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       # taz.de -- Bundeswehr-Beschuss in Kundus 2009: Ausreichend aufgeklärt
       
       > Deutschland hat den Beschuss von Kundus aufgearbeitet, so der Europäische
       > Gerichtshof für Menschenrechte. Geklagt hatte der Vater zweier Opfer.
       
   IMG Bild: Das Ziel: Der ausgebrannter Tanklaster nach dem Luftschlag in Kundus am 4. September 2009
       
       Freiburg taz | Deutschland hat den blutigsten deutschen Militäreinsatz seit
       1945 ausreichend untersucht. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) in Straßburg fest. Die strafrechtliche Aufarbeitung
       des Nato-Bombardements von Kundus im Jahr 2009 ist damit abgeschlossen.
       
       Im September 2009 hatten die [1][afghanischen Taliban] in der Nähe von
       Kundus zwei Tanklaster entführt. Diese blieben in einer Furt stecken. Die
       Bundeswehr, die für die Region zuständig war, forderte zwei
       US-Kampfflugzeuge an aus Sorge, die Laster könnten als rollende Bomben
       gegen das Bundeswehrlager Kundus eingesetzt werden.
       
       Nach mehreren Stunden gab der deutsche Oberst Georg Klein den Befehl, die
       Laster und die umherstehenden Menschen zu bombardieren. Klein vertraute auf
       die Aussage eines Informanten vor Ort, dass es sich ausschließlich um
       Taliban handele. Tatsächlich hatten die Taliban jedoch die Bewohner der
       umliegenden Dörfer eingeladen, kostenlos Benzin zu zapfen. Bei dem
       Bombardement starben deshalb rund 100 Zivilisten, davon viele Kinder.
       
       Die Bundesanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen Oberst Klein im April
       2010 ein. Er habe keinen Vorsatz für ein Kriegsverbrechen gehabt, da er
       wegen der Informantenaussage nicht mit der Anwesenheit von Zivilisten
       gerechnet habe.
       
       ## Deutschland habe „gründlich und zuverlässig“ untersucht
       
       Der Bauer Abdul Hanan verlor durch den Beschuss zwei Söhne im Alter von
       acht und zwölf Jahren. Hanan wehrte sich gegen die Einstellung des
       Verfahrens und forderte die Strafverfolgung von Oberst Klein. Er handelte
       dabei stellvertretend für die Dorfbewohner und wurde von Rechtsanwalt
       Wolfgang Kaleck und von dem European Centre for Constitutional and Human
       Rights (ECCHR) unterstützt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf billigte die
       Einstellung 2011 jedoch, ebenso wie das Bundesverfassungsgericht vier Jahre
       später.
       
       Im Jahr 2016 ging Hanan deshalb zum EGMR in Straßburg. Wegen der
       grundsätzlichen Bedeutung wurde der Prozess direkt [2][vor der 17-köpfigen
       Großen Kammer des Gerichtshofs geführt]. Dort ging es nur noch um die
       Frage, ob Deutschland bei den strafrechtlichen Untersuchungen nachlässig
       oder einseitig agierte.
       
       Der EGMR stellte nun einstimmig fest, dass die Bundesanwaltschaft den
       tragischen Vorfall [3][„gründlich und zuverlässig“] untersucht habe. Hanan
       konnte die Einstellung sogar durch zwei deutsche Gerichte überprüfen
       lassen, obwohl das nach Straßburger Maßstäben nicht notwendig gewesen wäre.
       
       Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss habe für weitere „öffentliche
       Kontrolle“ gesorgt. Deutschland hatte bei der Untersuchung des
       Bombardements die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht
       verletzt, so das Gericht.
       
       Am umstrittensten in dem Verfahren war die Frage, ob der EGMR hier
       Deutschland überhaupt überprüfen darf. Die Bundesregierung bestritt das.
       Schließlich sei es um einen Vorgang in Afghanistan gegangen, wo Deutschland
       keinerlei effektive Kontrolle ausgeübt habe.
       
       Der Gerichtshof bejahte seine Zuständigkeit. Diese ergebe sich aus der
       Pflicht Deutschlands, mögliche Kriegsverbrechen seiner Soldaten auch in
       Afghanistan aufzuklären. Die afghanische Justiz hätte den Vorfall aufgrund
       der Stationierungsvereinbarung nicht untersuchen dürfen. Und innerhalb der
       internationalen Militärallianz sei jeder Staat für die eigenen Soldaten
       zuständig gewesen.
       
       16 Feb 2021
       
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