# taz.de -- Lage von Geflüchteten in Griechenland: Gericht blockt Abschiebung
> Unter bestimmten Umständen dürfen Geflüchtete nicht nach Griechenland
> abgeschoben werden, so das OVG Münster. Ihnen drohe unmenschliche
> Behandlung.
IMG Bild: Geflüchtete nach der Ankunft auf dem griechischen Festland
Münster dpa | Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von
Flüchtlingen nicht erfüllen kann, darf das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge nach einem Urteil in bestimmten Fällen nicht in das EU-Land
abschieben. Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits
in Griechenland als [1][Flüchtlinge] anerkannt worden waren. Das hat das
nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster
mitgeteilt.
Das Bundesamt hatte Asylanträge eines Eritreers (41) und eines
Palästinensers aus Syrien (22) abgelehnt, weil die Kläger bereits in
Griechenland einen internationalen Schutzstatus erhalten hatten, aber
dennoch nach Deutschland weitergezogen waren. Sie sollten abgeschoben
werden.
Im Gegensatz zu den Gerichten aus Arnsberg und Düsseldorf in der Vorinstanz
aber sieht das OVG die Gefahr, „dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin
ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren
Zeitraum nicht befriedigen können“, heißt es in der Mitteilung.
Im Falle der Rückkehr nach Griechenland drohe den Klägern die ernsthafte
Gefahr einer [2][unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung], heißt es
zur Begründung. Sie könnten für einen längeren Zeitraum nicht in den
Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, hätten keine Chance auf Wohnraum oder
Arbeit.
Bereits jetzt sei eine hohe Zahl von anerkannten Schutzbedürftigen in
Griechenland obdachlos. Die Coronapandemie und die Auswirkungen auf den
Tourismus habe erhebliche Folgen für die Wirtschaftslage des Landes, so das
OVG, das keine Revision zugelassen hat. Dagegen ist Beschwerde am
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
26 Jan 2021
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