# taz.de -- EuGH zu Gründen für subsidiären Schutz: Leichenzählen soll nicht genügen
> Der Generalanwalt am EuGH kritisiert die deutsche Rechtsprechung zum
> subsidiären Schutz. Anlass ist der Fall von zwei geflüchteten Afghanen.
IMG Bild: Zerstörte Gebäude nach Anschlag in der Provinz Nangarhar im Osten Afghanistans Anfang Februar
Freiburg taz | Flüchtlinge sollen auch dann Chancen auf Schutz in
Deutschland haben, wenn bei einem Bürgerkrieg in ihrer Heimat weniger als
0,125 Prozent der Bevölkerung pro Jahr getötet werden. Zu diesem Schluss
kam der unabhängige Generalanwalt Priit Pikamäe in einem Verfahren am
Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Konkret geht es um zwei Afghanen aus der umkämpften Provinz Nangarhar im
Osten Afghanistans an der Grenze zu Pakistan. Dort kämpfen nicht nur
Regierungstruppen gegen Aufständische, sondern auch [1][Taliban] gegen den
IS und umgekehrt. Alle Seiten nehmen [2][keine oder wenig Rücksicht auf die
Zivilbevölkerung]. Die beiden Afghanen beantragten in Deutschland
subsidiären Schutz, der seit 2004 aufgrund von EU-Recht für
Bürgerkriegsflüchtlinge möglich ist. Voraussetzung ist, dass bei der
Rückkehr das Leben oder die körperliche Unversehrtheit wegen eines
bewaffneten Konflikts „ernsthaft“ bedroht ist.
Doch wie schlimm müssen die Verhältnisse im Heimatland sein, dass schon die
bloße Anwesenheit zur Lebensgefahr wird? Das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) in Leipzig macht bisher die Vorgabe, dass zunächst die Zahl der
Bürgerkriegstoten in einer Region mit deren Einwohnerzahl zu vergleichen
ist. Wenn weniger als 0,125 Prozent der Bevölkerung – das ist eine von 800
Personen – jährlich getötet werden, dann müssen andere Kriterien gar nicht
mehr geprüft werden.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim zweifelte jedoch, ob diese
Vorgabe mit EU-Recht vereinbar ist und legte den Fall dem EuGH vor. Dort
hat jetzt der estnische Generalanwalt Pikamäe seine Schlussanträge
vorgelegt.
Pikamäe hält die quantitative Prüfung des BVerwG für eine falsche Anwendung
des EU-Rechts. So seien schon die zugrunde gelegten Zahlen unzuverlässig.
Oft wisse niemand die genaue Zahl der Todesopfer. Aber auch die
Bevölkerungszahl könne sich durch Fluchtbewegungen und Vertreibungen
schnell ändern. Außerdem könnten aktuelle Eskalationen zu Gefahren führen,
die sich noch gar nicht in statistisch erfassten Opferzahlen widerspiegeln.
Der Generalanwalt empfahl daher die Gefahr für RückkehrerInnen durch eine
„Gesamtwürdigung“ aller relevanten Tatsachen festzustellen. Dabei könne die
Zahl der Todesopfer eine Rolle spielen, aber zudem auch die Art der
Kampfhandlungen, die Dauer des Konflikts und die Zahl der Verwundeten. Der
EuGH wird in einigen Wochen entscheiden.
11 Feb 2021
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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