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       # taz.de -- Betriebsrat-Kündigung vor Gericht: Ein bizarres Verfahren
       
       > Die Residenz-Gruppe will eine Bremer Betriebsratsvorsitzende los werden.
       > Bei der Güteverhandlung kritisiert die Richterin die Argumentation.
       
   IMG Bild: Den Weg vors Arbeitsgericht suchen Geschäftsführungen manchmal nicht nur, um zu gewinnen
       
       Bremen taz | Der Pflegeheimbetreiber Residenz-Gruppe fährt große Kaliber
       auf: Der Betriebsratsvorsitzenden der Pflegeeinrichtung „Senioren Wohnpark
       Weser“ in Arsten soll fristlos gekündigt werden, drei weiteren Vorsitzenden
       des Gesamtbetriebsrats der Residenz-Gruppe für Bremen, Niedersachsen und
       Nordrhein-Westfalen ebenso. Die Geschäftsführung droht außerdem damit,
       ihnen kein Gehalt mehr zu zahlen, und hat ein Hausverbot ausgesprochen.
       
       Rechtskräftig ist all das nicht: [1][Der Kündigung eines
       Betriebsratsmitglieds] hätte der Betriebsrat zustimmen müssen; vor dem
       Arbeitsgericht soll mit einem Verfahren entschieden werden, ob diese
       Zustimmung ausnahmsweise ersetzt werden kann. Am Dienstag fand die
       vorgeschaltete Güteverhandlung statt.
       
       Hoffnungen auf Erfolg dürfte sich der Arbeitgeber dabei nicht machen. Denn
       eine fristlose Kündigung darf nur aus einem wichtigen Grund erfolgen:
       Diebstahl wäre ein klassischer Fall. Der Arbeitgeber wirft den Vieren aber
       im Wesentlichen Protokollfehler und Lügen vor: Eine protokollierte Sitzung
       habe in Wahrheit gar nicht stattgefunden, mutmaßt die Geschäftsführung;
       schließlich habe eines der Mitglieder später keine Reisekostenabrechnung
       dazu vorgelegt.
       
       Vor allem aber, so der Anwalt der Arbeitgeberseite, Franz Michael Koch,
       habe der Betriebsrat „fast schon inflationär“ Betriebsratsmitglieder bei
       Sitzungen als unentschuldigt fehlend gemeldet, obwohl diese nur verhindert
       gewesen seien. Das sei „unkollegial“ und ein „völliger Vertrauensbruch“.
       „So ein Verhalten ist nicht tolerierbar.“
       
       ## Kündigung als Zermürbetaktik
       
       „Es ist bizarr, dass Sie sich hier zum Anwalt der Betriebsratskollegen
       machen wollen“, meint Anwalt Michael Nacken als Vertreter des Betriebsrats
       dazu. Tatsächlich sei das Protokoll korrekt geführt worden: Fehle ein
       Betriebsratsmitglied bei einer Sitzung, ohne zuvor Bescheid gesagt zu
       haben, werde das Mitglied standardmäßig als „unentschuldigt fehlend“
       eingetragen. „Das ist sogar dann der Fall, wenn jemand ins Koma gefallen
       ist und nicht absagen konnte“, erklärt Nacken.
       
       Auch Richterin Sarah Bogner kritisierte während der Verhandlung die
       Argumentation. „Wenn überhaupt, haben wir hier einen Anfangsverdacht“, so
       Bogner. „Für eine Kündigung bräuchten wir aber einen dringenden
       Tatverdacht. Das wird hier nicht ganz leicht.“ Ihr werde nicht ganz klar,
       was der Arbeitgeber mit dem Verfahren eigentlich bezwecke.
       
       Eine mögliche Erklärung liefert Elmar Wigand vom Verein [2][„Arbeitsunrecht
       in Deutschland]“: „Es geht dem Betrieb nicht darum, ein Verfahren zu
       gewinnen“, so der Sprecher des Vereins. „Die Strategie solcher Unternehmen
       ist es stattdessen, Betriebsräte durch im Kern unsinnige Verfahren zu
       zermürben und von anderen wichtigen Aufgaben abzulenken.“
       
       Die Betriebsratsmitglieder seien sozial von den Unternehmen und der
       Stimmung in der Belegschaft abhängig. Die Drohungen und langwierigen
       Prozesse könnten sie in die Aufgabe treiben. „Dass die Arbeitsgerichte
       dieses Spiel mitspielen, ärgert uns seit Jahren“, so Wigand. Verhandlungen
       dauerten viel zu lang, Güteverhandlungen dürfe es laut Wigand in diesen
       Fällen gar nicht geben.
       
       Im Bremer Fall folgt im April der eigentliche Prozessauftakt. Den Vorschlag
       des Betriebsrats zur Einigung über eine Mediation hat der Arbeitgeber im
       Güteverfahren am Dienstag abgelehnt. Nicht ohne eine eigene Idee zu
       unterbreiten – das Verfahren könne ganz einfach beendet werden, so Koch:
       durch die Entlassung der vier Gesamtbetriebsratsvorsitzenden.
       
       18 Feb 2021
       
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