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       # taz.de -- Wölfe in Brandenburg: Übers Ziel hinaus geschossen?
       
       > Brandenburg ist das Bundesland mit den meisten Wölfen. Sogenannte
       > Problemwölfe sollen künftig einfacher getötet werden können.
       
   IMG Bild: Unterwegs in der Schorfheide in Brandenburg
       
       Berlin/Potsdam taz | Die Meldung war tagelang durch die Medien gegangen.
       „Wölfe in Brandenburg sollen künftig einfacher getötet werden dürfen.“ Ganz
       so ist es nicht. Das erklärt auch, warum es bisher kaum Reaktionen
       geschweige denn Proteste von Naturschutzverbänden gab. Keineswegs sei ein
       Freifahrtschein für Wolfsabschüsse beschlossen worden, stellt Marie Neuwald
       klar. Beim Nabu-Bundesverband ist Neuwald die Wolfsexpertin. So wie bisher
       handele es sich bei Wolfsabschüssen um genehmigungspflichtige Einzelfälle.
       
       Brandenburg ist in Deutschland das Bundesland mit den meisten Wölfen. Beim
       letzten Monitoring zwischen Mai 2019 und April 2020 wurden laut Bundesamt
       für Naturschutz 47 Wolfsrudel gezählt. Die Population wird auf 400 bis 600
       Tiere geschätzt. Die Zahlen sind steigend. Manchmal kommt es vor, dass ein
       Wolf in ein Gehege eindringt und Schafe oder Ziegen reißt. Wie mit Wölfen,
       die das tun, umzugehen ist, ist in Paragraf 45a des
       Bundesnaturschutzgesetzes geregelt.
       
       Der Wolf steht europaweit unter strengem Schutz. Die Regeln des
       Bundesnaturschutzgesetzes sind für alle Bundesländer bindend. Brandenburg
       passt seine seit 2018 bestehende Wolfsverordnung nun an das Bundesgesetz
       an. Dadurch wird es einfacher, sogenannte Problemwölfe zu töten.
       
       Vor einer Woche, am 28. Januar, hatte die rot-schwarz-grüne
       Regierungskoalition im brandenburgischen Landtag Umweltminister Axel Vogel
       (Grüne) beauftragt, die bestehende Wolfsverordnung zu ändern. Vogel selbst
       hatte die Änderung bei der Plenarsitzung mit deutlichen Worten befürwortet:
       Wenn sich Wolfsübergriffe auf Weidetiere trotz Schutzmaßnahmen
       wiederholten, „wird dieser Wolf auch entnommen werden“. Entnehmen bedeutet
       töten. Wenn „die Übergriffe“ danach nicht aufhörten, so Vogel weiter, „wird
       auch der zweite und der dritte und vierte entnommen werden“. Für einen
       Grünen sind das drastische Sätze. Man könnte sie durchaus so verstehen,
       dass es den Rudeln in Brandenburg nun an den Kragen geht.
       
       ## Brandenburg ist voreilig
       
       Das sei aber nicht so, sagt Nabu-Wolfsexpertin Neuwald. Sie habe die Rede
       des Ministers verfolgt. Vogel habe klargestellt, dass es um Einzelfälle
       gehe. „Für jeden Abschuss muss, so wie auch jetzt schon, eine
       Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.“ Es gebe Fälle, wo auch der Nabu
       einen Abschuss für gerechtfertigt halte.
       
       Aber Neuwald sagt auch: Über die im Sommer 2020 in Kraft getretene Reform
       des Bundesnaturschutzgesetzes sei sehr heftig und kontrovers diskutiert
       worden. Es sei fraglich, ob die nicht mehr auf einen konkreten Problemwolf
       bezogene Regelung mit EU-Recht übereinstimme. Überprüft worden sei das noch
       nicht. Deshalb, meint Neuwald, wäre es besser gewesen, wenn Brandenburg mit
       der Reform seiner Wolfsverordnung bis dahin gewartet hätte. Im
       Bundesnaturschutzgesetz, auch das betont Neuwald, stehe aber kein Wort
       davon, dass Problemwölfe einfach so abgeschossen werden können. „Oberste
       Prämisse ist und bleibt ein ordentlicher Herdenschutz.“
       
       Herdenschutz bedeutet, dass ein Viehhalter mit geeigneten Maßnahmen, wie
       Zäunen, versuchen muss, den Wolf von der Herde fernzuhalten. Nur wenn das
       der Fall sei und der Wolf zuvor wiederholt den Zaun überwunden und Tiere
       gerissen habe, so Neuwald, dürfe er abgeschossen werden. Wenn nicht sicher
       sei, dass der getötete Wolf der Reißer war, müsse zunächst abgewartet
       werden, ob die Risse weitergingen. „Das ist kein Automatismus, wie das zum
       Teil von den Medien dargestellt wurde.“ Man dürfe sich das nicht so
       vorstellen, dass innerhalb von wenigen Tagen ein ganzes Rudel abgeschossen
       werden dürfe. Es seien Einzelfallentscheidungen, und für jeden Abschuss
       müsse die zuständige Behörde zuvor eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
       
       ## Beim Wolfsmanagement führend
       
       In Sachen Wolfsmanagement gilt Brandenburg in der Bundesrepublik als
       führend. Bei den Beratungen über das Wolfsmanagement habe das
       Umweltministerium alle relevanten Gruppen an einen Tisch geholt, so
       Neuwald.
       
       Kein Bundesland tue so viel für den Herdenschutz wie Brandenburg, sagt auch
       Eckhard Fuhr, Wolfsexperte des Ökologischen Jagdverbands (ÖJV). Der ÖJV ist
       unter den Jagdverbänden der Fortschrittliche. Das Land trage die vollen
       Kosten für den Herdenschutz. Selbst das Futter für Herdenschutzhunde werde
       vom Land Brandenburg übernommen. Von der Neuregelung der an das
       Bundesnaturschutzgesetz angepassten Wolfsverordnung verspreche er sich mehr
       Rechtssicherheit für die Viehhalter und die Jäger, sagt Fuhr. Momentan sei
       es so, dass die Naturschutzverbände immer, wenn der Abschuss eines Wolfs im
       Raum stehe, „reflexhaft“ die Gerichte anriefen. „Wenn es konkret wird, wird
       um jedes Wolfsleben gekämpft“. Das müsse aufhören.
       
       Im Unterschied zum Nabu hat der BUND grundlegende Bedenken gegen die
       geplante Reform der Wolfsverordnung geäußert. Aber wirklich protestiert hat
       auch der BUND nicht. Man wolle abwarten, wie die Neufassung im Detail
       aussehe. „Bis jetzt gibt es nur einen Landtagsabschluss“, sagt Axel
       Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg zur taz. Das eigentliche
       Problem sei Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes. „Der ist
       europarechtswidrig.“
       
       Für den Nabu kündigte Marie Neuwald an, dass der Verband die Ausführung der
       Verordnung genau verfolgen werde. Wenn sich abzeichnen sollte, dass die
       Verordnung zum vermehrten Abschuss von Wölfen missbraucht werde, werde man
       sofort intervenieren. Bislang sei es in Brandenburg aber noch nie der Fall
       gewesen, dass ein Problemwolf abgeschossen wurde.
       
       5 Feb 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Plutonia Plarre
       
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