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       # taz.de -- 100 Jahre Denkmalschutzgesetz: Der Hamburger Weg
       
       > Originalgetreu bewahrt hat Hamburg seinen Ruf als Abrissstadt – dem vor
       > 100 Jahren verkündeten Denkmalschutzgesetz zum Trotz.
       
   IMG Bild: So schützt Hamburg: Abriss der als Denkmale anerkannten City-Hochhäuser 2019
       
       Was macht ein Baudenkmal aus? In den Jahren um 1900 wurde darum gestritten,
       zumindest einige Wesensmerkmale und Erhaltungsvorstellungen zu definieren
       und eine Theorie der Denkmalpflege zu begründen. Es war dies eine Reaktion
       auf das 19. Jahrhundert, das mit dem Anspruch, „stilrein“ zu bauen,
       besonders: weiter zu bauen, recht unbekümmert Denkmalfälschungen gotischer
       Kathedralen, mittelalterlicher Ritterburgen oder ganzer Kaiserpfalzen
       hinterlassen hatte.
       
       Als Nestor der Denkmalpflege in Deutschland gilt Georg Dehio (1850–1932),
       ab 1892 Professor für Kunstgeschichte an der „Reichsuniversität“ Straßburg.
       Neben den dokumentarischen Charakter eines alten Gebäudes stellte er eine
       weitere, psychologisch zu erfassende Kategorie, nämlich dessen Wirkungs-
       und Erlebnisdimension, die er nur im originalen, authentischen Werk als
       gegeben sah.
       
       Seinem Primat „konservieren, nicht restaurieren“ – wobei er unterem
       letzterem die stilistisch purifizierende Bereinigung wie fiktiv
       historisierende Ergänzung eines überlieferten Gebäudes verstand – folgte er
       aber nicht widerspruchsfrei: Nach dem Brand der Hamburger Hauptkirche St.
       Michaelis im Jahr 1906, dem Michel, setzte er sich für den zumindest
       optisch dem barocken Vorgängerbau verpflichteten Wiederaufbau ein, der 1912
       abgeschlossen wurde. Fortschrittlichere Denker wie Hamburgs Oberbaudirektor
       Fritz Schumacher oder der aus Hamburg gebürtige Berliner Architekt Peter
       Behrens hatten sich für einen zeitgemäßen Neubau stark gemacht.
       
       Diese Diskussion erscheint wie tagesaktuell, seit in Hamburg der
       Wiederaufbau der in den Pogromen des 9. November 1938 geschändeten und 1939
       abgetragenen Synagoge am Bornplatz, heute Joseph-Carlebach-Platz,
       diskutiert wird, am liebsten dem eklektizistischen Bau von 1906 so ähnlich
       wie möglich.
       
       Aber: Derartiges Ansinnen hätte, trotz des prominenten, historischen
       Fürsprechers Dehio, nichts mit Denkmalpflege zu tun. Man wünschte sich hier
       neuerlich mutige Fürsprecher einer modernen Haltung, wie sie etwa Hamburgs
       Partnerstadt Dresden bereits 2001 demonstrierte: zwei bipolar gesetzte,
       reduzierte Steinkuben am historischen Ort der Alten Synagoge von Gottfried
       Semper.
       
       Solch definitorischer Exkurs sei nur am Rande geführt, wenn Hamburg nun das
       100-jährige Jubiläum seines Denkmalschutzgesetzes begehen kann, das am 1.
       Januar 1921 in Kraft trat. Es verdankte sich langer Vorarbeit engagierter
       Bürger:innen und Wissenschaftler:innen Hamburgs, so Alfred
       Lichtwark, Kunsthistoriker, Pädagoge und Direktor der Kunsthalle, oder
       Justus Brinckmann, Gründungsdirektor des Museums für Kunst und Gewerbe, die
       sich für den Erhalt alter Bauten einsetzten. Ihre Motivation entsprang
       keineswegs kunstsinniger Empfindsamkeit, sondern purer Not: Die Stadt hatte
       sich einen Ruf als „Freie und Abrissstadt Hamburg“ erarbeitet, so ein
       Bonmot, das Lichtwark zugeschrieben wird.
       
       Wen wundert’s, dass Hamburg dann auch Nachzügler war mit seinem
       Denkmalschutzgesetz. Das erste war bereits 1902 in Hessen in Kraft
       getreten. Auch das praxisfreundliche „ipsa-lege-Prinzip“, das als „Gesetz
       für sich selbst“ ein Werk der Bau- oder Gartenkunst, so es die rechtlichen
       Voraussetzungen eines Denkmals erfüllt, automatisch unter Schutz stellt,
       wurde erst 2013 eingeführt – rund sieben Jahre nachdem es in den meisten
       Bundesländern Anwendung fand. Gleichwohl vermeldet Hamburg jetzt, dass
       seine Denkmalliste rund 12.300 Objekt-, 3.000 Boden- und eine nicht
       spezifizierte Zahl an Gartendenkmälern umfasse. Dazu gehört seit 2015
       [1][auch Unesco-Welterbe]: die Speicherstadt sowie das Kontorhausviertel um
       sein Flaggschiff, das Chilehaus von Fritz Höger.
       
       Dass die benachbarten, 1958 fertiggestellten vier Hochhäuser des City-Hofs
       – Architekt übrigens jener Rudolf Klophaus (1885–1957), der in den
       Zwischenkriegsjahren für so manches Kontorhaus der Welterbestätte
       verantwortlich zeichnete – trotz Denkmalstatus 2019 der Abrissbirne zum
       Opfer fielen, trübt wohl so wenig der Hanseaten Selbstvergewisserung wie
       der Verlust des (nicht geschützten) Deutschlandhauses am Valentinskamp.
       Diese Bauten wichen höher bewerteten „öffentlichen Interessen“. Ersetzt
       werden sie durch servile Neubauten, die gern mit rotem Sichtmauerwerk an
       einer klischeehaften Hamburger Bautradition werkeln.
       
       So ein persönlicher Blick von außen ist natürlich verkürzt und zugespitzt,
       verkennt die vielen Begehrlichkeiten, Zwänge und Erfordernisse, die bei
       jedem Bauen im historischen Kontext einer Stadt abzuwägen wären.
       Allerdings, so scheint es, haben derzeit besonders Bauten der Moderne und
       einer als Brutalismus subsumierten Nachkriegsmoderne einen schweren Stand
       in Hamburg. Wann immer sich ihre durch mangelnden oder unqualifizierten
       Bauunterhalt gezeichnete traurige Gestalt zum verlotterten „Schandfleck“
       erklären lässt, den es zu beseitigen gälte, wird nicht lang gefackelt.
       
       Aber immerhin: Anna Joss, seit April 2020 Leiterin des Denkmalschutzamts,
       will sich verstärkt diesem Erbe widmen: „Hamburg kann stolz sein auf seine
       vielfältigen Denkmäler“, teilt sie anlässlich des Gesetzes-Jubiläums mit.
       „Die herausragenden Gebäude und Anlagen aus der Zeit des 20. Jahrhunderts
       prägen die Freie und Hansestadt im besonderen Maße. Gerade ihnen müssen wir
       unser besonderes Augenmerk schenken, stehen sie doch unter hohem
       Erneuerungsdruck.“
       
       Aber wie beurteilen die Akteur:innen der Hamburger Baukultur, die
       Architektenkammer, der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten,
       bürgerschaftliche Initiativen, Prominente aus Architektur und
       Kulturjournalismus den Denkmalschutz ihrer Stadt? Leider wagt sich auf
       Nachfrage offenbar kaum eine:r aus der Deckung. Ist da ein repressives
       Klima in Hamburg zu befürchten?
       
       Immerhin, Kristina Sassenscheidt vom Denkmalverein Hamburg äußert sich
       schnell und differenziert: „Das Denkmalschutzgesetz ist das wichtigste und
       schlagkräftigste Instrument zu Bewahrung des baulichen Erbes der Freien und
       Hansestadt Hamburg“, stellt sie klar.
       
       Es formuliere „das Interesse der Stadtöffentlichkeit an der Erhaltung
       historisch wichtiger und das Stadtbild prägender Gebäude, Parks und
       Grünanlagen ebenso wie Boden- und beweglicher Denkmäler“, so Sassenscheidt.
       „Die Stadt verpflichtet sich im ersten Paragraphen des Gesetzes dazu, eine
       Vorbildfunktion im Umgang mit Kulturdenkmälern zu übernehmen, der sie
       leider nicht immer gerecht wurde“, kritisiert sie: „Allzu oft wurde das
       Denkmalschutzgesetz vom Senat ausgehebelt, bis in die jüngste
       Vergangenheit.“ Trotzdem habe das Gesetz dazu beigetragen, Bauwerke vor dem
       Abbruch oder zu starker Veränderung zu schützen.
       
       Keinen Anlass zu feiern sieht jedenfalls der streitbare Volkwin Marg vom
       Architekturbüro Gerkan, Marg und Partner. Sein Entwurf für die
       denkmalgerechte Ertüchtigung des City-Hofs war von Hamburgs Finanzbehörde
       juristisch ausgehebelt worden, und zu 100 Jahren Landes-Denkmalschutzgesetz
       fällt ihm vor allem ein, dass Recht zu haben in Hamburg nicht bedeute, das
       Recht auch zu achten.
       
       „Denkmalschutz ist und bleibt seit 100 Jahren eine Machtfrage. Wer das so
       will, kann das als Jubiläum feiern“, lautet sein sarkastisches Resümee.
       Alfred Lichtwarks Protest nach der Jahrhundertwende 1900 gegen die „Freie
       und Abrissstadt Hamburg“ gelte auch nach der Jahrhundertwende 2000 noch.
       „Wenn Hamburg abreißen will, geschieht das nach wir vor gegen öffentliche
       Proteste von Bürgern, Vereinen und Verbänden“ und mit dem Verweis allein
       auf politisch verabredete „öffentliche Interessen“ als Alibi.
       
       24 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-deutschland/speicherstadt-und-kontorhausviertel-mit-chilehaus
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bettina Maria Brosowsky
       
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