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       # taz.de -- Agrarmarktstrukturgesetz im Bundestag: Die Macht der Discounter brechen
       
       > Ein neues Gesetz soll verhindern, dass Händler Lieferanten mit unfairen
       > Methoden unter Druck setzen. Doch ändern wird es nur wenig.
       
   IMG Bild: Gesetzentwurf soll kleinere Lieferanten und Bauern gegenüber Aldi und Co. stärken
       
       Berlin taz | Der Bundestag berät ab Mittwoch über einen Gesetzentwurf der
       Regierung, der kleinere Lieferanten und Bauern gegenüber den großen
       Supermarktketten stärken soll. Das [1][Agrarmarktstrukturgesetz] von
       Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) soll „unlautere
       Handelspraktiken“ verbieten – zum Beispiel dass Käufer Bestellungen von
       verderblichen Lebensmitteln kurzfristig stornieren.
       
       Händler dürften auch nicht mehr einseitig die Lieferbedingungen,
       Qualitätsstandards oder Zahlungskonditionen ändern. Ebenso müssten
       verderbliche Lebensmittel binnen 30 Tagen und nicht verderbliche
       Nahrungsmittel innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung bezahlt werden.
       Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro bestraft werden.
       
       Damit will die Große Koalition eine EU-Richtlinie umsetzen, die die Folgen
       des Machtgefälles zwischen dem Lebensmitteleinzelhandel und den Lieferanten
       verringern soll. In Deutschland erzielen die vier größten Handelsketten
       mehr als 85 Prozent des Branchenumsatzes. Ihnen stehen Tausende Lieferanten
       – zum Beispiel Fleischfabriken, Molkereien und Bauern – gegenüber. „Das hat
       dazu geführt, dass sich Praktiken etabliert haben, die Erzeuger klar
       benachteiligen“, so das Agrarministerium.
       
       Das Gesetz könnte vor allem zwei Konsequenzen haben: Erstens könnte es
       dafür sorgen, dass einige Bauern mehr Geld für ihre Produkte bekommen. Das
       zumindest verspricht Klöckner, [2][wenn Landwirte gegen zu niedrige
       Erzeugerpreise demonstrieren.] Zweitens müssen die VerbraucherInnen laut
       der Vorlage möglicherweise bald etwas mehr für ihre Lebensmittel bezahlen,
       falls Aldi und Co. die höheren Einkaufspreise an ihre Kundschaft
       weitergeben.
       
       ## Händler spielen die Lieferanten aus
       
       Wie viel mehr, lässt der Entwurf offen. Aber es wird sicherlich dabei
       bleiben, dass Deutschland einer der EU-Staaten ist, in denen die Haushalte
       die [3][geringsten Anteile ihres Einkommens für Lebensmittel] ausgeben.
       Denn das Gesetz wird nicht die Ursache beheben, weshalb die
       Supermarktketten mit unfairen Methoden überhaupt durchkommen können: dass
       wenige Händler viele Lieferanten gegeneinander ausspielen können. An die
       extreme Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel wagt sich die Große
       Koalition nicht heran. Alles andere wäre ja eine Revolution, und die will
       die CDU bekanntlich nicht.
       
       Daran werden auch die Verschärfungen des Entwurf nichts ändern, die Gitta
       Connemann, die für Agrarpolitik zuständige Vizevorsitzende der
       CDU/CSU-Fraktion, durchsetzen will. Im Fachblatt [4][Top Agrar] forderte
       sie ein Verbot für Supermärkte, von Lieferanten Gebühren für die Aufnahme
       etablierter Produkte ins Sortiment und Werbung zu verlangen. Außerdem ist
       Connemann dafür, dass das Gesetz nicht nur Lieferanten mit einem
       Jahresumsatz unter 350 Millionen Euro, sondern am liebsten 2 Milliarden
       Euro schützt.
       
       Listungsgebühren konsequent zu untersagen findet auch Friedrich Ostendorff
       gut. „Wir wollen nicht die Verarbeitungsindustrie, sondern die Erzeuger vor
       dem Handel schützen, deshalb wäre eine zu hohe Umsatzschwelle falsch“,
       sagte der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag der taz. Sein
       größter Kritikpunkt ist allerdings, dass das Gesetz nicht die Methoden
       verbiete, unter denen nicht Lebensmittelfabriken, sondern Bauern litten –
       „allen voran die gängige Praktik der Molkereien, den Milchlieferpreis erst
       nachträglich festzuschreiben“. Deshalb werde das Gesetz laut der
       Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft „nicht zu einer nennenswerten
       Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette führen“.
       
       Der Handelsverband Deutschland, der zum Beispiel Aldi vertritt, lehnt das
       Gesetz ab, weil es „zu weniger Wettbewerb und in der Folge zu steigenden
       Verbraucherpreisen“ führe. Die Bauern würden davon nicht profitieren, weil
       die Lebensmittelhersteller kein Interesse hätten, größere Gewinne an die
       Landwirte weiterzugeben.
       
       26 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926102.pdf
   DIR [2] /Landwirte-blockieren-Discounter-Lager/!5735376
   DIR [3] https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-eurostat-news/-/DDN-20191209-1?inheritRedirect=true&redirect=%2Feurostat%2Fde%2Fnews%2Fwhats-new
   DIR [4] https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/connemann-wir-muessen-jetzt-im-bundestag-nachschaerfen-12452076.html?utm_source=topagrar&upgrade=true&login=true#paywallLogin
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jost Maurin
       
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