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       # taz.de -- Waffenrecht in Deutschland: Pistolen für die Falschen
       
       > Rund eine Million Menschen in Deutschland besitzen legal Waffen.
       > Rechtsextreme sind darunter, auch der Täter aus Hanau war es. Wie kann
       > das sein?
       
   IMG Bild: Eine Gedenktafel in Hanau erinnert an die neun Opfer, die aus rassistischen Motiven ermordet wurden
       
       Am 19. Februar 2020 ermordet Tobias R. neun Menschen aus rassistischen
       Motiven in Hanau. Anschließend erschießt er seine Mutter und sich selbst.
       Posthum diagnostizierte man bei ihm paranoide Schizophrenie. Zuvor tauchte
       er mehrmals in polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Akten auf. Die
       Pistolen, mit denen er die Menschen erschoss, besaß er als Sportschütze
       legal. 
       
       Wer eine Waffe besitzt, entscheidet über Leben und Tod. Wer aber
       entscheidet darüber, wer diese Waffen bekommt? Die Antwort ist eine sehr
       deutsche: Sachbearbeiter:innen in rund 550 Waffenbehörden – einer
       Verwaltung also, die in Städten oder Landkreisen neben der
       Fahrzeugzulassungsstelle, dem Einwohnermeldeamt oder dem Standesamt
       angesiedelt ist. In Deutschland besitzen Ende 2020 knapp eine Million
       Menschen insgesamt 5.013.046 Waffen. Die Zahlen stammen aus dem Nationalen
       Waffenregister.
       
       Unter diesen Menschen sind 1.203 tatsächliche oder [1][mutmaßliche
       Rechtsextremist:innen] und hunderte Reichsbürger. Das geht aus einer
       Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion
       hervor. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es einen großen Unterschied macht,
       ob Sachbearbeiter:innen eine [2][waffenrechtliche Erlaubnis] oder ein
       Fahrzeug zulassen. Doch wie wird diese Entscheidung getroffen?
       
       Ein Anruf in Kassel: Markus Weidauer ist Sachgebietsleiter für Waffen- und
       Sprengstoffrecht beim Landkreis Kassel und erklärt, wie man in Deutschland
       eine waffenrechtliche Erlaubnis, in der Regel also eine Waffenbesitzkarte
       bekommt. Weidauer erklärt: Zunächst einmal müsse die Person ein
       entsprechendes Bedürfnis für den Besitz einer Waffe nachweisen: In einem
       Sportverein schießen, beispielsweise, oder jagen zu wollen, dafür müsse sie
       eine bestimmte Anzahl an Übungsstunden nachweisen. Für die Lagerung, den
       Transport und auch wie der Schießsport ausgeübt wird, gelten strenge
       Regeln.
       
       ## Die Schießfreund:innen geben ihr Okay
       
       Dass sie diese einhalten, müssen die Schützen der Behörde nachweisen. Sie
       legen gestempelte Formulare vor, Prüfungszertifikate – ausgestellt von
       ihren Schützenvereinen oder Dachverbänden – den eigenen
       Schießfreund:innen also.
       
       Nach bestandener Prüfung muss die Waffenbehörde die Besitzer:innen
       erstmals und dann alle drei Jahre überprüfen. Werden Waffen unsachgemäß
       gelagert oder liegt eine Verurteilung vor, können sie die Berechtigungen
       verwehren oder widerrufen. Auch wer alkoholabhängig oder psychisch krank
       ist, dem kann die Besitzkarte entzogen werden. Doch wie bekommen die
       Behördenmitarbeiter:innen etwas davon mit?
       
       Auskunft über Gerichtsurteile und Ermittlungen müssen sie beim
       Bundeszentralregister und beim staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
       beantragen sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
       einholen. Früher mussten sie auch eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes
       einholen. Seit 2012 ist die durch eine neue Verwaltungsvorschrift
       entfallen, wegen datenschutzrechtlicher Bedenken.
       
       Bei Zweifeln wegen der persönliche Eignung fordern Waffenbehörden seitdem
       ein ärztliches oder psychologisches Gutachten von den
       Antragsteller:innen ein. Die Zweifel müssen ausreichend begründet
       sein, in den meisten Fällen ergeben sie sich aufgrund von Trunkenheit am
       Steuer, so Weidauer. Ein solches Gutachten kann bis zu 500 Euro kosten, die
       antragstellende Person muss es selbst bezahlen.
       
       ## Kaum Erkenntnisse über Tobias R.
       
       Ein Jahr nach Inkrafttreten der geänderten Verwaltungsvorschrift beantragt
       der Attentäter von Hanau, Tobias R., seine erste Waffenbesitzkarte. Hat die
       neue Verwaltungsvorschrift verhindert, dass die Waffenbehörde an relevante
       Informationen aus R.s Patientenakte kam? „Zu den Inhalten der Akte im
       Gesundheitsamt liegen heute keine Erkenntnisse mehr vor“, teilt die
       zuständige Waffenbehörde mit. Lagen ihr andere Erkenntnisse gegen R. vor?
       Nur eine einzige, schreibt die Waffenbehörde: In den Auskünften aus den
       Ermittlungsregistern war ein Verfahren hinterlegt, und zwar zur Einfuhr von
       Betäubungsmitteln. Es wurde eingestellt.
       
       Rund 4.000 Waffenbesitzer:innen leben im Landkreis Kassel. In der
       Waffenbehörde arbeiten fünf Personen. Sie bearbeiten Anträge und
       kontrollieren Bestand und Lagerung der Waffen bei den
       Waffenbesitzer:innen vor Ort. Eine solche Kontrolle dauert bis zu
       einer Stunde, im Jahr kontrolliert Weidauers Team 250 Waffenbesitzer:innen.
       „Die meisten Personen sehen uns also einmal in ihrem waffenrechtlichen
       Leben persönlich“ – und das meist mit Ankündigung. „Ist niemand zu Hause,
       dann haben wir unsere Leute umsonst rausgeschickt“, sagt Weidauer.
       
       Die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises, die Tobias R. seine
       Waffenbesitzkarte ausgestellt hatte, ist für rund 6.000
       Waffenbesitzer:innen zuständig. Vor-Ort-Kontrollen werden lediglich
       in Stichproben oder anlassbezogen durchgeführt, bei R. zu Hause waren die
       MitarbeiterInnen nicht, teilt die Waffenbehörde auf Anfrage mit.
       
       Im Jahr 2012 beantragt Markus H. bei der Stadt Kassel eine
       Waffenbesitzkarte. Die Waffenbehörde weist seinen Antrag mit Hinweis auf
       seine rechtsextremen Aktivitäten ab. H. gehörte seit Jahren der Kasseler
       Neonaziszene an. Er klagt gegen die Entscheidung der Stadt, 2015 gibt ihm
       das Verwaltungsgericht Kassel recht. Es sieht keine Anhaltspunkte für eine
       Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes. Der hessische
       Verfassungsschutz hatte entsprechende Erkenntnisse zu H. nicht an die
       Waffenbehörde weitergeleitet. H. durfte legal Waffen besitzen. Später soll
       er eine Waffe für Stephan E. erworben und mit E. das Schießen geübt haben.
       In der Nacht zum zweiten Juni 2019 erschießt E. den Kasseler
       Regierungspräsidenten Walter Lübcke.
       
       ## Das Problem mit dem Verfassungsschutz
       
       Der Staat gibt sich Mühe, zwischen der Freiheit, Schießsport ausüben zu
       dürfen, und der Gefahr, Waffen zu missbrauchen, abzuwägen, schließt
       Schlupfloch um Schlupfloch mit neuen Verordnungen. Zuletzt hat er
       Waffenbehörden verpflichtet, Antragsteller:innen vom Verfassungsschutz
       überprüfen zu lassen. Denn laut Gesetz gilt: Wer Bestrebungen gegen die
       verfassungsmäßige Ordnung verfolgt, darf keine Waffe besitzen.
       
       Doch wieso ist der Anteil (mutmaßlich) rechtsextremer
       Waffenbesitzer:innen 2020 im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel
       gestiegen? Die neue Regelanfrage beim Verfassungsschutz hat diese Zahlen
       zwar sichtbarer gemacht, den Waffenbesitz aber noch nicht verhindert.
       
       Martina Renner sitzt für die Linken im Bundestag und weiß so gut wie kaum
       eine andere dort über Nazis Bescheid. Sie kritisiert, dass der
       Verfassungsschutz Erkenntnisse zu Personen nur dann weitergibt, wenn er sie
       nicht aus nachrichtendienstlichen Quellen, wie beispielsweise von
       V-Personen gewonnen hat, sondern aus offenen Quellen, beispielsweise
       öffentlichen Facebook-Profilen. „Das ist eines der Grundprobleme dieser
       Konstruktion“, meint Martina Renner. Der Verfassungsschutz generiere zwar
       in großem Umfang Informationen, gebe diese allerdings nicht weiter.
       
       Stephan Kramer widerspricht Renner. Er ist [3][Präsident des Thüringer
       Landesamtes für Verfassungsschutz]. Bei Twitter schreibt er an Martina
       Renner gerichtet: Nicht alle VS-Informationen seien ein
       Verfahrenshindernis. Kramers Behörde registriert Extremist:innen, seit
       einem Jahr nun auch, ob diese eine Waffe kaufen wollen. Mit Erfolg? „Es
       kann Konstellationen geben, wo wir Erkenntnisse zu Personen haben, diese
       aber nicht an die Waffenbehörde weitergeben können, ohne unsere Quellen zu
       verraten“, erklärt Kramer am Telefon. „Wir versuchen dann anhand offener
       Erkenntnisse zu einer Person zu belegen, dass sie im Sinne des
       Waffengesetzes unzuverlässig ist.“ Das habe bisher in fast allen Fällen
       funktioniert.
       
       ## Das Problem mit den Waffenbehörden
       
       Waffenbehörden könnten genau diese – öffentlich zugänglichen –
       Informationen selbst einholen. „Dafür braucht es den Verfassungsschutz
       nicht“, sagt Renner am Telefon, sondern „eine engagierte waffenrechtliche
       Behörde, die auch über die neuen Erscheinungsformen der extremen Rechten
       Bescheid weiß und personell dazu in der Lage ist, eigene Überprüfungen in
       diese Richtung vorzunehmen“, sagt sie der taz. Zahlen dazu, in wie vielen
       Fällen Waffenbehörden seit Einführung der Regelanfrage auf Basis
       verfassungsschutzrechtlicher Erkenntnisse tatsächlich eine Erlaubnis
       versagt oder widerrufen hat, gibt es nicht.
       
       „Als Exekutive können wir nur dann handeln, Erlaubnisse verwehren oder
       entziehen, wenn wir von den anderen Behörden entsprechende Informationen
       bekommen“, sagt Markus Weidauer, der Leiter der Waffenbehörde des Landkreis
       Kassel. „Aber wissen wir beispielsweise vom Verfassungsschutz, dass eine
       Person auch nur Sympathisant der rechten Szene ist, dann schauen wir uns
       diese natürlich genauer an und überprüfen noch in derselben Woche, ob sie
       Waffen und Munition sachgemäß lagern. Das ist oft nicht der Fall.“
       Daraufhin entziehe die Behörde die Waffenbesitzkarte.
       
       Im September 2020 findet das LKA Niedersachsen im Rahmen einer
       Hausdurchsuchung bei einem Mann in Seevetal rund 250 scharfe Schusswaffen
       sowie Munition. [4][Alle Waffen besaß er legal]. Laut LKA handelte es sich
       bei dem 54-Jährigen um „eine Person mit rechter Gesinnung“, mit „Hang zum
       Nationalsozialismus“. Das bestätigten in Verwahrung genommene Gegenstände,
       Bildnisse und sonstige Devotionalien. 
       
       War die Waffenbehörde, die ihm seine Waffenerlaubnisse ausstellte, je bei
       ihm zu Hause? Die Gemeinde Seevetal will sich auf Anfrage nicht äußern. Nur
       so viel teilt man mit: In der Waffenbehörde arbeitet ein Sachbearbeiter. Er
       kümmert sich um 808 Waffenbesitzer:innen. Laut Berichten einer
       Lokalzeitung sollen die beiden Männer befreundet sein.
       
       18 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Luisa Kuhn
       
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