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       # taz.de -- Geflüchtete im Kirchenasyl: Seehofer sieben Monate zu spät
       
       > Im Sommer entschied ein Gericht, dass Geflüchtete im Kirchenasyl nicht
       > als untergetaucht gelten. Erst jetzt zieht das Innenministerium
       > Konsequenzen.
       
   IMG Bild: Horst Seehofer setzt sieben Monate zu spät ein Urteil zum Kirchenasyl um
       
       Berlin taz | Mit sieben Monaten Verspätung setzt Bundesinnenminister Horst
       Seehofer (CSU) jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum
       [1][Kirchenasyl] um. Dabei geht es um sogenannte Dublin-Fälle, die rund 90
       Prozent aller Kirchenasylfälle ausmachen. Sie sollen in Zukunft weniger
       Zeit im Kirchenasyl ausharren müssen, um vor Rückführung geschützt zu
       werden.
       
       Konkret geht es dabei um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem
       Sommer, laut dem Geflüchtete im Kirchenasyl von den Behörden nicht so
       behandelt werden dürfen, als seien sie untergetaucht. Während
       untergetauchte Geflüchtete sich mindestens 18 Monate in Deutschland
       aufhalten müssen, bevor sie vor einer Rückführung in andere EU-Staaten
       geschützt sind, gilt sonst eine Frist von nur 6 Monaten.
       
       Derzeit gibt es laut „Asyl in der Kirche“ bundesweit 295 Kirchenasyle. 282
       von ihnen sind Dublin-Fälle. Das heißt, ihnen droht nicht die Abschiebung
       ins Herkunftsland sondern eine Rückführung in den europäischen Staat, in
       dem sie auf ihrer Flucht erstmals von Behörden registriert wurden. Dort
       sollen sie laut der Dublin-Verordnung ihr Asylverfahren abwickeln.
       
       Oftmals haben die Menschen aber traumatische Erfahrungen in diesen
       EU-Staaten gemacht und wollen darum nicht zurück: Sie vegetierten
       beispielsweise [2][in griechischen Elendslagern], wurden in Italien
       obdachlos ausgesetzt oder in Bulgarien unter widrigen Bedingungen
       inhaftiert. Andere Menschen trauen sich den Weg nach Südeuropa nicht mehr
       zu, weil sie krank sind oder sie haben Angehörige in Deutschland, die sich
       um sie kümmern.
       
       ## Warum brauchte das Innenministerium so lange?
       
       Nach der Dublin-Verordnung wäre es legal möglich, dass Deutschland auch von
       solchen Flüchtlingen das Asylverfahren durchführt, die zuvor in Italien
       oder Ungarn registriert wurden. Falls diese Menschen 6 Monate nach ihrem
       ersten Kontakt zu deutschen Behörden nicht nach Südeuropa zurückgeschickt
       wurden, muss Deutschland das Asylverfahren sogar durchführen. Es sei denn,
       die Flüchtlinge sind in Deutschland untergetaucht.
       
       Dann haben deutsche Behörden nicht 6, sondern 18 Monate Zeit, sie nach
       Griechenland oder Bulgarien zu schicken. Wenn sogenannte Dublinfälle ins
       Kirchenasyl gehen, brauchen sie nur zu warten, bis die sechs oder 18 Monate
       um sind. Dann können sie bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens hier
       bleiben.
       
       Im Sommer 2018 hatten die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen,
       mit allen Flüchtlingen im Kirchenasyl so umzugehen, als seien sie
       untergetaucht. Das heißt, Kirchengemeinden mussten sie nicht sechs, sondern
       18 Monate lang beherbergen, um ihnen vorübergehenden Schutz zu gewähren, es
       sei denn, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte einen
       Härtefall an. Das war aber selten der Fall.
       
       Für die Flüchtlinge bedeutete das: Sie waren 18 Monate lang von allen
       Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen. Für die Kirchengemeinden hieß das,
       sie mussten 18 Monate lang für den Lebensunterhalt ihrer Gäste sorgen. Auch
       für medizinische Leistungen. Denn wer im Kirchenasyl ist, wird von
       staatlichen Leistungen ausgeschlossen.
       
       Laut dem Gerichtsurteil aus dem Sommer ist dies aber rechtswidrig, die
       Behörden wissen schließlich, wo sich die Geflüchteten befinden und schieben
       sie nur aus Respekt vor den Kirchen nicht ab. Dennoch brauchte Seehofers
       Behörde nun sieben Monate, um das höchstrichterliche Urteil umzusetzen. Im
       Sommer hatte sein Haus gegenüber Medien erklärt, das Urteil noch juristisch
       prüfen zu müssen.
       
       Die ökumenische Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ begrüßt die späte
       Entscheidung von Seehofers Behörde. „Wir hoffen nun, dass das insgesamt
       eine Rückkehr zu einer lösungsorientierten Verständigung über humanitäre
       Härtefälle einleitet,“ sagt Sprecherin Dietlind Jochims. Ihrer Darstellung
       nach hat das Bundesamt allerdings bisher nur bei zukünftigen Fällen
       eingelenkt, noch nicht hingegen bei den Fällen, bei denen es bereits eine
       18-Monats-Frist verhängt hat. „Wir hoffen da auf eine Rücknahme.“
       
       16 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Marina Mai
       
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