter:innen aus meinem Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte wegen
       Eigenbedarfs kündigen, weil ich alleine in vier Wohnungen auf 240
       Quadratmetern leben will?“
       
       Für sich selbst hat Erlinger diese Frage trotz des angespannten Berliner
       Wohnungsmarktes mit einem simplen Ja beantwortet. In einem
       Kündigungsschreiben an einen seiner Mieter lässt Erlinger 2017 seine
       Anwältin schildern, dass er die Kündigung zwar bedauere, sie aber leider
       unumgänglich sei: Er lebe sehr beengt in seiner derzeitigen
       Vier-Zimmer-140-Quadratmeter-Wohnung in Prenzlauer Berg. Besuch müsse auf
       einer aufblasbaren Luftmatratze im Arbeitszimmer schlafen („ein für alle
       Beteiligten unschöner Zustand“), außerdem verfüge Erlinger zudem „über eine
       beachtliche Anzahl Bücher, für die in den Regalen schlicht kein Platz mehr
       ist“. Platz für neue Regale sei aber auch keiner da: „Der Eigenbedarf
       meines Mandanten verdringlicht sich von Tag zu Tag“, heißt es im
       Anwaltsschreiben.
       
       Deswegen wolle Erlinger künftig allein in den vier Wohnungen auf 240
       Quadratmetern leben, wie es in dem Schreiben heißt – mit eigener Bibliothek
       und Ankleidezimmer, einer Einliegerwohnung für Gäste, einem Fitnessraum und
       vielleicht einer kleinen Sauna.
       
       Seine letzte Räumungsklage endete nun Mitte Januar mit einem Vergleich.
       112.000 Euro soll Erlinger seiner letzten Mieterin zahlen, wenn diese die
       Wohnung verlässt. Weitere Bewohner:innen sind offenbar nach
       Räumungsklagen und gerichtlichen Vergleichen bereits draußen. Erlinger
       schrieb auf Anfrage, das Haus sei seine Privatsache.
       
       Der Prozessvertreter der Mieterin hat zusammen mit dem Mietshäuser Syndikat
       im vergangenen Dezember einen Antrag auf Enteignung nach Artikel 14 des
       Grundgesetzes gestellt, nach dem Eigentum verpflichtet und dem Wohle der
       Allgemeinheit dienen muss. Die Behörde verweist auf ein fehlendes
       Enteignungsgesetz.
       
       Nun, das könnte es in Berlin bald geben: Das Volksbegehren Deutsche Wohnen
       und Co. enteignen strebt einen Volksentscheid zur Schaffung eines solchen
       Gesetzes an. Allerdings soll dies nur für Immobilienfirmen mit über 3.000
       Wohnungen in Berlin gelten. Fälle wie der von Erlinger werfen zumindest die
       Frage auf, inwiefern auch über diese Untergrenze gerne noch diskutiert
       werden darf.
       
       6 Feb 2021
       
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