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       # taz.de -- Straßburger Richter zu Kundus-Angriff: Nicht völlig vergebens
       
       > Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Nato-Angriffs in Kundus hat
       > den Opferangehörigen nichts genutzt. Den Menschenrechten aber sehr wohl.
       
   IMG Bild: Ein Bundeswehrsoldat in der Provinz Kundus im Nordosten von Afghanistans im April 2009
       
       Der Vorfall scheint schon sehr, sehr lange her. Der deutsche Oberst Klein
       hatte [1][2009 einen verhängnisvollen Luftschlag nahe der afghanischen
       Stadt Kundus angeordnet], bei dem Dutzende ZivilistInnen starben, darunter
       viele Kinder. Zwölf Jahre lang versuchten die Angehörigen der Opfer die
       Strafverfolgung von Oberst Klein zu erreichen und Schadenersatz zu
       erhalten.
       
       Doch am Ende stehen sie fast mit leeren Händen da. Denn der [2][Europäische
       Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland bescheinigt, bei der
       strafrechtlichen Aufarbeitung korrekt agiert zu haben.] Oberst Klein ist
       jetzt General und finanziell haben die Angehörigen der Opfer nicht mehr
       erhalten, als die schon kurz nach dem Anschlag bezahlte Summe von 5.000
       Dollar pro Familie. Die Bundesregierung hat sich bei den Opferangehörigen
       bis heute nicht persönlich entschuldigt.
       
       Aber der Einsatz im fernen Deutschland war nicht völlig vergebens. Aus
       menschenrechtlicher Sicht gibt es Lichtblicke. Bei der strafrechtlichen
       Aufarbeitung hat der Europäische Gerichtshof bekräftigt, dass er auch für
       Vorgänge weit entfernt von Europa zuständig sein kann – wenn Truppen der
       europäischen Staaten mögliche Kriegsverbrechen begehen und diese
       aufzuklären sind.
       
       Die Bundesregierung hatte das im Straßburger Prozess bestritten. Zudem
       warnten Nato-Partner wie Großbritannien und Frankreich, die Straßburger
       Kontrolle könne die Bereitschaft zur Beteiligung an internationalen
       Friedensmissionen senken. Doch Straßburg ließ sich nicht beirren. Auch im
       Ausland müssen die Menschenrechte beachtet und richterlich beschützt
       werden.
       
       Noch größer ist der Erfolg im zivilrechtlichen Teil der Aufarbeitung. Im
       Dezember stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es durchaus
       möglich ist, Entschädigung für „Amtspflichtverletzungen“ zu erhalten, die
       deutschen Soldaten im Ausland begingen – auch wenn im Fall von Oberst Klein
       keine solche Pflichtverletzung erkannt wurde. Das sind menschenrechtliche
       Erfolge, die bleiben.
       
       16 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Luftangriff-in-Afghanistan-2009/!5623097
   DIR [2] https://www.tagesschau.de/inland/egmr-urteil-kundus-101.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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